Verwendung von Geopolymer statt Zement

Informationen zu Forschungsprojekten, Gutachten oder Studien, um die Anwendbarkeit von Geopolymer statt Zement im Baubereich zu prüfen. Wenn möglich, nennen Sie mir bitte zusätzlich die Gründe, weshalb Geopolymer in Deutschland nicht flächendeckend angewendet werden kann.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
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Julia Meine
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Inform…
An Deutsches Institut für Bautechnik Details
Von
Julia Meine
Betreff
Verwendung von Geopolymer statt Zement [#285396]
Datum
3. August 2023 15:04
An
Deutsches Institut für Bautechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu Forschungsprojekten, Gutachten oder Studien, um die Anwendbarkeit von Geopolymer statt Zement im Baubereich zu prüfen. Wenn möglich, nennen Sie mir bitte zusätzlich die Gründe, weshalb Geopolymer in Deutschland nicht flächendeckend angewendet werden kann.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julia Meine Anfragenr: 285396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285396/ Postanschrift Julia Meine << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julia Meine
Deutsches Institut für Bautechnik
Sehr geehrte Frau Meine, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir bitten um Verständnis, dass wir Anfragen nach Eingang p…
Von
Deutsches Institut für Bautechnik
Betreff
AW: Verwendung von Geopolymer statt Zement [#285396]
Datum
3. August 2023 17:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Meine, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir bitten um Verständnis, dass wir Anfragen nach Eingang prüfen und bearbeiten. Dies kann zu zeitlichen Verzögerungen in der Beantwortung Ihres Anliegens führen. Wir werden uns aber schnellstmöglich bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsches Institut für Bautechnik
Sehr geehrte Frau Meine, bezüglich Ihrer Anfrage mit E-Mail vom 3. August 2023 möchten wir Ihnen mitteilen, dass …
Von
Deutsches Institut für Bautechnik
Betreff
AW: Verwendung von Geopolymer statt Zement [#285396]
Datum
7. August 2023 10:47
Status
Sehr geehrte Frau Meine, bezüglich Ihrer Anfrage mit E-Mail vom 3. August 2023 möchten wir Ihnen mitteilen, dass uns keine Informationen zu Forschungsprojekten, Gutachten oder Studien in Bezug auf die Anwendbarkeit von Geopolymer statt Zement vorliegen, welche wir Ihnen im Rahmen einer Akteneinsicht oder Aktenauskunft zur Verfügung stellen könnten. Des Weiteren können wir keine Einschätzung zur flächendeckenden Anwendung von Geopolymer in Deutschland treffen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen