Verzeichnisse des Bundesverwaltungsamtes zu vorhandenen Informationssammlungen und -zwecken nach § 11 Abs. 1 IFG

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

- die Verzeichnisse des Bundesverwaltungsamtes zu vorhandenen Informationssammlungen und -zwecken nach § 11 Abs. 1 IFG

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Verzeichnisse des Bundesverwalt…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verzeichnisse des Bundesverwaltungsamtes zu vorhandenen Informationssammlungen und -zwecken nach § 11 Abs. 1 IFG [#277968]
Datum
4. Mai 2023 05:01
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Verzeichnisse des Bundesverwaltungsamtes zu vorhandenen Informationssammlungen und -zwecken nach § 11 Abs. 1 IFG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 277968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277968/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich möchte darauf hinweisen, dass der Informationszugang unverzüglich zu gewähren ist. Das einfache We…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verzeichnisse des Bundesverwaltungsamtes zu vorhandenen Informationssammlungen und -zwecken nach § 11 Abs. 1 IFG [#277968]
Datum
8. Mai 2023 15:08
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich möchte darauf hinweisen, dass der Informationszugang unverzüglich zu gewähren ist. Das einfache Weiterleiten der Dokumente sollte ja keine 2 Minuten Zeit beanspruchen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 277968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277968/
Bundesverwaltungsamt
ZI5-i-178/23/#277968 Ihre Anfrage vom 04.05.2023 Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Az: ZI5-i-178/23 #277968 Be…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
ZI5-i-178/23/#277968 Ihre Anfrage vom 04.05.2023
Datum
15. Mai 2023 15:55
Status
Warte auf Antwort
Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Az: ZI5-i-178/23 #277968 Berlin, 12.05.2023 Sehr geehrte/r << Adresse entfernt >>, mit E-Mail vom 04.05.2023 beantragen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung der Verzeichnisse des Bundesverwaltungsamtes zu vorhandenen Informationssammlungen und -zwecken nach § 11 Abs. 1 IFG. Das BVA hat bisher kein Verzeichnis nach § 11 Abs. 1 IFG erstellt. Als zentraler Dienstleister des Bundes übernimmt das BVA mehr als 150 umfangreiche und komplexe Aufgaben für die gesamte Bundesregierung, Behörden und Vereine sowie Bürgerinnen und Bürger. Das Aufgabenspektrum und die Zuständigkeiten des BVA haben sich in der Vergangenheit sehr häufig geändert und erweitert. Die Erstellung und ständige Aktualisierung eines solchen Verzeichnisses würde derzeit einen unvertretbaren Aufwand an Kosten und Personal im Verhältnis zum potentiellen Erkenntnisgewinn aus einem solchen Verzeichnis verursachen. Die Wahrnehmung der vordringlich zu bearbeitenden Sachaufgaben der Behörde würde erheblich behindert. Daher kann ich Sie leider nur auf die vom BVA veröffentlichten Verzeichnisse nach § 11 Abs. 2 IFG verweisen. Der Aktenplan des BVA ist unter https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/aktenplan.html abrufbar, der Organisationsplan unter https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Organisation/organisation_node.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verzeichnisse des Bundesverwaltungsamtes zu vorhandenen Informationssammlungen und -zwecken nach § 11 Abs. 1 IFG“ [#277968]
Datum
15. Mai 2023 17:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/277968/ Das Bundesverwaltungsamt trägt vor, dass es seit Inkrafttretens des Informationsfreiheitsgesetzes 2006 keine Verzeichnisse nach § 11 Abs. 1 IFG erstellt hat. Da das Erstellen von Verzeichnissen über die gespeicherten Informationen sowohl für die Schutzbedarfsfestellung nach BSI IT-Grundschutz als auch für die Erstellung von Datenschutz-Verfahrensverzeichnissen erforderlich ist, liegt die Vermutung nahe, dass hier massiv gegen geltendes Datenschutzrecht (IT-Sicherheit nach Stand der Technik, Dokumentationspflichten) als auch Informationsfreiheitsrecht verstoßen wird. Ich fordere daher den BfDI auf, das Bundesverwaltungsamt entsprechend zu prüfen und mittels einer Anordnung den IT-Betrieb solange zu untersagen, bis die Verstöße eingestellt sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 277968.pdf Anfragenr: 277968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277968/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Mai 2023 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-725/009 II#0737 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei dem BVA wegen Ihrer Anfrage zu „Verzeichnisse des Bundesverwaltungsamtes zu vorhandenen Informationssammlungen und -zwecken nach § 11 Abs. 1 IFG“ [#277968] # IFG-725/009 II#0737
Datum
6. Juni 2023 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-725/009 II#0737 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen