Verzicht auf die Ausübung des Belegungsrechts an Sozialwohnungen
In wievielen Fällen hat die Bundestadt Bonn in den letzen 10 Jahren ein ihr im Sinne von §4 ff. WoBindG in Verbindung mit §26 Abs.2 WoFG zustehendes Belegungsrecht tatsächlich ausgeübt und in wievielen Fällen hat sie auf die Ausübung verzichtet.
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Oktober 2023
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14. November 2023
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Verzicht auf die Ausübung des Belegungsrechts an Sozialwohnungen [#290075]
- Datum
- 12. Oktober 2023 17:57
- An
- Kommunalverwaltung Bonn
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Kommunalverwaltung Bonn
- Betreff
- Eingangsbestätigung zu Ihrer Informationsanfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.10.2023
- Datum
- 30. Oktober 2023 12:43
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Eingangsbestätigung zu Ihrer Informationsanfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.10.2023 [#290075]
- Datum
- 14. November 2023 09:51
- An
- Kommunalverwaltung Bonn
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Kommunalverwaltung Bonn
- Betreff
- AW: Eingangsbestätigung zu Ihrer Informationsanfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 12.10.2023 [#290075]
- Datum
- 15. November 2023 13:34
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Kommunalverwaltung Bonn
- Betreff
- Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz NRW -IFG NRW- (30-1 1342/23)
- Datum
- 29. November 2023 14:14
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz NRW -IFG NRW- (30-1 1342/23) [#290075]
- Datum
- 30. November 2023 13:02
- An
- Kommunalverwaltung Bonn
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Kommunalverwaltung Bonn
- Betreff
- Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz NRW -IFG NRW- (30-1 1342/23)
- Datum
- 19. Dezember 2023 19:51
- Status
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