Verwendung des Statistikprogramm R - unbedenklich für den ÖGD?

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Verwenden Sie das Statistikprogramm R bzw. R-Studio Desktop Opensource Edition, um Ihre Daten auszuwerten? Wenn nein, mit welchem Statistikprogramm bereiten Sie ihre Daten auf? Wie sieht es auch Ihrer Sicht mit der Unbedenklichkeit dieser Software zum Gebrauch im ÖGD aus?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2023
  • Frist
    12. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
Jessica Hellinckx
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verwenden Sie das Statistikprogramm R…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Jessica Hellinckx
Betreff
Verwendung des Statistikprogramm R - unbedenklich für den ÖGD? [#291935]
Datum
9. November 2023 12:57
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verwenden Sie das Statistikprogramm R bzw. R-Studio Desktop Opensource Edition, um Ihre Daten auszuwerten? Wenn nein, mit welchem Statistikprogramm bereiten Sie ihre Daten auf? Wie sieht es auch Ihrer Sicht mit der Unbedenklichkeit dieser Software zum Gebrauch im ÖGD aus?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jessica Hellinckx Anfragenr: 291935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291935/ Postanschrift Jessica Hellinckx << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jessica Hellinckx

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.11.2023 (Az. 2.13.04/0005#0098) [#291935] Sehr geeh…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.11.2023 (Az. 2.13.04/0005#0098) [#291935]
Datum
10. November 2023 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Hellinckx, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 09.11.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0098 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen