Videoaufzeichnung an temporären Kontrollpunkten
1. Werden im Zuge der Verkehrsüberwachung speziell an temporären Abschnittskontrollen bzw. Kontrollpunkten Videoaufzeichnungen durch die Polizei angefertigt?
1.1 Falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies? (PolG, HSOG)
1.2 Zu welchem Zweck werden solche Aufzeichnungen angefertigt?
1.3 Was geschieht mit den Aufnahmen und in welchem Zeitraum?
2. Am 03.06.2014 im Zeitraum zwischen mind. 16:45 Uhr und 17:00 Uhr wurde auf der B44 zwischen Rüsselsheim durch eine größere Anzahl von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ein sog. Kontrollpunkt zur Verkehrsüberwachung unterhalten. Hierbei wurde auch ein handlicher Camcorder mittels Stativ am Straßenrand aufgestellt und auf die Straße gerichtet.
2.1. Weshalb wurde dort der gesamte fließende Verkehr gefilmt?
2.2. Auf welcher Rechtsgrundlage geschah konkret dies und gab es dazu ggf. eine Anordnung?
Anfrage abgelehnt
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Datum5. August 2015
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8. September 2015
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