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Videoüberwachung am Detmolder Bahnhof

eine Aufstellung aller Videoüberwachungseinrichtungen (i. F. Überwachungskameras) am Detmolder Bahnhof (einschließlich des Busbahnhofs und der Fahrradabstellplätze). Dabei ist egal, ob diese von einer öffentlichen Stelle oder einem Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (z.B. Deutsche Bahn AG), betrieben werden.

Aus dieser Aufstellung soll vor allem hervorgehen:

- Wie viele Überwachungskameras derzeit installiert sind und wann diese installiert wurden.
- Wo diese Überwachungskameras installiert sind und welche Bereiche durch die einzelnen Geräte erfasst werden.
- Wer der Betreiber der einzelnen Überwachungskameras ist und wer Zugriff auf die erfassten Daten hat.
- Zu welchem Anlass die einzelnen Kameras installiert wurden und zu welchem Zweck die erfassten Daten verwendet werden.
- Wo und durch wen die Daten der einzelnen Überwachungskameras gespeichert werden und welche Speicherfristen angesetzt sind.
- Welche Unternehmen mit der Planung, Installation und Wartung der Überwachungskameras und den zugehörigen Systemen beauftragt wurden bzw. sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2017
  • Frist
    7. Februar 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung am Detmolder Bahnhof [#19791]
Datum
6. Januar 2017 00:52
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Aufstellung aller Videoüberwachungseinrichtungen (i. F. Überwachungskameras) am Detmolder Bahnhof (einschließlich des Busbahnhofs und der Fahrradabstellplätze). Dabei ist egal, ob diese von einer öffentlichen Stelle oder einem Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (z.B. Deutsche Bahn AG), betrieben werden. Aus dieser Aufstellung soll vor allem hervorgehen: - Wie viele Überwachungskameras derzeit installiert sind und wann diese installiert wurden. - Wo diese Überwachungskameras installiert sind und welche Bereiche durch die einzelnen Geräte erfasst werden. - Wer der Betreiber der einzelnen Überwachungskameras ist und wer Zugriff auf die erfassten Daten hat. - Zu welchem Anlass die einzelnen Kameras installiert wurden und zu welchem Zweck die erfassten Daten verwendet werden. - Wo und durch wen die Daten der einzelnen Überwachungskameras gespeichert werden und welche Speicherfristen angesetzt sind. - Welche Unternehmen mit der Planung, Installation und Wartung der Überwachungskameras und den zugehörigen Systemen beauftragt wurden bzw. sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Detmold
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom heutigen Tage. Die Bezirksregierung Detmold betreibt…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: Videoüberwachung am Detmolder Bahnhof [#19791]
Datum
6. Januar 2017 08:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom heutigen Tage. Die Bezirksregierung Detmold betreibt im Bereich des Detmolder Bahnhofs mangels einer entsprechenden Zuständigkeit dort keinerlei Videoüberwachungseinrichtungen. Ebenso hat meine Behörde keine Zuständigkeit im Sinne des Betriebs entsprechender Anlagen. Insofern kann ich Ihnen demzufolge eine entsprechende Aufstellung nicht zukommen lassen. Gleichwohl mag aber eine Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG und/oder der Stadt Detmold gegeben sein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die äußerst zügige Beantwortung meiner Anfrage. Können Sie meine A…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Videoüberwachung am Detmolder Bahnhof [#19791]
Datum
6. Januar 2017 21:36
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die äußerst zügige Beantwortung meiner Anfrage. Können Sie meine Anfrage an die zuständige Stelle der Stadt Detmold weiterleiten? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 19791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Detmold
Sehr geehrte Damen und Herren, u. a. Mail nebst vorangegangenem Mailverkehr übersende ich zur Kenntnis und m. d. …
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
