Verwendung Gendersprache

Nach Berichten vom 14.12.2023 der Hessenschau sowie weiteren Medien haben sich die CDU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Nach dem derzeit im Umlauf befindlichen Entwurf ist beabsichtigt in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen zu verzichten und sich am Rat für deutsche Rechtschreibung zu orientieren. Auf die Verwendung der sog. Gendersprache ist beabsichtigt zukünftig landesweit zu verzichten.

Bitte übersenden Sie mir die derzeit (Stand 14.12.2023) in ihrem Geschäftsbereich geltenden Bestimmungen, Erlasse, Verfügungen zum gendergerechten Sprachgebrauch / Verwendung der Gendersprache.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Berichten vom 14.12.2023 der…
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendung Gendersprache [#294918]
Datum
14. Dezember 2023 20:39
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Berichten vom 14.12.2023 der Hessenschau sowie weiteren Medien haben sich die CDU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Nach dem derzeit im Umlauf befindlichen Entwurf ist beabsichtigt in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen zu verzichten und sich am Rat für deutsche Rechtschreibung zu orientieren. Auf die Verwendung der sog. Gendersprache ist beabsichtigt zukünftig landesweit zu verzichten. Bitte übersenden Sie mir die derzeit (Stand 14.12.2023) in ihrem Geschäftsbereich geltenden Bestimmungen, Erlasse, Verfügungen zum gendergerechten Sprachgebrauch / Verwendung der Gendersprache.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294918/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwendung Gendersprache“ vom 14.12.2023 (#294918) wurde von Ihnen…
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verwendung Gendersprache [#294918]
Datum
17. Januar 2024 22:10
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwendung Gendersprache“ vom 14.12.2023 (#294918) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Eingangsbestätigung: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 14. Dezember 2023 Sehr << Antrags…
Von
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Betreff
Eingangsbestätigung: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 14. Dezember 2023
Datum
24. Januar 2024 16:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
eingangsbesttigung.pdf
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Sehr << Antragsteller:in >> die Anlage erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 14. Dezember 2023 Sehr << Antragsteller:in >> d…
Von
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 14. Dezember 2023
Datum
12. Februar 2024 09:49
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> die Anlage erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen