Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr
Antragsteller/in
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
am heutigen Tage - 26.04.2021 - habe ich das Impfzentrum Köln Messe Deutz aufgesucht. Ich habe den Wärter gefragt, ob heute alle Corona-Impfdosen verimpft werden, oder ob für mich (33 Jahren ohne Vorerkrankung) heute keine Impfung vorhanden ist. Leider wurde ich meiner Bitte abgewiesen, mit der Antwort "Ohne Anmeldung gibt es keine Impfung". Bitte teilen Sie mir mit, ob heute im Impfzentrum Köln Messe/Deutz alle Impfdosen (sowohl AstraZeneca als auch Biontech) verimpft wurden. Ich habe dem Wärter mitgeteilt, dass der Impfstoff für mich keine Rolle spielt.
Bitte teilen Sie mir auch mit, ob Impfdosen am 26.04.2021 vernichtet wurden, weil Sie nicht verimpft wurden. Teilen Sie mir auch mit, wie viele Impfdosen verfügbar waren und tatsächlich verimpft wurden.
Außerdem möchte ich wissen, ob Sie Kenntnis davon haben, dass Impfungen an Personen vergeben wurden, die keine Anmeldung hatten und warum mir eine solche verwehrt wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 219287
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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