Verzollung & USt-Hinterziehung bei Online-Käufen: Bevorzugung China gegenüber UK durch Zoll?

- Gesamtanzahl der Zollabfertigungen die durch Zolldienstleister mit Typ "Onlinekauf (privat)" für die Länder "Großbritannien" und "China" bei Ihnen eingereicht wurden, auf monatlicher Basis für das Jahr 2021
- Eine Begründung warum Pakete mit Typ "Onlinekauf (privat)" die aus Großbritannien an deutsche Kunden versandt werden intensivst geprüft werden, während Pakete aus China einfach durchgewunken werden, obwohl Chinesische Amazon-Händler keine Umsatzsteuer in Europa abführen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Juni 2021
  • Frist
    17. Juli 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Gesamtanzahl der Zollabf…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
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Betreff
Verzollung & USt-Hinterziehung bei Online-Käufen: Bevorzugung China gegenüber UK durch Zoll? [#223471]
Datum
15. Juni 2021 15:54
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Gesamtanzahl der Zollabfertigungen die durch Zolldienstleister mit Typ "Onlinekauf (privat)" für die Länder "Großbritannien" und "China" bei Ihnen eingereicht wurden, auf monatlicher Basis für das Jahr 2021 - Eine Begründung warum Pakete mit Typ "Onlinekauf (privat)" die aus Großbritannien an deutsche Kunden versandt werden intensivst geprüft werden, während Pakete aus China einfach durchgewunken werden, obwohl Chinesische Amazon-Händler keine Umsatzsteuer in Europa abführen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223471/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Zollabfertigungen durch Zolldienstleister mit Typ "Onlinekauf (privat)&quo…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Zollabfertigungen durch Zolldienstleister mit Typ "Onlinekauf (privat)"
Datum
22. Juni 2021 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Generalzolldirektion O 1004-2021.00019-DI.B.16 (202100162789) Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 15. Juni 20121 bezüglich Zollabfertigungen durch Zolldienstleister mit Typ "Onlinekauf (privat)" ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Im Hinblick auf die derzeitige Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf den Dienstbetrieb kann es ggf. zu einer Überschreitung der Monatsfrist kommen. Mit freundlichen Grüßen

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Antrag wird abgelehnt - Gesamtanzahl der Zollabfertigungen nach Typ Onlinekauf (privat) nicht vorhanden - Pakete a…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag wird abgelehnt
Datum
28. Juni 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
3,1 MB
- Gesamtanzahl der Zollabfertigungen nach Typ Onlinekauf (privat) nicht vorhanden - Pakete aus UK & China werden nicht unterschiedlich behandelt, Problem liegt bei Speditionen