Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach § 98 ZFdG i.V.m. § 70 BDSG.

- eine Übersicht (nur Namen/Titel) aller Einträge in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach § 98 ZFdG i.V.m. § 70 BDSG.

- einen beliebig ausgewählten Eintrag aus jenem Verzeichnis (ohne die Angabe des § 70 (1) Nr. 9 BDSG)

Angaben zum Personen, z.B. interne Empfänger oder Verantwortlichkeiten, bitte ich insofern auch zu schwärzen. Ohne die Angabe des § 70 (1) Nr. 9 BDSG gehe ich schließlich davon aus, dass es keine entgegenstehenden Interessen an einer Herausgabe der Informationen gibt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Übersicht (nur Namen/Titel) al…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach § 98 ZFdG i.V.m. § 70 BDSG. [#265108]
Datum
10. Dezember 2022 09:01
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Übersicht (nur Namen/Titel) aller Einträge in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach § 98 ZFdG i.V.m. § 70 BDSG. - einen beliebig ausgewählten Eintrag aus jenem Verzeichnis (ohne die Angabe des § 70 (1) Nr. 9 BDSG) Angaben zum Personen, z.B. interne Empfänger oder Verantwortlichkeiten, bitte ich insofern auch zu schwärzen. Ohne die Angabe des § 70 (1) Nr. 9 BDSG gehe ich schließlich davon aus, dass es keine entgegenstehenden Interessen an einer Herausgabe der Informationen gibt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265108/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach § 98 ZFdG i. V. m. § 70 BDSG Gene…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach § 98 ZFdG i. V. m. § 70 BDSG
Datum
12. Dezember 2022 07:37
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2022.00058-DI.B.16 (202200290930) Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 10. Dezember 2022 zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach § 98 Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) i. V. m. § 70 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung des Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach § 98 ZFdG i. V. m. § 70 BDSG Gene…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach § 98 ZFdG i. V. m. § 70 BDSG
Datum
9. Januar 2023 09:43
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2022.00058-DI.B.16 (202300005922) Sehr << Antragsteller:in >> die interne Abstimmung zu Ihrem Antrag ist nahezu abgeschlossen. Aufgrund der noch zu leistenden Arbeiten wird es jedoch zu einer geringfügigen Überschreitung der Monatsfrist von wenigen Tagen kommen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach § 98 ZFdG i. V. m. § 70 BDSG …
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach § 98 ZFdG i. V. m. § 70 BDSG [#265108]
Datum
7. Februar 2023 23:05
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach § 98 ZFdG i.V.m. § 70 BDSG.“ vom 10.12.2022 (#265108) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach § 98 ZFdG i. V. m. § 70 BDSG Gene…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach § 98 ZFdG i. V. m. § 70 BDSG
Datum
8. Februar 2023 07:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Generalzolldirektion O 1004-2022.00058-DI.B.16 (202300034928) Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Bescheid wurde jedoch bereits am 12. Januar 2023 an die von Ihnen im Antrag vom 10. Dezember 2023 angegebene Adresse übersandt. Ich bitte daher um nochmalige Überprüfung. Sollte Sie der Bescheid nicht erreicht haben, kann ich Ihnen eine weitere Ausfertigung übersenden. Mit freundlichen Grüßen