WG: AW: Videoüberwachung am Detmolder Bahnhof [#19791] - Anfrage über fragdenstaat.de
Datum
9. Januar 2017 08:08
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWVideoberwachungamDetmolderBahnhof1.eml
7,2 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, u. a. Mail nebst vorangegangenem Mailverkehr übersende ich zur Kenntnis und m. d. B. um geeignete Stellungnahme gegenüber Herrn Antragsteller/in. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Detmold
Guten Tag Herr Antragsteller/in, - herzlichen Dank für Ihre Anfrage. a.) Es werden im und um den Bahnhof derzeit…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: Videoüberwachung am Detmolder Bahnhof [#19791]
Datum
30. Januar 2017 11:29
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, - herzlichen Dank für Ihre Anfrage. a.) Es werden im und um den Bahnhof derzeit 11 Kameras betrieben. b.) Die Anlage wurde seinerzeit unter Beteiligung des / der Datenschutzbeauftragten der Stadt Detmold geplant und errichtet. c.) Die Anlage dient, wie alle an Bahnhöfen betriebenen Videoanlagen der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. d.) Zugriff haben die Ermittlungsbehörden. e.) Für die Bekanntgabe von beteiligten Firmen , bräuchte ich deren Einverständnis. Dieses ist nicht der Fall. f.) In Sachen Fahrradabstellanlagen und ZOB wenden Sie sich bitte an die SVD in Detmold. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider haben Sie meine Fragen nur teilweise beantwor…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Videoüberwachung am Detmolder Bahnhof [#19791]
Datum
10. Februar 2017 00:04
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider haben Sie meine Fragen nur teilweise beantwortet. Ich bitte Sie daher, die verbleibenden Fragen zu beantworten oder konkrete Gründe anzugeben, warum Sie die jeweilige Frage nicht oder nur teilweise beantworten dürfen oder können (wenn angebracht unter Nennung konkreter Rechtsnormen). Folgende Fragen haben SIe mit Ihrer Antwort leider nicht geklärt: 1) Wann wurden die einzelnen Überwachungskameras installiert? 2) Wo sind die Kameras installiert und welche Bereiche überwachen sie? 3) Haben die Ermittlungsbehörden alleine Zugriff auf die Daten der Kameras oder haben weitere Personen, Einrichtungen oder Unternehmen z.B. zu Wartungszwecken Zugang? 4) Die "Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" ist keine ausreichende Begründung für einen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. Meine Frage nach Anlass und Zweck der Datenerfassung zielt auf die Nennung der Rechtsgrundlage und die Benennung von Gründen für die Anwendung der entsprechenden Regelung für jede einzelne Überwachungsmaßnahme ab. - Von wem und wie lange werden die erfassten Daten gespeichert? - Auf welcher Rechtsgrundlage lehnen Sie die Nennung der beteiligten Unternehmen ab? Gilt nicht der Grundsatz der Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, wie z.B. in TVgG-NRW, §3, (3) ausgestaltet? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befürchte, ich habe meine letzte Mail versehentlich an Ihre Adresse gesendet. …
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Videoüberwachung am Detmolder Bahnhof [#19791]
Datum
10. Februar 2017 00:13
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befürchte, ich habe meine letzte Mail versehentlich an Ihre Adresse gesendet. Können Sie die Mail an die entsprechende Stelle der Stadt Detmold (Fachbereich 5) weiterleiten? Vielen Dank und viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Detmold
Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügte Mail übersende ich Ihnen zuständigkeitshalber mit der Bitte um Weiterl…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
WG: AW: Videoüberwachung am Detmolder Bahnhof [#19791]
Datum
10. Februar 2017 16:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGAWVideoberwachungamDetmolderBahnhof.eml
4,0 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügte Mail übersende ich Ihnen zuständigkeitshalber mit der Bitte um Weiterleitung an den Fachbereich 5. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Detmold
