Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für Versammlungen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte um Zusendung des "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten", anzulegen gemäß Artikel 30 Abs. 1 DSGVO und §53 DSG NRW, in Bezug auf Daten die bei der Anmeldung von Versammlungen anfallen. Mit dem schwärzen der darin enthaltenen personenbezogenen Daten bin ich einverstanden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
  • Kosten dieser Information:
    25,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte um Zusendung des "Ve…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für Versammlungen [#177807]
Datum
29. Januar 2020 22:48
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte um Zusendung des "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten", anzulegen gemäß Artikel 30 Abs. 1 DSGVO und §53 DSG NRW, in Bezug auf Daten die bei der Anmeldung von Versammlungen anfallen. Mit dem schwärzen der darin enthaltenen personenbezogenen Daten bin ich einverstanden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177807 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177807 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für Ver…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für Versammlungen [#177807]
Datum
4. März 2020 22:26
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für Versammlungen“ vom 29.01.2020 (#177807) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177807 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177807
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage über das Internetportal www.FragdochdenStaat.de<…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
9. März 2020 09:14
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
41,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage über das Internetportal www.FragdochdenStaat.de<http://www.FragdochdenStaat.de> vom 29.01.2020 ist nicht an unsere Dienststelle weitergeleitet worden. Wir haben erst Kenntnis von Ihrer Anfrage über Ihre Anfrage vom 04.03.2020, hier über die Poststelle eingegangen am 05.03.2020, erhalten. Aus diesem Grund trifft Ihre Aussage, die zuständige Behörde hätten nicht innerhalb eines Monats auf Ihre Anfrage reagiert, so nicht zu. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie erhalten gem. den Vorgaben eine Antwort bis zum 06.04.2020. Den Datenschutzbeauftragten der Dienststelle habe ich über Ihre Anfrage entsprechend informiert. Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Beantwortung einer öffentlichen Anfrage an die KPB Rhein-Erft-Kreis auf der Internetplattform: “Frag den Staat“; A…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Betreff
Beantwortung einer öffentlichen Anfrage an die KPB Rhein-Erft-Kreis auf der Internetplattform: “Frag den Staat“; Anfragenummer: 177807 vom 29.01.2020
Datum
7. Mai 2020 10:45
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
41,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Mit Ihrer Anfrage haben Sie um Zusendung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gem. Art. 30 (1) DSGVO und § 53 DSG NRW bei der behördlichen Erhebung personenbezogener Daten nach dem Versammlungsrecht gebeten. Ich bitte die verspätete Antwort außerhalb der regulären Bearbeitungszeit aufgrund aktueller personeller Engpässe zu entschuldigen. Nachfolgende datenschutzrechtliche Überlegungen sind vorliegend zu berücksichtigen: Das Recht zur Einsichtnahme, wie es noch nach altem Datenschutzrecht gem. § 8 (2) DSG NRW für bestimmte Verfahrensverzeichnisse (VVZ) möglich war, wenn diese keinem besonderen Geheimhaltungsinteresse unterlagen, ist nach Novellierung des Europäischen Datenschutzrechts seit dem 25.05 2018 gem. Art. 30 DSGVO grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Die Einsichtnahme in derartige Verzeichnisse bleibt demnach der zuständigen Aufsichtsbehörde vorbehalten. Andererseits können derartige Verzeichnisse auch allgemeinen Informationszugangsrechten, z. B. gem. IFG NRW unterliegen, solange hierin enthaltene Beschreibungen technischer oder organisatorischer Maßnahmen keinen besonderen Geheimhaltungsinteressen unterliegen. Dies ist im Einzelfall individuell zu bewerten. Nach einer dahingehenden inhaltlichen Prüfung des vorliegenden Verzeichnisses kann Ihnen ermöglicht werden, dass Sie Kenntnis in Form einer persönlichen Einsichtnahme vor Ort nehmen können. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, eine postalische Übersendung des beantragten Verzeichnisses als Kopie zu veranlassen. Abweichend von Ihrem Antrag wäre hierbei Ihrerseits jedoch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,- € zu entrichten. Bitte teilen Sie mit, in welcher Form Sie Kenntnis nehmen wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beantwortung einer öffentlichen Anfrage an die KPB Rhein-Erft-Kreis auf der Internetplattform: “Frag den Staat…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beantwortung einer öffentlichen Anfrage an die KPB Rhein-Erft-Kreis auf der Internetplattform: “Frag den Staat“; Anfragenummer: 177807 vom 29.01.2020 [#177807]
Datum
8. Mai 2020 20:39
