Videoüberwachung an der RWTH

Antrag nach dem Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bitte senden Sie mir die Liste aller Videokameras die an der RWTH öffentliche bzw. öffentlich zugängliche Räume betrachten zu.

Zu jeder Kamera bitte mit Angaben zu:
* Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage in Schlagworten
* Angabe des berechtigten Interesses (soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DS-GVO beruht)
* Speicherdauer der Videodaten
* Angaben zur Nutzung der anfallenden Daten

Diese sollte als Teil des Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten entsprechend aufbereitet vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die RWTH möchte die Informationen über Kamerastandorte wegen "der Sicherheit" nicht rausgeben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Oktober 2021
  • Frist
    20. November 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte senden Sie mir die Liste aller…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung an der RWTH [#231304]
Datum
17. Oktober 2021 15:44
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte senden Sie mir die Liste aller Videokameras die an der RWTH öffentliche bzw. öffentlich zugängliche Räume betrachten zu. Zu jeder Kamera bitte mit Angaben zu: * Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage in Schlagworten * Angabe des berechtigten Interesses (soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DS-GVO beruht) * Speicherdauer der Videodaten * Angaben zur Nutzung der anfallenden Daten Diese sollte als Teil des Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten entsprechend aufbereitet vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 231304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231304/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung an der RWTH“ vom 17.10.2021 (…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videoüberwachung an der RWTH [#231304]
Datum
20. November 2021 02:52
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung an der RWTH“ vom 17.10.2021 (#231304) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 231304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231304/
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
821/21 - IFG Anfrage Antragsteller/in Sehr Antragsteller/in den Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem IFG NRW entneh…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
821/21 - IFG Anfrage Antragsteller/in
Datum
22. November 2021 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in den Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem IFG NRW entnehmen Sie bitte der Anlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 821/21 - IFG Anfrage Antragsteller/in [#231304] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich Widerspreche Ihrem Beschei…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 821/21 - IFG Anfrage Antragsteller/in [#231304]
Datum
22. November 2021 13:08
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich Widerspreche Ihrem Bescheid, da dieser sich auf die falschen Rechtsgrundlagen bezieht. Meine Informationsanfrage beruht auf "Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO", nicht auf dem IFG, UIG oder VIG. Das ist bei meiner Ursprünglichen Anfrage in der ersten Zeile zu sehen. Als Betroffener der Datenverarbeitung habe ich Anspruch auf Auskunft. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 231304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231304/
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
AW: 821/21 - IFG Anfrage Antragsteller/in [#231304] Sehr Antragsteller/in zu Ihren Gunsten habe ich Ihre Anfrage …
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
AW: 821/21 - IFG Anfrage Antragsteller/in [#231304]
Datum
23. November 2021 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihren Gunsten habe ich Ihre Anfrage als eine allgemeine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ausgelegt sowie allen weiteren in Betracht kommenden Auskunftsansprüchen. Alle Auskünfte, die Sie nach Art. 13 Absatz 1 und 2 DSGVO angefragt haben, habe ich Ihnen als Anlage zu dem Bescheid mitgesandt. Ein Auskunftsrechts über die Standorte der Videokameras besteht auch nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO nicht. Insofern verbleibe ich bei meiner Entscheidung vom 22.11.2021. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 821/21 - IFG Anfrage Antragsteller/in [#231304] Sehr geehrte Damen und Herren, Kontext meiner Anfrage sind un…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 821/21 - IFG Anfrage Antragsteller/in [#231304]
Datum
30. Dezember 2021 14:59
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Kontext meiner Anfrage sind unter anderem die Kameras welche außen am Hörsalgebäude TEMP angebracht sind. Es handelt sich dabei um PTZ Kameras welche auch öffentlich zugängliche Flächen (Straße, Bußhaltestelle) erfassen. Eine der Kameras ist z.B. hier dokumentiert: https://www.openstreetmap.org/node/5548713058 Ziel meiner Anfrage war es zu erfahren ob es berechtigte Interessen zum Betrieb dieser Kameras gibt. Und ob es technische Vorrichtungen gibt, welche z.B. die Erfassung der Bushaltestelle 'Westbahnhof' unterbinden. Ich würde mich freuen wenn wir dazu einen Dialog führen können, ohne das ich direkt jede Kamera die ich sehe an den LDI NRW melden und eskalieren muss. Das erzeugt nur unnötig Arbeit für alle Beteiligten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 231304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231304/
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
1/22 - IFG Anfrage Kamera am TEMP Sehr Antragsteller/in bei den Kameras am TEMP handelt es sich nicht um motorisi…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
1/22 - IFG Anfrage Kamera am TEMP
Datum
24. Januar 2022 16:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bei den Kameras am TEMP handelt es sich nicht um motorisierte Kameras und es findet auch keine Live-Übertragung statt. Alle Bereiche, die außerhalb von RWTH-Gelände sind, werden verpixelt bzw. ausgeblendet. Da das TEMP bereits häufiger rechtswidrig mit Graffiti besprüht wurde, wurden diese Kameras installiert. Diese Fassadenkameras werden über Ereignisfelder so eingestellt, dass sie erst dann aktiv werden, wenn sie jemand an dem Gebäude zu schaffen macht. Sie dienen die Abwehr von Sachbeschädigungen und der Strafverfolgung. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff: Kameraüberwachung an der RWTH Aachen, Hörsaalgebäude TEMP Vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Hierin inform…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Betreff: Kameraüberwachung an der RWTH Aachen, Hörsaalgebäude TEMP
Datum
24. Januar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Hierin informierten Sie mich über Ihre datenschutzrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Videoüberwachung des Hörsaalgebäudes TEMP an der RWTH Aachen. Deshalb baten Sie mich, die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung zu überprüfen. Für eine Videoüberwachung durch öffentliche Stellen kann in bestimmten Fällen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e, Abs. 3 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit einem nationalen Gesetz als Rechtsgrundlage in Betracht kommen. Die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben zur Videoüberwachung durch öffentliche Stellen finden sich aktuell in § 20 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Hiernach ist eine Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Bereichen durch öffentliche Stellen zulässig, wenn sie - zur Wahrnehmung des Hausrechts, - zum Schutz des Lebens, der Gesundheit, des Eigentums oder Besitzes oder - zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen betroffener Personen überwiegen (§ 20 Abs. 1 DSG NRW). Um die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung abschließend zu überprüfen, habe ich ihr Anliegen gegenüber der RWTH Aachen aufgegriffen und eine Stellungnahme erbeten. Die Stellungnahme liegt mir nunmehr vor. Aufgrund der Stellungnahme und den beigebrachten Unterlagen gehe ich davon aus, dass kein Verstoß gegen die Vorschriften des Datenschutzes vorliegt. Die Videoüberwachung an dem Hörsaalgebäude dient dem Schutz des Eigentums, da es hier in der Vergangenheit vermehrt zu Schmierereien, deren Beseitigung mit erheblichen Kosten verbunden war, kam. Die Kameras an dem Hörsaalgebäude sind so eingestellt, dass alle Bereiche außerhalb des Grundstücks der RWTH Aachen verpixelt werden. Hiervon konnte ich mich durch Vorlage entsprechender Bildaufnahmen, die die Erfassungsbereiche der Kameras zeigen, vergewissern. Die Kameras sind auch nicht motorisiert, d.h. sie verfügen über keine Schwenk- oder Zoomfunktion. Vor Betreten des Geländes weisen entsprechende Hinweisschilder auf die Videoüberwachung hin. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Angelegenheit für mich abgeschlossen ist. Abschließend bedanke ich mich noch einmal dafür, dass Sie mich auf den Vorgang aufmerksam gemacht haben und mir damit die Möglichkeit gegeben haben, auf die Wahrung der Belange des Datenschutzes hinzuwirken.