Videoüberwachung am Bahnhof Detmold Sehr geehrtAntragsteller/in 1.) Sechs Kameras waren nach Restauration des…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Videoüberwachung am Bahnhof Detmold
Datum
20. März 2017 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in 1.) Sechs Kameras waren nach Restauration des Bahnhofs Detmold 2008 installiert - drei innen und drei außen. 2016/17 kamen fünf Kameras hinzu. 2.) Die Kameras sind deutlich zu sehen im und um das Bahnhofgelände installiert - entsprechende Hinweisschilder machen das deutlich. Drei sind, wie gesagt, im Innenbereich des Bahnhofs installiert, zwei Kameras sind auf den Behindertenfahrstuhl auf Bahngebiet ausgerichtet und alle anderen decken seitliche Bereiche, den rückwärtigen Bereich und den vorderen Bereich des Bahnhofsgeländes ab. 3.) Zugriff auf die Daten haben die Ermittlungsbehörden, ein Administrator. Ein Mobilitätsberatungsunternehmen, dass 24 Stunden im Bahnhofsgebäude besetzt ist hat einen Blick insbesondere auf die Kameras am Behindertenfahrstuhl 4.) Rechtsgrundlage für die optisch-elektronische Überwachung sind §29b DSG NRW / § 6 BDSG 5.) Dauer der Datenerfassung : §29b DSG NRW / § 6 BDSG Eine bestimmte Dauer ist nicht vorgesehen. Entscheidend ist der Einzelfall. 6.) Auskunftspflicht erstreckt sich nicht auf den Namen der Firma, die für die Installation verantwortlich war. Der § 8 IFG gilt hier als Schutznorm. Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung am Detmolder Bahnhof“ [#19791]
Datum
23. März 2017 00:58
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19791 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Teilfragen nicht, nur unzureichend oder vielleicht sogar falsch beantwortet wurden: 1) Die Erfassungsbereiche der Kameras werden durch die Behörde nicht präzise charakterisiert. Mindestens drei der erwähnten Kameras im Außenbereich sind Dome-Kameras, bei denen der Erfassungsbereich nicht zu erkennen ist. Weiter ist vor Ort durch die Trennung von Empfangsgebäude und Bahnsteig nicht erkennbar, wo das Bahnhofsgelände beginnt. Meine Frage zielte auf eine klare Beschreibung der überwachten Bereiche der einzelnen Kameras ab, möglicherweise auch unter Rückgriff auf z.B. grafische Mittel. 2.) Die Zeitpunkte der Installation scheinen fehlerhaft zu sein. Ein Artikel in der Online-Ausgabe der Lippischen Landeszeitung vom 02.12.2010 [1] berichtet, dass Ende 2010 zwei Kameras im Innenbereich des Empfangsgebäudes installiert wurden, um auf Vandalismus in der Bahnhofshalle zu reagieren. 2.) Die Angabe der Personen, die Zugriff auf die erhobenen Daten haben, erscheint mir fragwürdig. In der ersten Antwort vom 30.01.2017 gibt die Behörde als zugriffsberechtigt ausschließlich die Ermittlungsbehörden an. Unklar bleibt, welche Behörden gemeint sind (Kreispolizei, Bundespolizei?). Auf erneute Nachfrage kommen in der Mail vom 20.03.2017 Mitarbeiter eines Mobilitätsberatungsunternehmens sowie ein nicht näher beschriebener "Administrator" (privater Dienstleister oder in einer Behörde?) dazu. Hier erbitte ich eine eindeutige und vollständige Aussage, wer Zugriff auf welche Daten hat. 3.) Die Frage nach Anlass, Zweck und Rechtsgrundlage der Videoüberwachung wurde meines Erachtens nach nicht beantwortet. Eine Angabe des Anlasses für die Installation der Kameras fehlt sowohl bei den ursprünglichen 6 Kameras von 2008 als auch bei der Erweiterung der Maßnahme von 2016/2017. Als Zweck wurde in der Mail vom 30.01.2017 die "Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" angegeben. Diese Begründung ist meines Wissens nach unzulässig und nicht mit dem auf Nachfrage in der Mail vom 20.03.2017 angegebenen §29b DSG NRW vereinbar, der ausschließlich auf die Wahrung des Hausrechts verweist. In welcher Weise die Ziele der elf Überwachungsmaßnahmen gegen schutzwürdige Interessen der Betroffenen abgewogen wurden, kann ich nicht erkennen, vor allem da kein klares Ziel (Anlass oder Zweck) formuliert wird. Warum der §6 BDSG eine Rechtsgrundlage für Videoüberwachungsmaßnahmen sein soll, ist mir unklar. 4.) Ich kann aus der Antwort nicht herauslesen, welche Daten gespeichert werden und welche Speicherfristen angewandt werden. §6 BDSG macht nach meinem Verständnis keine Angaben zu Speicherfristen. §29b DSG NRW erlaubt Speicherung zu Beweiszwecken bei einer konkreten Gefahr. Es ist mir unklar, wie das im hier beschrieben Fall ausgestaltet sein soll. Werden die Daten gespeichert und regelmäßig gesichtet? Dann fände eine zunächst anlasslose Speicherung statt und es können Fristen angegeben werden (nämlich bis zur nächsten Sichtung). Oder sitzt ein Beamter vor einem Bildschirm und drückt im entscheidenden Moment den "Aufnahmeknopf"? 5.) Die Angabe der beauftragten Unternehmen wurde mit Hinweis auf §8 IFG (NRW) abgelehnt. Diese Norm scheint mir in diesem Fall nicht geeignet. Meiner Auffassung nach wird hier weder ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis geschützt, dessen Bekanntwerden einen nicht geringfügigen wirtschaftlichen Schaden verursachen würde, noch handelt es sich um einen Vorgang von volkswirtschaftlicher Bedeutung, der im Interesse der Öffentlichkeit geheimzuhalten ist. Ich bitte um die Offenlegung der beauftragten Unternehmen oder die Angabe von Rechtsnormen, die der Nennung der Auftragnehmer dieses konkreten Auftrages entgegenstehen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. [1] http://www.lz.de/lippe/detmold/4044497_Vandalismus-am-Bahnhof-Stadt-installiert-Kameras.html Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.03.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung am Detmolder Bahnhof“ [#19791]
Datum
23. März 2017 15:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.03.2017 wird hiermit bestätigt.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, seit unserer letzten Korrespondenz sind mittlerweile ca. 1 1/2 Monate vergangen. K…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung am Detmolder Bahnhof“ [#19791]
Datum
9. Mai 2017 22:49
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, seit unserer letzten Korrespondenz sind mittlerweile ca. 1 1/2 Monate vergangen. Konnten Sie bei der Vermittlung schon Ergebnisse erzielen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.05.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung am Detmolder Bahnhof“ [#19791]
Datum
10. Mai 2017 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.05.2017 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.2.10-1071/17 Aktenzeichen 209.2.3.2.10-1071/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfal…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen 209.2.3.2.10-1071/17
Datum
3. Juli 2017 08:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen 209.2.3.2.10-1071/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag 06.01.2017 auf Informationszugang bzgl. verschiedener Videoüberwachungseinrichtungen am Detmolder Bahnhofbei auf Akteneinsicht Ihre E-Mail vom 09.05.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Detmold mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksregierung Detmold
Sehr geehrtAntragsteller/in nachdem mir die beauftragten Unternehmen ihr Einverständnis erklärt haben, teile ich …
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Videoüberwachung am Detmolder Bahnhof [#19791]
Datum
27. Juli 2017 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nachdem mir die beauftragten Unternehmen ihr Einverständnis erklärt haben, teile ich Ihnen auf Ihre Anfrage mit, dass mit der Planung der Videoanlage im Bereich des Detmolder Bahnhofs das Unternehmen MK Programme aus Lage und mit der Installation die Elektro-Steinmeyer GmbH aus Detmold beauftragt war. Ein Wartungsvertrag ist nicht geschlossen worden. Erforderliche Reparaturen werden im Einzelfall beauftragt. Hinsichtlich der Videoanlage an der Fahrradabstellanlage hatte ich Sie bereits an die Stadtverkehr Detmold verwiesen. Mit freundlichen Grüssen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.