Videoaufnahmen Versammlungen gegen AFD Neujahrsempfang zur Neujahrsempfang 22.02.2019

Am 22.02.2019 wurden im Rahmen des Versammlungsgeschehen um den Neujahrsempfang der AFD im Historischen Rathaus Münster diverse Fotografische und Videografische Aufnahmen durch Polizeibeamte mit Westen mit der Aufschrift Öffentlichkeitsarbeit bzw. Pressesprecher angefertigt. Ich fordere sämtliche Aufnahmen an, die die Beamten während ihres Einsatzes (offensichtlich ebenfalls mit Smartphones) angefertigt haben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2019
  • Frist
    27. März 2019
  • Ein:e Follower:in
Konstantin Sebastian Kubina
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
Konstantin Sebastian Kubina
Betreff
Videoaufnahmen Versammlungen gegen AFD Neujahrsempfang zur Neujahrsempfang 22.02.2019 [#59053]
Datum
22. Februar 2019 23:37
An
Polizeipräsidium Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 22.02.2019 wurden im Rahmen des Versammlungsgeschehen um den Neujahrsempfang der AFD im Historischen Rathaus Münster diverse Fotografische und Videografische Aufnahmen durch Polizeibeamte mit Westen mit der Aufschrift Öffentlichkeitsarbeit bzw. Pressesprecher angefertigt. Ich fordere sämtliche Aufnahmen an, die die Beamten während ihres Einsatzes (offensichtlich ebenfalls mit Smartphones) angefertigt haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Konstantin Sebastian Kubina <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Konstantin Sebastian Kubina
Polizeipräsidium Münster
Sehr geehrter Herr Kubina, vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit der Polizei Münster und Ihre Anfrage. Uns…
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
AW: Videoaufnahmen Versammlungen gegen AFD Neujahrsempfang zur Neujahrsempfang 22.02.2019 [#59053]
Datum
28. Februar 2019 12:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kubina, vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit der Polizei Münster und Ihre Anfrage. Unsere Presse- und social-media-Teams haben den Gesamteinsatz, also den Neujahrsempfang der AfD sowie die drei Protestveranstaltungen, für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei begleitet. Die dabei entstandenen Aufnahmen sind ausnahmslos in den sozialen Netzwerken veröffentlicht. Unbrauchbare Aufnahmen haben die Teams nach der Qualitätssichtung direkt vor Ort gelöscht. Es bei handelt sich bei diesen Aufnahmen um Impressionen (instagram) und Servicedienstleitungen (Facebook, Twitter) der Polizei aus Anlass des Einsatzes rund um den Neujahrsempfang. Unbeteiligte sind nach entsprechender Bildbearbeitung nicht mehr als Person individuell zu identifizieren. Diese dann veröffentlichten Fotos stehen uns auch nur noch in der bearbeiteten Version in den sozialen Netzwerken zur Verfügung. Es gibt für uns keinen Grund, diese Bilder zu archivieren. Ihre Anforderung sämtlicher Aufnahmen, die die Beamten während des Einsatzes angefertigt haben, kann ich daher nur mit diesen Hinweisen erfüllen. Ich bitte aus den genannten Gründen um Ihr Verständnis. Viele Grüße
Konstantin Sebastian Kubina
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bitte in Reaktion auf Ihre Antwort noch um …
An Polizeipräsidium Münster Details
Von
Konstantin Sebastian Kubina
Betreff
AW: Videoaufnahmen Versammlungen gegen AFD Neujahrsempfang zur Neujahrsempfang 22.02.2019 [#59053]
Datum
28. Februar 2019 18:19
An
Polizeipräsidium Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bitte in Reaktion auf Ihre Antwort noch um die Beantwortung der folgenden Frage: - Aufgrund von welcher Rechtsgrundlage wurden die genannten Aufnahmen angefertigt? Ich stelle diese Rückfrage inbesondere in Bezug nehmend auf das Urteil des VG Gelsenkirchen, Aktenzeichen 14 K 3543/18, vom 23.10.2018. In dem Urteil nimmt das verbietet das VG Gelsenkirchen genau solche Aufnahmen. Mit freundlichen Grüßen Konstantin Sebastian Kubina Anfragenr: 59053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Polizeipräsidium Münster
Sehr geehrter Herr Kubina, ich bitte die abwesenheitsbedingt verspätete Antwort zu entschuldigen und danke für Ih…
Von
Polizeipräsidium Münster
Betreff
AW: Videoaufnahmen Versammlungen gegen AFD Neujahrsempfang zur Neujahrsempfang 22.02.2019 [#59053]
Datum
12. März 2019 16:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kubina, ich bitte die abwesenheitsbedingt verspätete Antwort zu entschuldigen und danke für Ihr Verständnis. Im Rahmen der Aufgabenerfüllung, hier insbesondere der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, sind Informationen über aktuelle Störungen oder Behinderungen im Verkehrsfluss oder auch Warnhinweise Standard. Dabei verwendet die Polizei Münster aktuelle Bilder, die die Aufmerksamkeit der Leser steigern. Insbesondere mit der Übersichtsaufnahme des Versammlungsgeschehens konnte der Leser und auch der Versammlungsteilnehmer erkennen, das ganze Plätze dicht an dicht mit Personen gefüllt waren. Verbunden mit der Veröffentlichung dieser Aufnahme auf TWITTER war die Bitte "Nehmt Rücksicht aufeinander", also ein Hinweis für Versammlungsteilnehmer, im Gedränge rücksichtsvoll zu agieren und für Nicht-Versammlungsteilnehmer eine Erklärung, warum der Platz und damit auch die anliegenden Geschäfte und Lokale derzeit nur schwierig zu erreichen sind. Das von Ihnen angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist nach meinen Informationen nicht rechtskräftig. Zudem liegt diesem Beschluss ein grundlegend anderer Sachverhalt zugrunde, zum Beispiel betrug die Zahl der Teilnehmer dort rund 150 gegenüber annähernd 8.000 Teilnehmern in Münster. Sofern Sie persönlich betroffen sind, können Sie alle Maßnahmen der Polizei Münster auf dem Verwaltungsrechtsweg in Frage stellen und überprüfen lassen. Mit freundlichen Grüßen