Sehr << Antragsteller:in >>
Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 01.August sende ich Ihnen folgende
Informationen:
*1.) Eine Übersicht über aktuell laufende Digitalisierungsprojekte die
eine signifikante Verzögerung aufweisen. Welche Gründe liegen hier vor.*
siehe Anlage
*2.) Eine Übersicht über abgebrochene Digitalisierungsprojekte. Welche
Gründe liegen hier vor und betraf dies eine vorgegebene Landes- bzw.
Bundesleistung auf deren Ausgestaltung die Stadt Jena wenig bis
garkeinen Einfluss hatte?*
siehe Anlage
*3.) Welche proaktiven Maßnahmen setzt die Stadt Jena ein, um eine
möglichst geringe Abbruchrate von Digitalisierungsprojekten zu
erreichen? Gibt es hier Empfehlungen des Landes Thüringen oder des
Bundes? Wenn ja, wie hat die Stadt Jena diese umgesetzt?*
Die Stadtverwaltung Jena hat bzw. etabliert aktuell verschiedene
Maßnahmen, die eine möglichst geringe Abbruchrate von
Digitalisierungsprojekten sicherstellen sollen. Die Maßnahmen werden
nachfolgend aufgelistet:
• Prozessmanagement: Jedem Digitalisierungsprozess liegt die
BPMN-konforme Modellierung der jeweiligen Prozesse zugrunde. Ziel ist
eine genaue Prozesskenntnis sowie die Prozessoptimierung im Kontext der
Digitalisierung.
• Anforderungsmanagement: Jede Anforderung im Projekt wird einer
Anforderungsanalyse unterzogen. Diese Anforderungsanalyse ist ein
zentrales Element zur Vermeidung von Projektabbrüchen. Hierfür werden
Mitarbeitende zukünftig im Requirements Engineering ausgebildet, um die
Professionalität diesbezüglich zu steigern.
• IPMA-Standard: Die Stadtverwaltung Jena arbeitet in
Digitalisierungsprojekten nach dem IPMA-Standard. Hierfür werden alle
E-Government-Projektmanager im Level D zertifiziert. Projektleiter in
Digitalisierungsprojekten werden vom Projektmanagement-Office geschult,
einmal hinsichtlich der Projektphasen und den zu nutzenden
Projektdokumenten sowie hinsichtlich des Umgangs mit dem
Projektmanagement-Tool Open Project, in welchem zentral alle
Digitalisierungsprojekte verwaltet werden.
• Projektsupport und Durchführungskontrolle: Jedes
Digitalisierungsprojekt wird durch den E-Government-Projektmanager
aufgesetzt und im Rahmen der Durchführung in Abhängigkeit der
Projektkomplexität in einem geeigneten Rahmen begleitet und unterstützt.
Jedes Digitalisierungsprojekt unterliegt zudem einer
Durchführungskontrolle durch das Team Transformation, sodass etwaige
Missstände im Projekt rechtzeitig aufgedeckt und korrigiert werden können.
Verwertbare Empfehlungen des Landes Thüringen sind der Stadtverwaltung
Jena nicht bekannt. Das BMI hingegen hat verschiedene Leitfäden zur
Digitalisierung von Verwaltungsleistungen herausgegeben, so den
OZG-Leitfaden oder das Projekt „UPO- Unterstützung bei der
Projektorganisation“. Die beiden letzt genannten werden von der
Stadtverwaltung sehr positiv bewertet und finden in Teilen Anwendung
bzw. werden als Ideengeber zur Umsetzung genutzt.
Darüber hinaus bildet die Digitalisierungsstrategie die Grundlage für
eine klare und gut strukturierte Umsetzung der Digitalisierung. Diese
Strategie erhält in Zukunft eine wichtige Ergänzung durch die
Dienstanweisung E-Government. Diese Anweisung legt verbindlich fest, wie
Digitalisierungsprojekte innerhalb der Stadtverwaltung umgesetzt werden
sollen. Dieser Schritt ist von herausragender Bedeutung, da er nicht nur
die Modernisierung und Effizienzsteigerung unserer Verwaltung
vorantreibt, sondern auch sicherstellt, dass sämtliche Bemühungen im
Bereich der Digitalisierung in Übereinstimmung mit klaren Leitlinien und
definierten Zielen erfolgen.
*4.) Welche Feedbackkanäle und welche Vorababstimmungsrunden zwischen
dem Bund, dem Land Thüringen und der Stadt Jena bzgl. Anpassung von
Projektlösungen und zur Minimierung von Projektabbrüchen existieren?
Welchen formalen Rahmen haben diese Runden? Wo sind die Protokolle
dieser Runden nach dem Thüringer Transparenzgesetz proaktiv veröffentlicht?*
Digitalisierungsprojekte, die zwischen Bund, Land und Kommune abgestimmt
werden müssen, finden dann statt, wenn der Bund eine Projektlösung
anbietet, für dessen Leistung der Bund die Regelungs- und die Kommune
die Vollzugskompetenz innehat. Solche Projekte werden federführend vom
Bund initiiert. Es obliegt dem Bund die Projektleitung, in der Regel
wird hierfür ein Beratungsunternehmen beauftragt, zu bestimmen.
Vorabstimmungsrunden finden in Abhängigkeit des jeweiligen Projektes und
der jeweiligen Umsetzungsstrategie, die von der Projektleitung bestimmt
wird, in unterschiedlicher Form statt. Die Ausgestaltung der
projektbasierten Feedbackkanäle wird individuell pro Projekt definiert -
hierfür gibt es kein allgemeingültiges Vorgehen. Müssen Projektlösungen
im Projekt angepasst werden, so ist das weitere Prozedere abhängig vom
Grund der Anpassung (bspw. technisch, prozessual o. Ä.) und auch vom
Feststellungszeitpunkt. Grundsätzlich werden notwendige Anpassungen aber
im Projekt mit den betroffenen Projektpartnern besprochen. Die
Abstimmungsrunden hierzu finden i. d. R. online statt, die Einladung
erfolgt durch die Projektleitung, gleiches gilt für die Protokollierung.
Je nach Festlegung werden die Protokolle i. d. R. in einer Projekt-Cloud
zur Verfügung gestellt. Die Stadtverwaltung Jena führt zudem pro Projekt
eine Projektakte im Dokumentenmanagementsystem, in welche alle
relevanten Projektunterlagen abgelegt werden.
"Im Smart City Projekt kam es bisher zu einer halbjährlichen
Verlängerung der Strategiephase von September 2022 bis März 2023. Grund
dafür sind zum einen die Corona-Pandemie, welche die
Bürger:innenbeteiligung verzögerte und zum anderen der Wechsel des
zuständigen Bundesministerium.
Im Projekt ist die Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit ein
integraler Bestandteil der Strategieerstellung. Der ursprünglich
vorgesehene Ansatz als ein ausbalancierter Mix aus analogen und
digitalen Veranstaltungen konnte pandemiebedingt erst im Sommer 2022
vollumfänglich umgesetzt werden.
Mit dem Wechsel des Programms „Modellprojekte Smart Cities“ vom
Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat zum Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wurde eine Koordinierungs- und
Transferstelle (KTS) unter der Leitung des Deutschen Luft- und
Raumfahrtzentrums für die Smart Cities in Deutschland eingerichtet. Die
KTS ist für die Begleitforschung, den Wissenstransfer und die Beratung
der MPSC zuständig.
Bei nunmehr 73 Modellkommunen war ein Beratungsworkshop zur
Finalisierung der Strategie mit der KTS erst im August 2022 möglich.
Die Einarbeitung der Hinweise aus dem Strategieworkshop, die
Dokumentation der Bürgerbeteiligung sowie ein Gremienlauf zum Beschluss
der Erarbeiteten Maßnahmen war nur mit einer Verlängerung der
Strategiephase bis März 2023 möglich.
Diese Verlängerung der Strategiephase hat allerdings auf die Umsetzung
und Durchführung der Maßnahmen keine Auswirkungen, da wir bereits
während der Strategiephase mit der Umsetzung einzelner Pilotprojekte
starten konnten. Als Beispiel wäre hier die Maßnahme "Schaffung einer
Urbanen Datenplattform WISSENsAllmende Jena" und die "Sensorgestützte
Stadtgrünpflege" zu nennen."
Zeige die zitierte Nachricht an