Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten mit Ausweisen

Auszug aus dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 Verordnung (EU) 2016/679) betreffend die Verarbeitung von Ausweisen und/oder Personalien der Besucher

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2023
  • Frist
    19. August 2023
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auszug…
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten mit Ausweisen [#283954]
Datum
15. Juli 2023 11:49
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auszug aus dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 Verordnung (EU) 2016/679) betreffend die Verarbeitung von Ausweisen und/oder Personalien der Besucher
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283954/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Berliner Bäderbetriebe
Unsere Antwort auf Ihre Frage #283954 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage (#283954) nach de…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
Unsere Antwort auf Ihre Frage #283954
Datum
17. August 2023 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
6,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage (#283954) nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz antworten wir wie folgt: Bei der Ausweiskontrolle beim Betreten der Berliner Bäder findet keine Verarbeitung besonderer Arten personenbezogener Daten statt - beispielsweise von Daten zur Gesundheit oder von biometrischen Daten. Es werden daher keine personenbezogenen Daten erfasst, verarbeitet oder gespeichert. Es geht lediglich darum zu prüfen, ob ein personenbezogenes Dokument mitgeführt wird. Mit freundlichen Grüßen