Verwendung Gendersprache

Nach Berichten vom 14.12.2023 der Hessenschau sowie weiteren Medien haben sich die CDU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Nach dem derzeit im Umlauf befindlichen Entwurf ist beabsichtigt in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen zu verzichten und sich am Rat für deutsche Rechtschreibung zu orientieren. Auf die Verwendung der sog. Gendersprache ist beabsichtigt zukünftig landesweit zu verzichten.

Bitte übersenden Sie mir die derzeit (Stand 14.12.2023) in ihrem Geschäftsbereich geltenden Bestimmungen, Erlasse, Verfügungen zum gendergerechten Sprachgebrauch / Verwendung der Gendersprache.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Berichten vom 14.12.2023 der…
An Hessische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendung Gendersprache [#294914]
Datum
14. Dezember 2023 20:37
An
Hessische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Berichten vom 14.12.2023 der Hessenschau sowie weiteren Medien haben sich die CDU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Nach dem derzeit im Umlauf befindlichen Entwurf ist beabsichtigt in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen zu verzichten und sich am Rat für deutsche Rechtschreibung zu orientieren. Auf die Verwendung der sog. Gendersprache ist beabsichtigt zukünftig landesweit zu verzichten. Bitte übersenden Sie mir die derzeit (Stand 14.12.2023) in ihrem Geschäftsbereich geltenden Bestimmungen, Erlasse, Verfügungen zum gendergerechten Sprachgebrauch / Verwendung der Gendersprache.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294914/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwendung Gendersprache“ vom 14.12.2023 (#294914) wurde von Ihnen…
An Hessische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verwendung Gendersprache [#294914]
Datum
17. Januar 2024 22:09
An
Hessische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwendung Gendersprache“ vom 14.12.2023 (#294914) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hessische Staatskanzlei
Ihr Antrag vom 14.12.2023; hier: Ihre Nachfrage vom 17.01.2024 SI04-0008-0008 Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 14. …
Von
Hessische Staatskanzlei
Betreff
Ihr Antrag vom 14.12.2023; hier: Ihre Nachfrage vom 17.01.2024
Datum
19. Januar 2024 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ihrantragnach80hdsigvom14-12-2023.eml
34,9 KB
image002_1.jpg
6,6 KB
image002.jpg
6,6 KB


SI04-0008-0008 Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 14. Dezember 2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr im Betreff genannter Antrag vom 14. Dezember 2023 hat die Hessische Staatskanzlei sowohl über die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> als auch <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> erreicht. Bei dem Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, den Sie mit erstgenannter E-Mail-Adresse adressiert hatten, handelte es bis zum gestrigen Tag um einen Bereich der Hessischen Staatskanzlei und nicht etwa ein eigenständiges Ministerium. Sie haben Ihr Auskunftsersuchen daher - wenngleich Sie zwei verschiedene E-Mail-Adressen genutzt haben - an nur eine Behörde, nämlich die Hessische Staatskanzlei, gerichtet. Aus diesem Grund habe ich Ihre Anfrage am 15. Dezember 2023 mit beigefügter E-Mail für die Hessische Staatskanzlei insgesamt beantwortet. Dies habe ich in meiner Antwort auch kenntlich gemacht, indem ich mich explizit auf den „Geschäftsbereich der Hessischen Staatskanzlei“ bezogen habe. Insofern wurde Ihre Anfrage fristgerecht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen