Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten

Anfrage an: Finanzamt Oranienburg

mir ein Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten, der die Daten von (steuer) Bürgern bei Ihnen Unterliegen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Juni 2023
  • Frist
    30. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Finanzamt Oranienburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten [#281206]
Datum
15. Juni 2023 11:51
An
Finanzamt Oranienburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mir ein Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten, der die Daten von (steuer) Bürgern bei Ihnen Unterliegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281206/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Finanzamt Oranienburg
Antrag wird abgewiesen
Von
Finanzamt Oranienburg
Via
Briefpost
Betreff
Antrag wird abgewiesen
Datum
27. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag wird abgewiesen [#281206] Sehr << Anrede >> Ihr Schreiben vom 27. Juni 2023 habe ich erhal…
An Finanzamt Oranienburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag wird abgewiesen [#281206]
Datum
30. Juni 2023 04:52
An
Finanzamt Oranienburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihr Schreiben vom 27. Juni 2023 habe ich erhalten. Die DSGVO ist in diesem Zusammenhang nicht anwendbar, denn ich Frage keine pers. Daten Dritter an, sondern lediglich Punkte zu deren Vorhaltung Sie verpflichtet sind. Steuerliche Daten werden gar nicht abgefragt. Die Anfragen betreffen inswoeit auch keine steuerlichen Daten, sondern lediglich die Datenschutzfolgenabschätzung. Die DSGVO schränkt dabei den Informationszugang nach anderen Gesetzen nicht ein. Einen Informationszugang nach § 32e AO habe ich dabei gar nicht geltend gemacht, sondern es liegt eine Anfrage nach der Landesverfassung iVm. dem AIG vor. Ihre Ausführungen gehen nach meiner Rechtsaufassung fehl (vgl. BVerwG 09.12.2022, Az. 10 B 2/22). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281206/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten“ [#281206]
Datum
30. Juni 2023 04:56
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/281206/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Versagung des Informationszugang nach der DSGVO nicht gegeben ist.(Analog zu EuGH C-579/21) Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 281206.pdf - 2023-06-27_1-img20230630-04200286.pdf Anfragenr: 281206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281206/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag beim Finanzamt Oranienburg vom 15. Juni 2023 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erh…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag beim Finanzamt Oranienburg vom 15. Juni 2023
Datum
10. August 2023 09:27
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
555,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn S. Müller beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen 002/23/1135 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag beim Finanzamt Oranienburg vom 15. Juni 2023 [#281206] Guten Tag, Ich habe Ihnen gerade per Elster…
An Finanzamt Oranienburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag beim Finanzamt Oranienburg vom 15. Juni 2023 [#281206]
Datum
27. Oktober 2023 07:16
An
Finanzamt Oranienburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich habe Ihnen gerade per Elster meinen Widerspruch zu Ihrer Abweisung gesendet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Finanzamt Oranienburg vom 15. Juni 2023 Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Finanzamt Oranienburg vom 15. Juni 2023
Datum
7. November 2023 10:14
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,0 MB
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn S. Müller beigefügtes Schreiben vom 7. November 2023 zum Aktenzeichen 002/23/1135 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Finanzamt Oranienburg
Bitte um Begründung des Widerspruchs
Von
Finanzamt Oranienburg
Via
Briefpost
Betreff
Bitte um Begründung des Widerspruchs
Datum
8. November 2023
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom [#281206] Sehr << Anrede >> gerne komme ich Ihrem Wunsch nach. Eine Begrenzung …
An Finanzamt Oranienburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom [#281206]
Datum
10. November 2023 15:29
An
Finanzamt Oranienburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gerne komme ich Ihrem Wunsch nach. Eine Begrenzung des AIG kennt die DSGVO nicht. Es handelt sich auch behördliche Informationen. Sie meinen, dass ein Anspruch auf die Einsicht in das Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO nach AIG iVm. der DSGVO nicht bestünde. Aus Art. 5 Abs. 2 DSGVO - Rechenschaftspflicht- hat der Verantwortliche nachzuweisen, dass die Verarbeitung rechtmäßig erfolgt (ECLI:EU:C:2022:124 Rn. 77). Der Generalanwalt Priit Pikamäe führt in seinen Schlussanträgen in ECLI:EU:C:2023:222 unter Rn.48 aus, dass die gerichtliche Kontrolle nach Art. 47 GRCh der Aufsichtsbehörden nur Wirksam ist wenn diese auch einer umfassenden gerichtlichen Prüfung unterzogen werden kann. Der EuGH führt im Urteil ECLI:EU:C:2023:2 unter Rn. 35 aus, dass die Beschwerde und der gerichtliche Rechtsbehelf nebeneinander und unabhängig voneinander eingelegt werden können. Unter dem Gesichtspunkt der gleichen Wirksamkeit der Rechtsbehelfe erscheint eine Privilegierung der Aufsichtsbehörden gegenüber dem Rechtssuchenden vor Gericht als ausgeschlossen. Alles andere würde dem effet utile entgegenstehen. Das Urteil des EUGH ECLI:EU:C:2023:501 spricht in Rn. 51-56 dem Kläger die Kontrolle über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Art. 15 DSGVO zu. Damit werden auch die Normen des Kapitel 4 der DSGVO einer individuellen Prüfung zugeführt. Nach dem oben Gesagtem muss der Verantwortliche, hier das FA Oranienburg alle Unterlagen nach Kapitel 4 der DSGVO der betroffenen Person -also mir- zur Verfügung stellen, damit ich die Rechtmäßigkeit prüfen und vom Gericht auch auf die Rechtmäßigkeit überprüfen lassen kann. Eine sinnvolle Abgrenzung zw. einem IFG-Antrag und der gerichtlichen Durchsetzbarkeit der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung mit anschließender Veröffentlichung erscheint regelungswidrig. Wir können die Frage aber zugleich gern in 16 K 6002/22 mit unseren Richtern klären. Alternativ und paralell gerne auch vor dem VG Potsdam, denn das BVerfG sieht § 32i AO nur auf IFG Anfragen in Bezug auf personenbezogene Daten vor. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281206/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom [#281206] Sehr << Anrede >> gerne erweitere ich meine Begründung für den Widers…
An Finanzamt Oranienburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom [#281206]
Datum
4. Dezember 2023 10:23
An
Finanzamt Oranienburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gerne erweitere ich meine Begründung für den Widerspruch. Der BfDI vertritt in einer IFG Anfrage an die Techniker Krankenkasse von mir, die obige Rechtsaufassung jedoch mit anderen Gründen, dass die DSGVO keine Begrenzung der IFG Anfragen darstellt. Es wird auf den Rechtsstandpunkt des BfDI unter https://fragdenstaat.de/anfrage/gruende-fuer-die-nutzung-des-ss-62-bdsg/852218/anhang/105804-2023_geschwaerzt.pdf verwiesen. Ich gehe davon aus, dass Sie meine IFG Anfrage unter diesen Umständen sehr genau prüfen werden um einer Klage von mir vor dem VG Potsdam zu entgehen. § 32i AO gilt insoweit nicht für IFG Anfragen. Dies sieht das BMF in meiner IFG Anfrage zum Bundessteuerblatt unter https://fragdenstaat.de/anfrage/bundesteuerblatt/849983/anhang/2023-11-15-10-51-25-0001-kath_geschwaerzt.pdf ebenso. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281206/
Finanzamt Oranienburg
Rückfrage
Von
Finanzamt Oranienburg
Via
Briefpost
Betreff
Rückfrage
Datum
16. April 2024
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Rückfrage [#281206] Sehr << Anrede >> herzlichen dank für Ihren Schriftsatz. Nach kurzer Prüfung …
An Finanzamt Oranienburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückfrage [#281206]
Datum
17. April 2024 14:25
An
Finanzamt Oranienburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen dank für Ihren Schriftsatz. Nach kurzer Prüfung Ihrer Argumente muss ich bei weiter Prüfung der BSI Kritis VO unter https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BJNR095800016.html feststellen, dass die Erhebung von Steuern nicht der kritischen Infrastruktur zu geordnet ist. Damit dürften, wenn überhaupt, die Finanzströme an sich der Kritis VO unterliegen. Nach diesen Feststellungen geht Ihre Argumentation bereits wieder ins Leere. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281206/

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Finanzamt Oranienburg
Automatische Antwort: Rückfrage [#281206] Sehr << Antragsteller:in >> das Faxgerät des Finanzamts Ora…
Von
Finanzamt Oranienburg
Betreff
Automatische Antwort: Rückfrage [#281206]
Datum
17. April 2024 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> das Faxgerät des Finanzamts Oranienburg wird zum 30. April 2024 abgeschaltet. Bitte übersenden Sie Ihr Anliegen zukünftig über einen ELSTER-Account. Alternativ erreichen Sie das Finanzamt auch über das auf den Webseiten hinterlegte Kontaktformular oder über den Postweg. Mit freundlichen Grüßen