Verzinsung nach Prozess am Finanzgericht
Sehr geehrte Ministerin Frau Taubert,
das Finanzgericht Gera hat sieben Jahre gebraucht (von 2013 bis 2020), um eine Sache zwischen dem Finanzamt und uns aufrufen. Wir sollen nunmehr für diese Jahre insgesamt 42 % Zinsen auf die Hauptschuld zahlen. Ist es wirklich so, dass der Bürger dies zu ertragen hat und diese überdurchschnittliche Bearbeitungszeit akzeptieren muss?
Eine angemessene Bearbeitung innerhalb von zwei Jahren wäre unserer Meinung zumutbar und auch bezahlbar. Wir sind zwei Rentner, die mit einer kleinen Rente dies nicht begleichen können und auch unser Verständnis von Gerechtigkeit hier sehr strapaziert wird. Wir wären für Ihre Hilfe in dieser Sache sehr dankbar!
Anfrage eingeschlafen
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Datum1. Oktober 2021
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3. November 2021
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