Verzicht auf Doktortitel

mit welchen Kosten, bzgl. des Verzichtes von Frau Giffey auf das führen eines Doktortitels, rechnet das Ministerium?

vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/franziska-giffey-verzichtet-laut-medienbericht-auf-ihren-doktortitel-a-b86e243e-1d40-4c27-9547-be2b406d2da2
vom 13.11.2020.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. November 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: mit welchen Kosten,…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verzicht auf Doktortitel [#203619]
Datum
13. November 2020 20:21
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mit welchen Kosten, bzgl. des Verzichtes von Frau Giffey auf das führen eines Doktortitels, rechnet das Ministerium? vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/franziska-giffey-verzichtet-laut-medienbericht-auf-ihren-doktortitel-a-b86e243e-1d40-4c27-9547-be2b406d2da2 vom 13.11.2020. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203619 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203619/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 13.11.2020. Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird sich…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Verzicht auf Doktortitel [#203619]
Datum
10. Dezember 2020 10:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 13.11.2020. Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird sich leider noch etwas verzögern. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie den nach dem IFG vorgesehenen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Mail vom 13. November 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfr…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Verzicht auf Doktortitel [#203619]
Datum
14. Dezember 2020 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Mail vom 13. November 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Informationen zur beiliegenden Anfrage. Ihrem Antrag kann stattgegeben werden. Nachfolgende möchten wir Ihnen gern Ihre Anfrage beantworten. Frau Ministerin Giffey hat am 13. November 2020 erklärt, auf das Führen ihres Doktortitels fortan zu verzichten. In allen Publikationen und Erscheinungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird in Zukunft auf die Nennung des Titels verzichtet. Sämtliche Materialien im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, deren Erscheinungsdatum vor dem 13. November liegen, sind von dieser Erklärung der Ministerin nicht betroffen, da immer klar erkennbar ist, wann etwas veröffentlicht wurde. Für die Umstellung bzw. Neubeschaffung von personenbezogenen Büromaterialien sind zum jetzigen Zeitpunkt Kosten in Höhe von 2.200,- Euro entstanden. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen