Videoaufzeichnung an temporären Kontrollpunkten

1. Werden im Zuge der Verkehrsüberwachung speziell an temporären Abschnittskontrollen bzw. Kontrollpunkten Videoaufzeichnungen durch die Polizei angefertigt?
1.1 Falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies? (PolG, HSOG)
1.2 Zu welchem Zweck werden solche Aufzeichnungen angefertigt?
1.3 Was geschieht mit den Aufnahmen und in welchem Zeitraum?
2. Am 03.06.2014 im Zeitraum zwischen mind. 16:45 Uhr und 17:00 Uhr wurde auf der B44 zwischen Rüsselsheim durch eine größere Anzahl von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ein sog. Kontrollpunkt zur Verkehrsüberwachung unterhalten. Hierbei wurde auch ein handlicher Camcorder mittels Stativ am Straßenrand aufgestellt und auf die Straße gerichtet.
2.1. Weshalb wurde dort der gesamte fließende Verkehr gefilmt?
2.2. Auf welcher Rechtsgrundlage geschah konkret dies und gab es dazu ggf. eine Anordnung?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. August 2015
  • Frist
    8. September 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Werden im Zug…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoaufzeichnung an temporären Kontrollpunkten [#10961]
Datum
5. August 2015 23:13
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Werden im Zuge der Verkehrsüberwachung speziell an temporären Abschnittskontrollen bzw. Kontrollpunkten Videoaufzeichnungen durch die Polizei angefertigt? 1.1 Falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies? (PolG, HSOG) 1.2 Zu welchem Zweck werden solche Aufzeichnungen angefertigt? 1.3 Was geschieht mit den Aufnahmen und in welchem Zeitraum? 2. Am 03.06.2014 im Zeitraum zwischen mind. 16:45 Uhr und 17:00 Uhr wurde auf der B44 zwischen Rüsselsheim durch eine größere Anzahl von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ein sog. Kontrollpunkt zur Verkehrsüberwachung unterhalten. Hierbei wurde auch ein handlicher Camcorder mittels Stativ am Straßenrand aufgestellt und auf die Straße gerichtet. 2.1. Weshalb wurde dort der gesamte fließende Verkehr gefilmt? 2.2. Auf welcher Rechtsgrundlage geschah konkret dies und gab es dazu ggf. eine Anordnung?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespolizeipräsidium
IFNG Anfrage Ablehnung mit bezug auf die Zuständigkeit die bei besagter Kontrolle bei der Landespolizei läge und d…
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
IFNG Anfrage
Datum
13. August 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Ablehnung mit bezug auf die Zuständigkeit die bei besagter Kontrolle bei der Landespolizei läge und deren Befugnisse sich aus dem entsprechenden Landespolizeigesetzt ergibt. Ich solle meine Frage an die Landespolizei Hessen senden. Da es ja noch kein IFNG in Hessen gibt wird das warten müssen.