Video-Überwachung Knooper Weg 103 in Kiel

Anträge bzgl. der Video-Überwachung Knooper Weg 103 Kiel
Dem Antragsteller wird mitgeteilt:
...
(F) Schriftverkehr zur Einführung/Überprüfung dieser VÜ
Vorliegende Informationen zu
(G) Straftaten im überwachten Bereich dieser VÜ
(H) der bisherigen Verwendung des Materials dieser VÜ
bzgl. dieser VÜ und der durch diese VÜ entstehenden Daten:
(I) das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
(J) die Datenschutz-Folgenabschätzung bzw. die Begründung, warum keine existiert
...

Anträge bzgl. der Monitore in der Pförtner-Loge des Knooper Weg 103 in Kiel
...
(N) Dem Antragsteller wird bzgl. aller dort angezeigten Kamera-Bilder mitgeteilt,
welche Bereiche an welchen Adressen diese Kameras zeigen.

Diese Anfrage ist Ihnen bereits per De-Mail zugegangen.
Damit der Ihrerseits eingehende Schriftverkehr dazu auf fragdenstaat.de veröffentlicht werden kann,
wiederhole ich daher hierüber die Anfrage.

Sie erhalten auch gleich noch einmal das per De-Mail gesendete PDF per E-Mail,
damit es ohne Qualitäts- und Zeit-Einbussen in Ihrem Hause weiterverarbeitet werden kann.

Ergebnis der Anfrage

Alle Anträge abgelehnt. Klage am 31.01.2024 eingereicht.

Mitarbeiter-Fehlverhalten durch diese Video-Überwachung bewiesen:
AG Flensburg, 03.05.2021 - 485 Gs 467/21
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.j…
LG Flensburg, Beschluss vom 10.01.2022 – I Qs 29/21
https://openjur.de/u/2451609.html

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. September 2023
  • Frist
    14. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anträge bzgl. der Video-Überwachung K…
An Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Video-Überwachung Knooper Weg 103 in Kiel [#288127]
Datum
12. September 2023 12:46
An
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anträge bzgl. der Video-Überwachung Knooper Weg 103 Kiel Dem Antragsteller wird mitgeteilt: ... (F) Schriftverkehr zur Einführung/Überprüfung dieser VÜ Vorliegende Informationen zu (G) Straftaten im überwachten Bereich dieser VÜ (H) der bisherigen Verwendung des Materials dieser VÜ bzgl. dieser VÜ und der durch diese VÜ entstehenden Daten: (I) das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (J) die Datenschutz-Folgenabschätzung bzw. die Begründung, warum keine existiert ... Anträge bzgl. der Monitore in der Pförtner-Loge des Knooper Weg 103 in Kiel ... (N) Dem Antragsteller wird bzgl. aller dort angezeigten Kamera-Bilder mitgeteilt, welche Bereiche an welchen Adressen diese Kameras zeigen. Diese Anfrage ist Ihnen bereits per De-Mail zugegangen. Damit der Ihrerseits eingehende Schriftverkehr dazu auf fragdenstaat.de veröffentlicht werden kann, wiederhole ich daher hierüber die Anfrage. Sie erhalten auch gleich noch einmal das per De-Mail gesendete PDF per E-Mail, damit es ohne Qualitäts- und Zeit-Einbussen in Ihrem Hause weiterverarbeitet werden kann.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288127/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
1. Persönliche und vertrauliche Daten Zum Schutz von persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie grundsätzlic…
Von
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] Video-Überwachung Knooper Weg 103 in Kiel [#288127]
Datum
12. September 2023 12:46
Status
Warte auf Antwort
1. Persönliche und vertrauliche Daten Zum Schutz von persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie grundsätzlich keine Dokumente unverschlüsselt per einfacher („normaler“) E-Mail an die Staatsanwaltschaften versenden. Die Landesregierung und ihre Behörden bieten für eine Übersendung eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation über das De-Mail-Verfahren an. Hinweise zum De-Mail-Verfahren<https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal/servicemeta/impressum/Hinweis_DEMail/De_Mail_Hinweise.html> 2. Achtung: E-Mail-Anlagen Für alle E-Mails (in Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten) gilt, dass E-Mail-Anlagen nicht eingesehen und aus Gründen der Informationssicherheit und des Datenschutzes gelöscht werden. In E-Mails enthaltenen Links wird nicht gefolgt. Sehen Sie bitte deshalb von der Verwendung von Dateianhängen und Verlinkungen ab. Eine Bearbeitung Ihrer elektronischen Post ist darüber hinaus nur möglich, wenn diese die folgenden Angaben enthält: Name, Anschrift, Erreichbarkeit. 3. Verwaltungsangelegenheiten Der Kommunikationsweg über „normale“ E-Mail steht für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Auf den Hinweis zum Schutz persönlicher und vertraulicher Daten in Ziff. 1 wird jedoch hingewiesen. Bewerbungen sind ohne E-Mail-Anlagen einzureichen. Sollten weitere Unterlagen zur Bearbeitung der Bewerbung notwendig sein, werden Sie darüber informiert. 