Videokonferenzsysteme

Im Zeitalter der Pandemie werden viele neue Wege mit in den deutschen Behörden beschritten. Leider wirkt es unkoordiniert und nicht einheitlich. Wo bleibt da Synergie? Ein sicheres Videokonferenzsystem (VKS) für alle Behörden.

Welches VKS mit welchen umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 25 und 32 DSGVO hat die DRV Bund das digitale Reha-Forum 2020 durchgeführt und umgesetzt?

In wie weit werden Vorgaben des BfDIs berücksichtigt?

Die allgemeinen Empfehlungen der DSK sind bekannt.

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  • Datum
    13. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zeitalter der Pa…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Videokonferenzsysteme [#208652]
Datum
13. Januar 2021 18:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zeitalter der Pandemie werden viele neue Wege mit in den deutschen Behörden beschritten. Leider wirkt es unkoordiniert und nicht einheitlich. Wo bleibt da Synergie? Ein sicheres Videokonferenzsystem (VKS) für alle Behörden. Welches VKS mit welchen umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 25 und 32 DSGVO hat die DRV Bund das digitale Reha-Forum 2020 durchgeführt und umgesetzt? In wie weit werden Vorgaben des BfDIs berücksichtigt? Die allgemeinen Empfehlungen der DSK sind bekannt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208652/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. Januar 2021 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen

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