Verwendung der Rundfunkgebühren

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Auskunft zu den Preisgeldern und Gewinnen, die in den Sendungen mit Gewinnchancen an Gewinner *innen oder den von diesen genannten Institutionen ausgezahlt werden:

- wie werden die Gewinne aus den Einnahmen der Rundfunkgebühren finanziert ,
- wer / welches Gremium bestimmt die Gesamtgewinnhöhe je Produktion,
- welche Kriterien der Produktion bestimmen die Höhe,
- werden die Produktionsfirmen an den Gewinnausschüttungen beteiligt,
- in welchen Rechenschaftsberichten werden diese Ausgaben nachvollziehbar ausgewiesen,
- wie hoch waren die Gesamtausschüttungen für Geldgewinne für Produktionen Sendungen der ARD in 2020 insgesamt und deren Anteil in % an den Gebühreneinnahmen,
- in welcher Höhe wurden in 2020 Einnahmen aus dem Gesamtaufkommen der Rundfunkgebühren für die ARD in € und % generiert,
- durch welche Organisation werden Einnahmen und Ausgaben der ARD geprüft?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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J. G. H. Davenport
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Ausk…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
J. G. H. Davenport
Betreff
Verwendung der Rundfunkgebühren [#218027]
Datum
11. April 2021 18:24
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Auskunft zu den Preisgeldern und Gewinnen, die in den Sendungen mit Gewinnchancen an Gewinner *innen oder den von diesen genannten Institutionen ausgezahlt werden: - wie werden die Gewinne aus den Einnahmen der Rundfunkgebühren finanziert , - wer / welches Gremium bestimmt die Gesamtgewinnhöhe je Produktion, - welche Kriterien der Produktion bestimmen die Höhe, - werden die Produktionsfirmen an den Gewinnausschüttungen beteiligt, - in welchen Rechenschaftsberichten werden diese Ausgaben nachvollziehbar ausgewiesen, - wie hoch waren die Gesamtausschüttungen für Geldgewinne für Produktionen Sendungen der ARD in 2020 insgesamt und deren Anteil in % an den Gebühreneinnahmen, - in welcher Höhe wurden in 2020 Einnahmen aus dem Gesamtaufkommen der Rundfunkgebühren für die ARD in € und % generiert, - durch welche Organisation werden Einnahmen und Ausgaben der ARD geprüft? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
J. G. H. Davenport Anfragenr: 218027 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218027/ Postanschrift J. G. H. Davenport << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrte Zuschauerin, bzw. sehr geehrter Zuschauer, vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse am Ersten Deut…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Verwendung der Rundfunkgebühren [#218027]
Datum
16. April 2021 09:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Zuschauerin, bzw. sehr geehrter Zuschauer, vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Wir haben Ihre Email vom 11. April 2021 erhalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Verpflichtung zu einer Auskunft nicht besteht. Die ARD bemüht sich, mit ihren Einnahmen so sparsam und wirtschaftlich wie möglich umzugehen, um den HörerInnen und ZuschauerInnen gute und qualitativ anspruchsvolle Programmangebote liefern zu können. Aus den Einnahmen von Haushaltsbeiträgen und Werbung finanziert die ARD das Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen, sieben dritte Programme, das Bildungsprogramm ARD alpha, die zwei Gemeinschaftsprogramme Tagesschau24 und One, ihre Anteile am Kinderkanal KIKA, an PHOENIX, 3sat und Arte sowie mehr als 60 Hörfunkprogramme. Außerdem gibt es zahlreiche Online-Angebote wie „DasErste.de“, die ARD- Mediathek und den Livestream „live.daserste.de“. Unabhängige PrüferInnen überwachen regelmäßig, ob die ARD ihre Einnahmen korrekt verwendet. Gewinngelder, die bei Unterhaltungsshows ausgegeben werden, dürfen aus Beitragseinnahmen bezahlt werden. Unterhaltungsshows mit Gewinnen waren immer schon Bestandteil des Ersten Deutschen Fernsehens und werden auch weiterhin ihren festen Platz im Sendeschema haben. Die Gewinne von Quizshows im Vorabendprogramm werden nicht aus Beitragseinnahmen bezahlt. Dafür werden ausschließlich Werbeerlöse aufgewandt. Lediglich die Gewinne bei Quiz-Sendungen im Hauptabend stammen zum Teil aus Beitragseinnahmen und werden zum anderen aus Werbeerlösen bezahlt. Die GewinnerInnen spenden die erhaltenen Summen in der Regel an wohltätige Einrichtungen. Mit freundlichen Grüßen