4. Rechtsangelegenheiten Eingaben in Rechtsangelegenheiten per „normaler“ E-Mail sind unwirksam. In Rechtsangelegenheiten (zum Beispiel in Ermittlungsverfahren) können Anträge und Schriftsätze (zum Beispiel Strafanträge, Beschwerden und insbesondere, wenn hierdurch Fristen gewahrt werden sollen) durch Übertragung eines elektronischen Dokuments rechtswirksam nur über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (siehe unten), das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) sowie über De-Mail eingereicht werden. Auf die geltenden Rahmenbedingungen der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils gültigen Fassung sowie der zugehörigen Bekanntmachung zu § 5 der ElektronischerRechtsverkehr-Verordnung wird hingewiesen. Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach der Staatsanwaltschaft bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ist unter der Adresse safe-sp1-1487595101896-016420509 sowie über De-Mail <<E-Mail-Adresse>> zu erreichen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, wie angekündigt das per De-Mail gesendete PDF anbei. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:i…
An Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel Details
Von
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Betreff
AW: Video-Überwachung Knooper Weg 103 in Kiel [#288127]
Datum
12. September 2023 12:46
An
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wie angekündigt das per De-Mail gesendete PDF anbei. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 20230912-video-uberwachung-knooper-weg-103-sta-kiel-mit-de-mail-eingangsbestatigung.pdf Anfragenr: 288127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288127/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
1. Persönliche und vertrauliche Daten Zum Schutz von persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie grundsätzlic…
Von
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] AW: Video-Überwachung Knooper Weg 103 in Kiel [#288127]
Datum
12. September 2023 12:46
Status
Warte auf Antwort
1. Persönliche und vertrauliche Daten Zum Schutz von persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie grundsätzlich keine Dokumente unverschlüsselt per einfacher („normaler“) E-Mail an die Staatsanwaltschaften versenden. Die Landesregierung und ihre Behörden bieten für eine Übersendung eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation über das De-Mail-Verfahren an. Hinweise zum De-Mail-Verfahren<https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal/servicemeta/impressum/Hinweis_DEMail/De_Mail_Hinweise.html> 2. Achtung: E-Mail-Anlagen Für alle E-Mails (in Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten) gilt, dass E-Mail-Anlagen nicht eingesehen und aus Gründen der Informationssicherheit und des Datenschutzes gelöscht werden. In E-Mails enthaltenen Links wird nicht gefolgt. Sehen Sie bitte deshalb von der Verwendung von Dateianhängen und Verlinkungen ab. Eine Bearbeitung Ihrer elektronischen Post ist darüber hinaus nur möglich, wenn diese die folgenden Angaben enthält: Name, Anschrift, Erreichbarkeit. 3. Verwaltungsangelegenheiten Der Kommunikationsweg über „normale“ E-Mail steht für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Auf den Hinweis zum Schutz persönlicher und vertraulicher Daten in Ziff. 1 wird jedoch hingewiesen. Bewerbungen sind ohne E-Mail-Anlagen einzureichen. Sollten weitere Unterlagen zur Bearbeitung der Bewerbung notwendig sein, werden Sie darüber informiert. 4. Rechtsangelegenheiten Eingaben in Rechtsangelegenheiten per „normaler“ E-Mail sind unwirksam. In Rechtsangelegenheiten (zum Beispiel in Ermittlungsverfahren) können Anträge und Schriftsätze (zum Beispiel Strafanträge, Beschwerden und insbesondere, wenn hierdurch Fristen gewahrt werden sollen) durch Übertragung eines elektronischen Dokuments rechtswirksam nur über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (siehe unten), das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) sowie über De-Mail eingereicht werden. Auf die geltenden Rahmenbedingungen der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils gültigen Fassung sowie der zugehörigen Bekanntmachung zu § 5 der ElektronischerRechtsverkehr-Verordnung wird hingewiesen. Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach der Staatsanwaltschaft bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ist unter der Adresse safe-sp1-1487595101896-016420509 sowie über De-Mail <<E-Mail-Adresse>> zu erreichen
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Ihr Schreiben vom 12.09.2023, Anfragenummer: 288127 Mein Zeichen: 1400-E-12951/2023 Sehr << Antragsteller:i…
Von
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Betreff
Ihr Schreiben vom 12.09.2023, Anfragenummer: 288127
Datum
9. Oktober 2023 10:29
Status
Warte auf Antwort
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5,7 KB


Mein Zeichen: 1400-E-12951/2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Übersendung Ihres o. g. Schreibens. Wir werden ein entsprechendes Schild, welches auf die Videoüberwachung des Eingangs hinweist, schnellstmöglich am Gebäude anbringen, um diesen Mangel zu beheben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
1400-E-12951/2023 [#288127] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Eine entsprechende Beschilderung ist se…
An Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel Details
Von
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Betreff
1400-E-12951/2023 [#288127]
Datum
9. Oktober 2023 21:34
An
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Eine entsprechende Beschilderung ist sehr zu begrüßen. Ich möchte Sie nur höflich darauf hinweisen, dass mein Schreiben damit, also selbst wenn die Schilder montiert sind und voll informativ sind, nicht erledigt ist, sondern weitere Anträge enthält, insbesondere machen Schilder die in meinen Augen unnötige/überschießende VÜ noch lange nicht rechtskonform. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288127/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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AW: 1400-E-12951/2023 [#288127] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Video-Überwachung Knooper Weg 103 …
An Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel Details
Von
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Betreff
AW: 1400-E-12951/2023 [#288127]
Datum
14. November 2023 03:14
An
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Video-Überwachung Knooper Weg 103 in Kiel“ vom 12.09.2023 (#288127) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Automatische Antwort: [EXTERN] AW: 1400-E-12951/2023 [#288127] 1. Persönliche und vertrauliche Daten Zum Schutz vo…
Von
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] AW: 1400-E-12951/2023 [#288127]
Datum
14. November 2023 03:14
Status
Warte auf Antwort
1. Persönliche und vertrauliche Daten Zum Schutz von persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie grundsätzlich keine Dokumente unverschlüsselt per einfacher („normaler“) E-Mail an die Staatsanwaltschaften versenden. Die Landesregierung und ihre Behörden bieten für eine Übersendung eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation über das De-Mail-Verfahren an. Hinweise zum De-Mail-Verfahren<https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal/servicemeta/impressum/Hinweis_DEMail/De_Mail_Hinweise.html> 2. Achtung: E-Mail-Anlagen Für alle E-Mails (in Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten) gilt, dass E-Mail-Anlagen nicht eingesehen und aus Gründen der Informationssicherheit und des Datenschutzes gelöscht werden. In E-Mails enthaltenen Links wird nicht gefolgt. Sehen Sie bitte deshalb von der Verwendung von Dateianhängen und Verlinkungen ab. Eine Bearbeitung Ihrer elektronischen Post ist darüber hinaus nur möglich, wenn diese die folgenden Angaben enthält: Name, Anschrift, Erreichbarkeit. 3. Verwaltungsangelegenheiten Der Kommunikationsweg über „normale“ E-Mail steht für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Auf den Hinweis zum Schutz persönlicher und vertraulicher Daten in Ziff. 1 wird jedoch hingewiesen. Bewerbungen sind ohne E-Mail-Anlagen einzureichen. Sollten weitere Unterlagen zur Bearbeitung der Bewerbung notwendig sein, werden Sie darüber informiert. 4. Rechtsangelegenheiten Eingaben in Rechtsangelegenheiten per „normaler“ E-Mail sind unwirksam. In Rechtsangelegenheiten (zum Beispiel in Ermittlungsverfahren) können Anträge und Schriftsätze (zum Beispiel Strafanträge, Beschwerden und insbesondere, wenn hierdurch Fristen gewahrt werden sollen) durch Übertragung eines elektronischen Dokuments rechtswirksam nur über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (siehe unten), das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO), das Postfach „Mein Justizpostfach“ sowie über De-Mail eingereicht werden. Auf die geltenden Rahmenbedingungen der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils gültigen Fassung sowie der zugehörigen Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung wird hingewiesen. Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach der Staatsanwaltschaft bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ist unter der Adresse safe-sp1- 1487595101896-016420509 sowie über De-Mail safe-sp1-1487595101896- 016420509@egvp.de-mail.de zu erreichen.
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
1550-E-1-12951/2023 ich bestätige den Eingang Ihrer o. g. Schreiben vom 12.09.2023 und 14.11.2023. Tatsächlich wir…
Von
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Via
Briefpost
Betreff
1550-E-1-12951/2023
Datum
15. November 2023
Status
Warte auf Antwort
ich bestätige den Eingang Ihrer o. g. Schreiben vom 12.09.2023 und 14.11.2023. Tatsächlich wird eine Videoüberwachung im Eingangsbereich des Dienstgebäudes der Staatsanwaltschaft Kiel im Knooper Weg 103 durchgeführt. Von der Kamera erfasst ist die Haupteingangstür und ein kleiner Bereich des Bürgersteigs sowie die Toreinfahrt auf den Hinterhof. Der Radweg ist nicht erfasst. Die Videoüberwachung gewährleistet den Schutz und die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde sowie der Funktion der staatlichen Einrichtung an sich und ihres Eigentums. Sie ist auch zukünftig erforderlich. Rechtsgrundlage für die Überwachung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DSGVO i. V. m. den vorgegebenen Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und § 14 Abs. 1 des Landesdatenschutzgesetzes. Da die Videobeobachtung des zur Rede stehenden Dienstgebäudes gemäß Verarbeitungsverzeichnis keine systematische und umfangreiche Überwachung in diesem Sinne darstellt, ist eine Datenschutzfolgeabschätzung nicht erforderlich. Insofern ist zu berücksichtigen, dass eine Datenschutzfolgeabschätzung nur erforderlich ist, wenn eine systematische und umfangreiche Überwachung erfolgt (vgl.: „Videoüberwachung durch öffentliche Stellen nach § 14 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein", herausgegeben vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Ziffer 2, Buchstabe d). Ihre Ausführungen wurden zum Anlass genommen, die Ausgestaltung der Videoüberwachung erneut zu überprüfen. Dies ist auch der Grund für die verzögerte Beantwortung Ihres Schreibens vom 12.09.2023. Es wurden bauliche Veränderungen vorgenommen. Die Monitore wurden an anderer Stelle aufgestellt. Die Folierung der Fenster und Türen wird ergänzt, so dass eine Einsichtnahme durch Dritte nicht mehr möglich sein wird. Die Mitarbeiter wurden auch dahingehend sensibilisiert, dass die Monitore nach Dienstschluss abzuschalten sind. Zeitnah wird der Eingangsbereich mit einem Hinweis versehen, der auch die Videoüberwachung aufmerksam macht. Ich danke Ihnen für Ihre Hinweise, kann Ihnen aber - auch unter Hinweis auf § 2 Abs. 4 Nr. 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein - weitere Informationen nicht zur Verfügung stellen. § 2 Absatz 4 IZG Zu den informationspflichtigen Stellen gehören nicht: 3. ... die ... Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden, soweit sie als Organe der Rechtspflege tätig sind oder waren,
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AW: 1550-E-1-12951/2023 [#288127] Guten Tag, anbei mein Widerspruch, der Ihnen formwahrend bereits per De-Mail zu…
An Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 1550-E-1-12951/2023 [#288127]
Datum
25. November 2023 13:59
An
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, anbei mein Widerspruch, der Ihnen formwahrend bereits per De-Mail zugegangen ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Automatische Antwort: [EXTERN] AW: 1550-E-1-12951/2023 [#288127] 1. Persönliche und vertrauliche Daten Zum Schutz …
Von
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] AW: 1550-E-1-12951/2023 [#288127]
Datum
25. November 2023 13:59
Status
Warte auf Antwort