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email. Ich bitte um die Zusendung einer Kopie des Verzeichnisses. Wenn nicht anders möglich postalisch, per eMail wäre mir aber natürlich, auch der Umwelt zuliebe, lieber. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177807 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177807
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
AW: Beantwortung einer öffentlichen Anfrage an die KPB Rhein-Erft-Kreis auf der Internetplattform: “Frag den Staat…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Betreff
AW: Beantwortung einer öffentlichen Anfrage an die KPB Rhein-Erft-Kreis auf der Internetplattform: “Frag den Staat“; Anfragenummer: 177807 vom 29.01.2020 [#177807]; hier Erreichbarkeit
Datum
11. Mai 2020 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann Ihnen das entsprechende Schriftstück sowohl per Post als auch per E-Mail zukommen lassen, allerdings benötige ich für den Gebührenbescheid Ihre postalische Anschrift. Bitte übersenden Sie mir diese, gerne auch auf diesem Wege, ich lasse Ihnen dann die Schriftstücke entsprechend zukommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beantwortung einer öffentlichen Anfrage an die KPB Rhein-Erft-Kreis auf der Internetplattform: “Frag den Staat…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beantwortung einer öffentlichen Anfrage an die KPB Rhein-Erft-Kreis auf der Internetplattform: “Frag den Staat“; Anfragenummer: 177807 vom 29.01.2020 [#177807]; hier Erreichbarkeit [#177807]
Datum
11. Mai 2020 10:39
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erneut meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177807 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177807 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
AW: Beantwortung einer öffentlichen Anfrage an die KPB Rhein-Erft-Kreis auf der Internetplattform: “Frag den Staat…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Betreff
AW: Beantwortung einer öffentlichen Anfrage an die KPB Rhein-Erft-Kreis auf der Internetplattform: “Frag den Staat“; Anfragenummer: 177807 vom 29.01.2020 [#177807]; hier Erreichbarkeit [#177807]
Datum
11. Mai 2020 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die erbetene Antwort geht Ihnen per Post zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
[...] hiermit übersende ich Ihnen die gewünschte Kopie des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) für i…
[...] hiermit übersende ich Ihnen die gewünschte Kopie des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) für im Versammlungswesen verarbeitete Daten [...]
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Schreiben vom 11.05.2020 [#177807] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Unterlagen. Entgegen der …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Schreiben vom 11.05.2020 [#177807]
Datum
17. Mai 2020 17:35
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Unterlagen. Entgegen der Aussage im Brief lag jedoch kein Gebührenbescheid bei. Würden Sie mir diesen bitte noch zukommen lassen? Gerne auch per eMail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177807 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177807
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
AW: Ihr Schreiben vom 11.05.2020 [#177807] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe mi…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 11.05.2020 [#177807]
Datum
18. Mai 2020 07:22
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe mir erlaubt Ihnen nur die Überweisungsdaten im letzten Schreiben mitzuteilen. Reicht Ihnen dieses um die Gebühr zu bezahlen oder benötigen Sie einen Gebührenbescheid als Dokument? Für eine kurze Information wäre ich Dankbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 11.05.2020 [#177807] Sehr geehrteAntragsteller/in eine entsprechende Kostenaufstellung gemä…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 11.05.2020 [#177807]
Datum
22. Mai 2020 07:01
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in eine entsprechende Kostenaufstellung gemäß VerwGebO IFG NRW wäre nett. Gerne auch einfach per eMail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177807 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177807

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
AW: Ihr Schreiben vom 11.05.2020 [#177807]; hier: Gebührenerläuterung gem. VerwGebO IFG NRW Sehr geehrteAntragstel…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 11.05.2020 [#177807]; hier: Gebührenerläuterung gem. VerwGebO IFG NRW
Datum
25. Mai 2020 09:54
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wunschgemäß übersende ich Ihnen die Kostenaufstellung für Ihr Auskunftsersuchen. Gem. VerwGebO IFG NRW Anlage 1.3.2 können für die Einsichtnahme bei umfangreichen Verwaltungsaufwand Gebühren von 10,00 € bis 500,00 € erhoben werden. Auf Grund des entstanden Verwaltungsaufwandes wurde in Ihrem Fall eine Gebühr von 25,00 € erhoben, da entsprechende Recherchen, Rücksprachen mit dem Datenschutzbeauftragten und dem Verfahrensverantwortlichen notwendig waren. Des Weitern sind in der Gebühr Aufwendungen gem. Anlage 3.1 Erstellung von Computerausdrucken 0,25 €/Seite und gem. Anlage 3.2 Auslagen für Verpackung und Porto inbegriffen. Ich hoffe damit Ihre Fragen beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen