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Verwendung von Xerox Scankopierern

1. Werden in Ihrer Dienststelle oder anderen Dienststellen Ihrer Behörde Scankopierer (Multifunktionsgeräte) der Marke Xerox, genauer der "WorkCentre"- [232, 238, 245, 255, 265, 275, 5030, 5050, 51xx, 56xx, 57xx, 58xx, 6400, 7220, 7225, 75xx, 76xx, 77xx, 78xx], "WorkCentre Bookmark"- [40, 55], "WorkCentre Pro"- [232, 238, 245, 255, 265, 275] und "ColorQube"-Reihe [8700, 8900, 92xx, 93xx], verwendet oder sind diese innerhalb der letzten acht Jahre verwendet worden?

1.1. Falls ja: Wie hoch ist bzw. wie hoch schätzen Sie die Anzahl der verwendeten Geräte innnerhalb des genannten Zeitraums?

2. Verwalten Sie Dokumente (teilweise) ausschließlich digital; d.h. werden die Originale eingescannt und anschließend vernichtet?
2.1. Verwalten Sie Dokumente (teilweise) zusätzlich digital?
2.1.1. Falls ja: Wozu werden diese Dokumente verwendet?

3. Können Sie (ungefähre) Angaben machen, wieviele Nutzer pro Multifunktionsgerät dieses (durchschnittlich) benutzen?

Ich verweise bezüglich meines Antrags auf http://www.dkriesel.com/blog/2013/080... .

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2015
  • Frist
    6. Februar 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Werden i…
An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendung von Xerox Scankopierern [#8303]
Datum
4. Januar 2015 13:16
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Werden in Ihrer Dienststelle oder anderen Dienststellen Ihrer Behörde Scankopierer (Multifunktionsgeräte) der Marke Xerox, genauer der "WorkCentre"- [232, 238, 245, 255, 265, 275, 5030, 5050, 51xx, 56xx, 57xx, 58xx, 6400, 7220, 7225, 75xx, 76xx, 77xx, 78xx], "WorkCentre Bookmark"- [40, 55], "WorkCentre Pro"- [232, 238, 245, 255, 265, 275] und "ColorQube"-Reihe [8700, 8900, 92xx, 93xx], verwendet oder sind diese innerhalb der letzten acht Jahre verwendet worden? 1.1. Falls ja: Wie hoch ist bzw. wie hoch schätzen Sie die Anzahl der verwendeten Geräte innnerhalb des genannten Zeitraums? 2. Verwalten Sie Dokumente (teilweise) ausschließlich digital; d.h. werden die Originale eingescannt und anschließend vernichtet? 2.1. Verwalten Sie Dokumente (teilweise) zusätzlich digital? 2.1.1. Falls ja: Wozu werden diese Dokumente verwendet? 3. Können Sie (ungefähre) Angaben machen, wieviele Nutzer pro Multifunktionsgerät dieses (durchschnittlich) benutzen? Ich verweise bezüglich meines Antrags auf http://www.dkriesel.com/blog/2013/080... .
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Sehr <Information-entfernt> die Antworten habe ich Ihnen unter der jeweiligen Frage eingefügt. Für Rückfra…
Von
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Betreff
Antwort: WG: Verwendung von Xerox Scankopierern [#8303]
Datum
6. Januar 2015 07:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> die Antworten habe ich Ihnen unter der jeweiligen Frage eingefügt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Verwendung von Xerox Scankopierern [#8303]
Datum
6. Januar 2015 12:06
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 8303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.