Vfg. 32/324/1 vom 16.07.1992 "Überwachungspraxis bei Parkverstößen ohne Verkehrsbehinderung auf Gehwegen"
Die Verfügung 32/324/1 vom 16.07.1992 "Überwachungspraxis bei Parkverstößen ohne Verkehrsbehinderung auf Gehwegen"
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Datum7. Oktober 2020
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10. November 2020
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vfg. 32/324/1 vom 16.07.1992 "Überwachungspraxis bei Parkverstößen ohne Verkehrsbehinderung auf Gehwegen" [#199738]
- Datum
- 7. Oktober 2020 19:45
- An
- Amt für Verkehrsmanagement Köln
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Amt für Verkehrsmanagement Köln
- Betreff
- Eingangsbestätigung
- Datum
- 7. Oktober 2020 19:45
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Eingangsbestätigung [#199738]
- Datum
- 16. Dezember 2020 08:08
- An
- Amt für Verkehrsmanagement Köln
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Amt für Verkehrsmanagement Köln
- Betreff
- Eingangsbestätigung
- Datum
- 16. Dezember 2020 08:08
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Eingangsbestätigung [#199738]
- Datum
- 31. Januar 2021 12:10
- An
- Amt für Verkehrsmanagement Köln
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Amt für Verkehrsmanagement Köln
- Betreff
- Eingangsbestätigung
- Datum
- 31. Januar 2021 12:10
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Amt für Verkehrsmanagement Köln
- Betreff
- AW: IFG 1: Eingangsbestätigung [#199738]
- Datum
- 4. Februar 2021 12:20
- Status
- Warte auf Antwort
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Bei einer angenommenen Aktenaufbewahrungsfrist von 10 Jahren, müsste die Verfügung noch existieren.
Sollte die Verfügung tatsächlich nicht mehr existieren, so entsteht der Eindruck, dass sie vernichtet würde um einer Veröffentlichung zuvorzukommen
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Vfg. 32/324/1 vom 16.07.1992 "Überwachungspraxis bei Parkverstößen ohne Verkehrsbehinderung auf Gehwegen"“ [#199738] [#199738]
- Datum
- 4. Februar 2021 14:13
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Vfg. 32/324/1 vom 16.07.1992 "Überwachungspraxis bei Parkverstößen ohne Verkehrsbehinderung auf Gehwegen"“ [#199738] [#199738]
- Datum
- 4. Februar 2021 14:15
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Vfg. 32/324/1 vom 16.07.1992 "Überwachungspraxis bei Parkverstößen ohne Verkehrsbehinderung auf Gehwegen"“ [#199738] [#199738]
- Datum
- 9. Februar 2021 10:37
- Status
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Aber die Erfolgsaussichten wird dir da nur ein Anwalt sagen können
Eventuell ist es sinnvoll eine Frage im Rahmen einer Einwohnerfragestunde zu stellen.
Zum Beispiel:
Was war der Tenor bzw. der Inhalt der Verfügung?(es ist davon auszugehen, dass noch ein Mitarbeiter im Dienst ist der sich erinnert.)
Wann trat die Verfügung in Kraft und wann und wodurch trat sie außer Kraft.
Warum wurde auf sie noch in der Dienstanweisung von 2018 verwiesen, wenn sie doch laut Auskunft seit sehr langer Zeit nicht mehr angewendet wird.
Gehaltloser als die normalen Auskünfte der Kölner Behörden würden die Antworten damit auch nicht. Win win also, und obendrauf kann die Landesdatenschutzbeauftragte dann weiter ihre Zeit damit verschwenden gegen die allergrößte Gefahr für die Öffentlichkeit vorzugehen, nämlich Dashcams an Fahrrädern.