1. Persönliche und vertrauliche Daten Zum Schutz von persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie grundsätzlich keine Dokumente unverschlüsselt per einfacher („normaler“) E-Mail an die Staatsanwaltschaften versenden. Die Landesregierung und ihre Behörden bieten für eine Übersendung eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation über das De-Mail-Verfahren an. Hinweise zum De-Mail-Verfahren<https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal/servicemeta/impressum/Hinweis_DEMail/De_Mail_Hinweise.html> 2. Achtung: E-Mail-Anlagen Für alle E-Mails (in Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten) gilt, dass E-Mail-Anlagen nicht eingesehen und aus Gründen der Informationssicherheit und des Datenschutzes gelöscht werden. In E-Mails enthaltenen Links wird nicht gefolgt. Sehen Sie bitte deshalb von der Verwendung von Dateianhängen und Verlinkungen ab. Eine Bearbeitung Ihrer elektronischen Post ist darüber hinaus nur möglich, wenn diese die folgenden Angaben enthält: Name, Anschrift, Erreichbarkeit. 3. Verwaltungsangelegenheiten Der Kommunikationsweg über „normale“ E-Mail steht für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Auf den Hinweis zum Schutz persönlicher und vertraulicher Daten in Ziff. 1 wird jedoch hingewiesen. Bewerbungen sind ohne E-Mail-Anlagen einzureichen. Sollten weitere Unterlagen zur Bearbeitung der Bewerbung notwendig sein, werden Sie darüber informiert. 4. Rechtsangelegenheiten Eingaben in Rechtsangelegenheiten per „normaler“ E-Mail sind unwirksam. In Rechtsangelegenheiten (zum Beispiel in Ermittlungsverfahren) können Anträge und Schriftsätze (zum Beispiel Strafanträge, Beschwerden und insbesondere, wenn hierdurch Fristen gewahrt werden sollen) durch Übertragung eines elektronischen Dokuments rechtswirksam nur über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (siehe unten), das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO), das Postfach „Mein Justizpostfach“ sowie über De-Mail eingereicht werden. Auf die geltenden Rahmenbedingungen der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils gültigen Fassung sowie der zugehörigen Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung wird hingewiesen. Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach der Staatsanwaltschaft bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ist unter der Adresse safe-sp1- 1487595101896-016420509 sowie über De-Mail safe-sp1-1487595101896- <<E-Mail-Adresse>> zu erreichen.
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1550-E-1-12951/2023 [#288127] Guten Tag, bitte beachten Sie die PDF im Anhang. Mit freundlichen Grüßen <<…
An Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel Details
Von
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Betreff
1550-E-1-12951/2023 [#288127]
Datum
27. Dezember 2023 00:39
An
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte beachten Sie die PDF im Anhang. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 20231227-o-2-2-s-pdf-3-s-de-mail-e-b.pdf Anfragenr: 288127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288127/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Automatische Antwort: [EXTERN] 1550-E-1-12951/2023 [#288127] 1. Persönliche und vertrauliche Daten Zum Schutz von …
Von
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] 1550-E-1-12951/2023 [#288127]
Datum
27. Dezember 2023 00:39
Status
Warte auf Antwort
1. Persönliche und vertrauliche Daten Zum Schutz von persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie grundsätzlich keine Dokumente unverschlüsselt per einfacher („normaler“) E-Mail an die Staatsanwaltschaften versenden. Die Landesregierung und ihre Behörden bieten für eine Übersendung eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation über das De-Mail-Verfahren an. Hinweise zum De-Mail-Verfahren<https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal/servicemeta/impressum/Hinweis_DEMail/De_Mail_Hinweise.html> 2. Achtung: E-Mail-Anlagen Für alle E-Mails (in Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten) gilt, dass E-Mail-Anlagen nicht eingesehen und aus Gründen der Informationssicherheit und des Datenschutzes gelöscht werden. In E-Mails enthaltenen Links wird nicht gefolgt. Sehen Sie bitte deshalb von der Verwendung von Dateianhängen und Verlinkungen ab. Eine Bearbeitung Ihrer elektronischen Post ist darüber hinaus nur möglich, wenn diese die folgenden Angaben enthält: Name, Anschrift, Erreichbarkeit. 3. Verwaltungsangelegenheiten Der Kommunikationsweg über „normale“ E-Mail steht für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Auf den Hinweis zum Schutz persönlicher und vertraulicher Daten in Ziff. 1 wird jedoch hingewiesen. Bewerbungen sind ohne E-Mail-Anlagen einzureichen. Sollten weitere Unterlagen zur Bearbeitung der Bewerbung notwendig sein, werden Sie darüber informiert. 4. Rechtsangelegenheiten Eingaben in Rechtsangelegenheiten per „normaler“ E-Mail sind unwirksam. In Rechtsangelegenheiten (zum Beispiel in Ermittlungsverfahren) können Anträge und Schriftsätze (zum Beispiel Strafanträge, Beschwerden und insbesondere, wenn hierdurch Fristen gewahrt werden sollen) durch Übertragung eines elektronischen Dokuments rechtswirksam nur über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (siehe unten), das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO), das Postfach „Mein Justizpostfach“ sowie über De-Mail eingereicht werden. Auf die geltenden Rahmenbedingungen der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils gültigen Fassung sowie der zugehörigen Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung wird hingewiesen. Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach der Staatsanwaltschaft bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ist unter der Adresse safe-sp1- 1487595101896-016420509 sowie über De-Mail safe-sp1-1487595101896- <<E-Mail-Adresse>> zu erreichen.
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
"... der Vorgang der Generalstaatsanwaltschaft zum Aktenzeichen 124-3/2023 zur Entscheidung über den Widers…
Von
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
"... der Vorgang der Generalstaatsanwaltschaft zum Aktenzeichen 124-3/2023 zur Entscheidung über den Widerspruch vorliegt. ..."
Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein
... Die Videoüberwachung dient dem Schutz und der Sicherheit der ... Mitarbeiter ... und Besucher sowie der Funkt…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
... Die Videoüberwachung dient dem Schutz und der Sicherheit der ... Mitarbeiter ... und Besucher sowie der Funktion der staatlichen Einrichtung als solcher und ihres Eigentums gemäß Art. 6 Abs. 1Satz 1Zif. c) DSGVO i.V.m. den vorgegebenen Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und § 14 Abs. 1 LDSG SH und ist damit auch künftig erforderlich. Die nachgefragten Informationen beziehen sich damit auf judikativ geprägtes Handeln und sind mithin von der Auskunftspflicht nach § 3 IZG-SH ausgenommen. ... Darüber hinaus steht der Vorlage des verlangten Schriftverkehrs über die Videoüberwachungsanlage mit Blick auf ihren Zweck aus den genannten Gründen auch § 9 Abs. 2 Nr. 2 IZG-SH entgegen. Vorliegend überwiegt das öffentliche Interesse am Funktionieren von Verwaltungsabläufen gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse. Eine Herausgabe des entsprechenden Schriftverkehrs birgt die reale Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaft und nachteiliger Auswirkungen auf die wahrzunehmenden Aufgaben im Rahmen der Strafrechtspflege. ...
<< Anfragesteller:in >>
Klage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig: "... Es wird von der StA Kiel 24/7 der gesamte öffentliche Gehweg…
An Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
31. Januar 2024
An
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Status
Klage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig: "... Es wird von der StA Kiel 24/7 der gesamte öffentliche Gehweg vor dem Knooper Weg 103 gefilmt. Die dabei erhobenen Daten werden offenbar jahrelang gespeichert, (LG Flensburg (I. Große Strafkammer), Beschluss vom 10.01.2022 – I Qs 29/21). Das ist weit ab jedweder justiziellen Tätigkeit, dies ist nur unter ganz besonderen Voraussetzungen rechtmäßig sein, dazu ist jedoch bisher nichts Spezifisches vorgetragen worden. § 184 Absatz 2 LVwG-SH verlangt für eine derartige Überwachung öffentlich zugänglicher Flächen halbjährliche Überprüfung der Erforderlichkeit. Der bisherige Vortrag zur Erforderlichkeit erschöpft sich in Allgemeinplätzen, die jederzeit und überall eine Video-Überwachung „erforderlich“ und damit rechtmäßig machen, das kann nicht sein, dagegen muss es Rechtsmittel geben, und hierbei kann der Überwachende nicht einfach alle Informationen der Geheimhaltung unterwerfen und damit jegliche Überprüfung unmöglich machen. ..."
<< Anfragesteller:in >>
Petent/AP an Gericht zur Zulässigkeit, zur Einzel-Richter-Übertragung, zur mündlichen Verhandlung, zum Streitwert
An Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
31. Januar 2024
An
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Status
Petent/AP an Gericht zur Zulässigkeit, zur Einzel-Richter-Übertragung, zur mündlichen Verhandlung, zum Streitwert
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
"Sie werden aufgefordert, innerhalb von 3 Monaten eine Gegenerklärung abzugeben." "... hat die 10.…
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
"Sie werden aufgefordert, innerhalb von 3 Monaten eine Gegenerklärung abzugeben." "... hat die 10. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts am 1. Februar 2024 durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht ... als Berichterstatter beschlossen: Der Wert des Streitgegenstandes wird gemäß § 63 Abs. 1 GKG vorläufig auf 5.000,00 € festgesetzt."
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Kostenverzeichnis-Nr. (Anl. 1 zu § 3 Abs. 2 Gerichtskostengesetz) 1 Verfahren im Allgemeinen (KV 5110) Wert des G…
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
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Briefpost
Betreff
Datum
2. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
Kostenverzeichnis-Nr. (Anl. 1 zu § 3 Abs. 2 Gerichtskostengesetz) 1 Verfahren im Allgemeinen (KV 5110) Wert des Gegenstandes - EUR - 5.000,00 Zu zahlen - EUR - 483,00
Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein
Generalstaatsanwaltschaft Schleswig schreibt per Brief ans Verwaltungsgericht: "Hiermit zeige ich die Vertre…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein
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Briefpost
Betreff
Datum
1. März 2024
Status
Warte auf Antwort
Generalstaatsanwaltschaft Schleswig schreibt per Brief ans Verwaltungsgericht: "Hiermit zeige ich die Vertretung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 2 der Allgemeinen Verordnung des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung über die Vertretung des Landes Schleswig-Holstein für den Geschäftsbereich der Landesjustizverwaltung vom 30. Juli 2018 - II 32/1200-75SH-28SH - an. Ich bitte daher, etwaige zukünftige Korrespondenz an mich zu richten. Es besteht Einverständnis i. S. d. § 87a Abs. 2, Abs. 3 VwGO mit einer Entscheidung des Berichterstatters anstelle der Kammer und einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung gemäß § 101 Abs. 2 VwGO."

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Petent/Antragsteller/Kläger per De-Mail an das Verwaltungsgericht Schleswig bzgl. des Schreibens der Generalstaats…
An Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Details
Von
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Briefpost
Betreff
Datum
6. März 2024
An
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Status
Petent/Antragsteller/Kläger per De-Mail an das Verwaltungsgericht Schleswig bzgl. des Schreibens der Generalstaatsanwaltschaft/Passiv-Partei/PP: "Der Schriftsatz der PP vom 01.03.2024 genügt nicht den Form-Vorschriften des §55d VwGO. Es ist nicht ersichtlich, dass für die PP eine Ausnahme von dieser Vorschrift gelten sollte. Es wäre nach §55d Satz 4 VwGO glaubhaft zu machen gewesen, dass eine elektronische Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, diese Begründung hätte bereits im Schriftsatz enthalten sein müssen. In jedem Fall ist eine elektronische Übermittlung nachzuholen. Die PP wird gebeten, gemäß §55d Satz 4VwGO glaubhaft zu machen, dass eine elektronische Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich war, und die elektronische Übermittlung nachzuholen."