Verzinsung nach Prozess am Finanzgericht

Sehr geehrte Ministerin Frau Taubert,
das Finanzgericht Gera hat sieben Jahre gebraucht (von 2013 bis 2020), um eine Sache zwischen dem Finanzamt und uns aufrufen. Wir sollen nunmehr für diese Jahre insgesamt 42 % Zinsen auf die Hauptschuld zahlen. Ist es wirklich so, dass der Bürger dies zu ertragen hat und diese überdurchschnittliche Bearbeitungszeit akzeptieren muss?
Eine angemessene Bearbeitung innerhalb von zwei Jahren wäre unserer Meinung zumutbar und auch bezahlbar. Wir sind zwei Rentner, die mit einer kleinen Rente dies nicht begleichen können und auch unser Verständnis von Gerechtigkeit hier sehr strapaziert wird. Wir wären für Ihre Hilfe in dieser Sache sehr dankbar!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Oktober 2021
  • Frist
    3. November 2021
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Sonja Sterl
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geeh…
An Thüringer Finanzministerium Details
Von
Sonja Sterl
Betreff
Verzinsung nach Prozess am Finanzgericht [#230355]
Datum
1. Oktober 2021 12:41
An
Thüringer Finanzministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Ministerin Frau Taubert, das Finanzgericht Gera hat sieben Jahre gebraucht (von 2013 bis 2020), um eine Sache zwischen dem Finanzamt und uns aufrufen. Wir sollen nunmehr für diese Jahre insgesamt 42 % Zinsen auf die Hauptschuld zahlen. Ist es wirklich so, dass der Bürger dies zu ertragen hat und diese überdurchschnittliche Bearbeitungszeit akzeptieren muss? Eine angemessene Bearbeitung innerhalb von zwei Jahren wäre unserer Meinung zumutbar und auch bezahlbar. Wir sind zwei Rentner, die mit einer kleinen Rente dies nicht begleichen können und auch unser Verständnis von Gerechtigkeit hier sehr strapaziert wird. Wir wären für Ihre Hilfe in dieser Sache sehr dankbar!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sonja Sterl Anfragenr: 230355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230355/ Postanschrift Sonja Sterl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sonja Sterl
Thüringer Finanzministerium
Sehr geehrte Frau Sterl, auf Ihre Anfrage erhalten Sie im Hinblick auf das Steuergeheimnis (§ 30 Abgabenordnung)…
Von
Thüringer Finanzministerium
Betreff
Verzinsung nach Prozess am Finanzgericht [#230355]
Datum
21. Oktober 2021 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Sterl, auf Ihre Anfrage erhalten Sie im Hinblick auf das Steuergeheimnis (§ 30 Abgabenordnung) eine schriftliche Antwort in Papierform. Diese befindet sich bereits auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen

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Sonja Sterl
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihre Antwort erhalten, die mir aber nicht weiter geholfen hat. Sie gehen …
An Thüringer Finanzministerium Details
Von
Sonja Sterl
Betreff
AW: Verzinsung nach Prozess am Finanzgericht [#230355]
Datum
21. April 2022 12:18
An
Thüringer Finanzministerium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihre Antwort erhalten, die mir aber nicht weiter geholfen hat. Sie gehen nicht auf meine persönliche Anfrage ein, sondern wiederholen die bekannten Gesetzlichkeiten. Ich warte nunmehr auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Änderung des Zinssatzes von 6 % im Jahr für solche Fälle. Mit freundlichen Grüßen Sonja Sterl