Verwendung von Lichtbildern in bezirklichen IT-Systemen
Bei Abholung meines neuen Passdokumentes im Bezirksamt konnte der/die Mitarbeiter/in die Lichtbilder von mir und meiner minderjährigen Kinder auf dem Computer einsehen. Das Lichtbild meiner Frau war nicht zu sehen, da sie noch kein modernes Ausweisdokument hat.
Auf welcher Grundlage darf der/die Mitarbeiter/in die Lichtbilder meiner Familie auf dem Computer ansehen? Das mein Lichtbild angezeigt wird verstehe ich ja noch, aber der Rest sollte doch tabu sein. Und da ich mich sowieso bei jeder Aktion im Bezirksamt ausweisen muss, ist die Anzeige des Lichtbildes dort unnötig. Auf welcher Grundlage wird hier keine Datensparsamkeit gelebt?
Da bei meiner Frau kein Lichtbild im Computer des/er Mitarbeiter/in angezeigt wurde: Seid wann wurde dies geändert? Und auf welcher Grundlage?
Gibt es eine Möglichkeit die Verwendung meines Lichtbildes im Computersystem des Bezirksamtes zu untersagen? Ich muss mich ja eh immer ausweisen.
Welche Bildschirmarbeitsplätze im Bezirksamt dürfen so ungehindert mein Lichtbild anzeigen? An welche anderen Behörden wird mein Lichtbild automatisch weitergeleitet bzw. dürfen darauf zugreifen (ausgenommen, wenn ich Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten begehe)?
Anfrage erfolgreich
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Datum2. September 2016
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5. Oktober 2016
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