Videoüberwachung im Stadtgebiet Leipzig

Anfrage an: Stadt Leipzig

- eine Übersicht über alle, von der Polizei betriebenen, Überwachungskameras im Stadtgebiet Leipzig.

Darüber hinaus bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Werden Aufnahmen dieser Überwachungskameras gespeichert und wenn ja, wie lange ?
2. Gibt es Daten darüber, ob durch solche Überwachungskameras Straftaten vereitelt oder aufgeklärt werden konnten und wenn ja wie viele (Stand: 2016) ?
3. Wird, beispielsweise durch Hinweisschilder, darauf aufmerksam gemacht, dass ein bestimmter Bereich videoüberwacht wird ?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Juni 2017
  • Frist
    14. Juli 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung im Stadtgebiet Leipzig [#21812]
Datum
12. Juni 2017 11:49
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Übersicht über alle, von der Polizei betriebenen, Überwachungskameras im Stadtgebiet Leipzig. Darüber hinaus bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Werden Aufnahmen dieser Überwachungskameras gespeichert und wenn ja, wie lange ? 2. Gibt es Daten darüber, ob durch solche Überwachungskameras Straftaten vereitelt oder aufgeklärt werden konnten und wenn ja wie viele (Stand: 2016) ? 3. Wird, beispielsweise durch Hinweisschilder, darauf aufmerksam gemacht, dass ein bestimmter Bereich videoüberwacht wird ?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Leipzig
Sehr geehrtAntragsteller/in ihren Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung zur Videoüberwachung im Stadtgebi…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Bürgeranfrage: Videoüberwachung im Stadtgebiet Leipzig [#21812] [Kopie]
Datum
19. Juni 2017 13:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ihren Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung zur Videoüberwachung im Stadtgebiet Leipzig haben wir an das Ordnungsamt weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Ordnungsamt Tel. 0341/ 123 8850 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Leipzig
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen gewünschten Informationen zur Videoüberwachung im Stadtgebiet Leipzig …
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Bürgeranfrage: Videoüberwachung im Stadtgebiet Leipzig [#21812]
Datum
23. Juni 2017 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen gewünschten Informationen zur Videoüberwachung im Stadtgebiet Leipzig nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig können durch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig nicht beantwortet werden, weil dem Amt dazu keine Daten vorliegen, die die Beantwortung der gestellten Fragen rechtfertigt. Wir können Ihnen nur empfehlen, Ihre Fragen direkt an die Landespolizeibehörde zu stellen. Gemäß § 1 Abs. 2 Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig gilt diese Satzung nur für die Stadtverwaltung. Mit freundlichen Grüßen