Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Aachen

1. Wie viele Kameras überwachen in der Stadt Aachen den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden.

2. Wo befinden sich die Kameras und wer betreibt diese?

3. Falls neue Kameras geplant sind: An welchen Standorten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Dezember 2020
  • Frist
    26. Januar 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Aachen [#207149]
Datum
23. Dezember 2020 11:35
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Kameras überwachen in der Stadt Aachen den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden. 2. Wo befinden sich die Kameras und wer betreibt diese? 3. Falls neue Kameras geplant sind: An welchen Standorten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 207149 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mail. Wir leiten sie an die zuständige Abteilung weiter. Si…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Antw: Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Aachen [#207149] (Ihre Mail an die Stadt Aachen)
Datum
23. Dezember 2020 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mail. Wir leiten sie an die zuständige Abteilung weiter. Sie werden eine Rückmeldung erhalten, sobald Ihr Anliegen bearbeitet ist. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Aachen
Kommunalverwaltung Aachen
#a4-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW; Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit se…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a4-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW; Eingangsbestätigung
Datum
4. Januar 2021 09:58
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
418,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit sende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Aachen
#a4-21 Ihre Anfrage gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Kameraüberwachung des öffentlichen Raums in der Stadt Aachen Sehr geehr…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a4-21 Ihre Anfrage gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Kameraüberwachung des öffentlichen Raums in der Stadt Aachen
Datum
6. Januar 2021 13:53
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
534,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in zu der o.g. Anfrage sende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #a4-21 Ihre Anfrage gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Kameraüberwachung des öffentlichen Raums in der Stadt Aachen [#2071…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a4-21 Ihre Anfrage gem. §§ 4, 5 IFG NRW - Kameraüberwachung des öffentlichen Raums in der Stadt Aachen [#207149]
Datum
17. Januar 2021 01:03
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Information. Können Sie die Frage bitte auch hinsichtlich der Kameras in öffentlichen Gebäuden beantworten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207149/

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Kommunalverwaltung Aachen
#a4-21 Ihre Anfrage gem. §§ 4, 5 IFG NRW vom 23.12.2020; ergänzende Nachfrage vom 17.01.2021 Sehr geehrteAntragste…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
#a4-21 Ihre Anfrage gem. §§ 4, 5 IFG NRW vom 23.12.2020; ergänzende Nachfrage vom 17.01.2021
Datum
27. Januar 2021 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
465,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit sende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen