Verzögerung der Beantwortung von IFG Bescheiden aufgrund von „einer Vielzahl kurz vor Weihnachten und zwischen den Jahren eingegangener IFG-Anträge sowie diverser Krankheitsausfälle“

1. Schriftstücke von der BfDI zur Thematik und deren Umfang bei der BfDI und in Ihrem Aufsichtsbereich über anderen Stellen:
Verzögerung der Beantwortung von IFG Bescheiden aufgrund von „einer Vielzahl kurz vor Weihnachten und zwischen den Jahren eingegangener IFG-Anträge sowie diverser Krankheitsausfälle“

2. Überblick über Verzögerung der Beantwortung von IFG Bescheiden aufgrund von „einer Vielzahl kurz vor Weihnachten und zwischen den Jahren eingegangener IFG-Anträge sowie diverser Krankheitsausfälle“ bei der BfDI und Stellen in Ihrem Aufsichtsbereich

Hintergrund der Anfrage:

U.a. das Statisches Bundesamt antworte vielen Antragssteller von Anträgen nach dem IFG und der inzwischen eingetretenen Verzögerung der Beantwortung von IFG Bescheiden in einer E-Mail an die Antragssteller pauschal wie folgt:
„[…]Anrede….

aufgrund einer Vielzahl kurz vor Weihnachten und zwischen den Jahren eingegangener IFG-Anträge sowie diverser Krankheitsausfälle in unserem Arbeitsbereich wie auch z.T. in den Fachbereichen kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Leider ist davon auch Ihr Antrag betroffen. Unserem Bereich, der für die Bescheidung dieser Anträge zuständig ist, liegen die erfragten Informationen in der Regel nicht vor, so dass die Fachabteilungen unseres Hauses eingebunden werden müssen. Dieser Abstimmungsprozess kann im Einzelfall sehr zeitintensiv sein. Wir bitten Sie vor diesem Hintergrund um Verständnis und bitten die bereits eingetretene Verzögerung zu entschuldigen.

Seien Sie versichert, dass wir Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten und unaufgefordert diesbezüglich wieder auf Sie zukommen werden.“

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Januar 2018
  • Frist
    2. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Schriftstücke…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verzögerung der Beantwortung von IFG Bescheiden aufgrund von „einer Vielzahl kurz vor Weihnachten und zwischen den Jahren eingegangener IFG-Anträge sowie diverser Krankheitsausfälle“ [#26318]
Datum
28. Januar 2018 10:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Schriftstücke von der BfDI zur Thematik und deren Umfang bei der BfDI und in Ihrem Aufsichtsbereich über anderen Stellen: Verzögerung der Beantwortung von IFG Bescheiden aufgrund von „einer Vielzahl kurz vor Weihnachten und zwischen den Jahren eingegangener IFG-Anträge sowie diverser Krankheitsausfälle“ 2. Überblick über Verzögerung der Beantwortung von IFG Bescheiden aufgrund von „einer Vielzahl kurz vor Weihnachten und zwischen den Jahren eingegangener IFG-Anträge sowie diverser Krankheitsausfälle“ bei der BfDI und Stellen in Ihrem Aufsichtsbereich Hintergrund der Anfrage: U.a. das Statisches Bundesamt antworte vielen Antragssteller von Anträgen nach dem IFG und der inzwischen eingetretenen Verzögerung der Beantwortung von IFG Bescheiden in einer E-Mail an die Antragssteller pauschal wie folgt: „[…]Anrede…. aufgrund einer Vielzahl kurz vor Weihnachten und zwischen den Jahren eingegangener IFG-Anträge sowie diverser Krankheitsausfälle in unserem Arbeitsbereich wie auch z.T. in den Fachbereichen kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Leider ist davon auch Ihr Antrag betroffen. Unserem Bereich, der für die Bescheidung dieser Anträge zuständig ist, liegen die erfragten Informationen in der Regel nicht vor, so dass die Fachabteilungen unseres Hauses eingebunden werden müssen. Dieser Abstimmungsprozess kann im Einzelfall sehr zeitintensiv sein. Wir bitten Sie vor diesem Hintergrund um Verständnis und bitten die bereits eingetretene Verzögerung zu entschuldigen. Seien Sie versichert, dass wir Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten und unaufgefordert diesbezüglich wieder auf Sie zukommen werden.“
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. Februar 2018 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen

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