Videos im Pilotprojekt Virtual Reality Brillen zur Verkehrsunfallprävention in NRW

- die Videos zum Thema Radverkehr, genutzt im „Pilotprojekt Virtual Reality Brillen zur Verkehrsunfallprävention in NRW“, in elektronischer Form, bspw. als mp4-Datei.

Laut Mitteilung vom 27.04.2021 erstellte die Polizei Nordrhein-Westfalen eigens für dieses Pilotprojekt einige Videos. In der Zwischenzeit wurden diese Videos in der Öffentlichkeit eingesetzt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Juli 2021
  • Frist
    11. August 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
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Betreff
Videos im Pilotprojekt Virtual Reality Brillen zur Verkehrsunfallprävention in NRW [#224649]
Datum
9. Juli 2021 10:58
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Videos zum Thema Radverkehr, genutzt im „Pilotprojekt Virtual Reality Brillen zur Verkehrsunfallprävention in NRW“, in elektronischer Form, bspw. als mp4-Datei. Laut Mitteilung vom 27.04.2021 erstellte die Polizei Nordrhein-Westfalen eigens für dieses Pilotprojekt einige Videos. In der Zwischenzeit wurden diese Videos in der Öffentlichkeit eingesetzt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224649/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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