Verwendung von Gästelisten aus der Gastronomie zu Ermittlungszwecken

Wie oft wurden bisher in Bayern Gästelisten aus der Gastronomie dazu eingesetzt, Delikte, Straftaten etc. aufzuklären?
Wünschenswert wäre eine Auflistung der Zahlen nach Landkreisen. Weiterhin würde ich gerne wissen, in wie vielen dieser Fälle die Verwendung der Daten auch zu einem Ermittlungserfolg geführt hat.
Wie viele der verfolgten Taten waren Ordnungswidrigkeiten, Straftaten etc.?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. November 2020
  • Frist
    19. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
Johannes Vogl
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie oft wurden…
An Bayerisches Polizeiverwaltungsamt Details
Von
Johannes Vogl
Betreff
Verwendung von Gästelisten aus der Gastronomie zu Ermittlungszwecken [#203882]
Datum
17. November 2020 18:27
An
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie oft wurden bisher in Bayern Gästelisten aus der Gastronomie dazu eingesetzt, Delikte, Straftaten etc. aufzuklären? Wünschenswert wäre eine Auflistung der Zahlen nach Landkreisen. Weiterhin würde ich gerne wissen, in wie vielen dieser Fälle die Verwendung der Daten auch zu einem Ermittlungserfolg geführt hat. Wie viele der verfolgten Taten waren Ordnungswidrigkeiten, Straftaten etc.?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Johannes Vogl Anfragenr: 203882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203882/ Postanschrift Johannes Vogl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Vogl
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Vogl, vielen Dank für Ihre Anfrage über die Plattform "fragdenstaat.de". Das Bayeri…
Von
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Betreff
AW: Verwendung von Gästelisten aus der Gastronomie zu Ermittlungszwecken [#203882]
Datum
18. November 2020 08:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Vogl, vielen Dank für Ihre Anfrage über die Plattform "fragdenstaat.de". Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt ist bayernweit zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. In diesem Zusammenhang werden Gästelisten aus der Gastronomie unseres Wissens nicht zur Sicherung des Tatnachweises verwendet. Wir bedauern daher, Ihnen bei Ihrer Anfrage nicht weiterhelfen zu können. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Vogl
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antowrt. Können Sie meine Anfrage an die zustän…
An Bayerisches Polizeiverwaltungsamt Details
Von
Johannes Vogl
Betreff
AW: Verwendung von Gästelisten aus der Gastronomie zu Ermittlungszwecken [#203882]
Datum
18. November 2020 09:26
An
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antowrt. Können Sie meine Anfrage an die zuständige Stelle weiterleiten, oder die zuständige Stelle benennen? Mit freundlichen Grüßen Johannes Vogl Anfragenr: 203882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203882/

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Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Vogl, nachdem Sie ihre Anfrage nicht regional eingrenzen, müssten Sie sich m.E. an das Bayeris…
Von
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Betreff
AW: Verwendung von Gästelisten aus der Gastronomie zu Ermittlungszwecken [#203882]
Datum
18. November 2020 11:37
Status
Sehr geehrter Herr Vogl, nachdem Sie ihre Anfrage nicht regional eingrenzen, müssten Sie sich m.E. an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wenden. Mit freundlichen Grüßen