Verwendung Gendersprache

Nach Berichten vom 14.12.2023 der Hessenschau sowie weiteren Medien haben sich die CDU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Nach dem derzeit im Umlauf befindlichen Entwurf ist beabsichtigt in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen zu verzichten und sich am Rat für deutsche Rechtschreibung zu orientieren. Auf die Verwendung der sog. Gendersprache ist beabsichtigt zukünftig landesweit zu verzichten.

Bitte übersenden Sie mir die derzeit (Stand 14.12.2023) in ihrem Geschäftsbereich geltenden Bestimmungen, Erlasse, Verfügungen zum gendergerechten Sprachgebrauch / Verwendung der Gendersprache.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Berichten vom 14.12.2023 der…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendung Gendersprache [#294915]
Datum
14. Dezember 2023 20:38
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Berichten vom 14.12.2023 der Hessenschau sowie weiteren Medien haben sich die CDU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Nach dem derzeit im Umlauf befindlichen Entwurf ist beabsichtigt in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen zu verzichten und sich am Rat für deutsche Rechtschreibung zu orientieren. Auf die Verwendung der sog. Gendersprache ist beabsichtigt zukünftig landesweit zu verzichten. Bitte übersenden Sie mir die derzeit (Stand 14.12.2023) in ihrem Geschäftsbereich geltenden Bestimmungen, Erlasse, Verfügungen zum gendergerechten Sprachgebrauch / Verwendung der Gendersprache.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294915/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-23/053 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 14. Dezember 2023 haben Sie nach…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Verwendung Gendersprache [#294915]
Datum
10. Januar 2024 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-23/053 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 14. Dezember 2023 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, Ihnen die im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport geltenden Bestimmungen, Erlasse und Verfügungen zum gendergerechten Sprachgebrauch bzw. der Verwendung der Gendersprache zu senden. Für die sprachliche Gestaltung von Gesetzentwürfen und Rechtsverordnungen der Hessischen Landesregierung sowie für Verwaltungsvorschriften enthalten die „Redaktionellen Richtlinien für die Gestaltung von Rechtsvorschriften“ detaillierte Vorgaben. Die "Redaktionellen Richtlinien" sind als Anlage 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Staatskanzlei, der Ministerien des Landes Hessen sowie der Landesvertretung Berlin (GGO) im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 3/2022, Seite 87-96 veröffentlicht. Es wird auf die Veröffentlichung des Staatsanzeigers im Internet verwiesen, die unter www.staatsanzeiger-hessen.de/ abrufbar ist. Für den dienstlichen Schriftverkehr im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport gelten die Grundsätze der "Redaktionellen Richtlinien" in der jeweils gültigen Fassung. Zur Bezeichnung von Personen des weiblichen und männlichen Geschlechts werden voll ausgeschriebene Parallelformulierungen bei grundsätzlicher Voranstellung der femininen Form verwendet. Verkürzte Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnung im Wortinnern finden keine Anwendung. Mit freundlichen Grüßen