VFR Einflug in die CTR- inwiefern darf ich die Höhe selbständig ändern.

Pilot: "D-EXXX, VFR, W1 in 1.000 ft" ,
TWR: "D-EXXX", you are cleared to cross CTR via river ... , S2 and S1. Report next S2"
Hier gab es eine Clearance bezüglich der Route. Es wurde keine Kondition hinsichtlich der Höhe oder des Levels gegeben. Inwiefern darf selbstständig auf der Route die Höhe angepasst werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Pilot: "D-EXXX, VFR, W1 in 1.000…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
VFR Einflug in die CTR- inwiefern darf ich die Höhe selbständig ändern. [#301109]
Datum
24. Februar 2024 14:44
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Pilot: "D-EXXX, VFR, W1 in 1.000 ft" , TWR: "D-EXXX", you are cleared to cross CTR via river ... , S2 and S1. Report next S2" Hier gab es eine Clearance bezüglich der Route. Es wurde keine Kondition hinsichtlich der Höhe oder des Levels gegeben. Inwiefern darf selbstständig auf der Route die Höhe angepasst werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301109/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage. Nach der notwendigen Freigabe und dem Einf…
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
AW: VFR Einflug in die CTR- inwiefern darf ich die Höhe selbständig ändern. [#301109]
Datum
27. Februar 2024 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage. Nach der notwendigen Freigabe und dem Einflug basierend auf einem "Routing" in die CTR, ist der PIC eigenverantwortlich für die Einhaltung der Mindestflughöhen, den einzuhaltenden Abständen zu Hindernissen und anderen Luftfahrzeugen, so wie z.B. im auch im Luftraum G oder E auch. Wenn möglich werden Verkehrshinweise vom zuständigen Tower gegeben (AIP VFR ENR 1-3). Wenn keine explizit einzuhaltende Höhe Teil der Freigabe ist, können Sie Ihre Flughöhe unter Einhaltung der oben genannten Minima entsprechend wählen. Mit freundliche Grüßen