Videoüberwachung in Bussen der Verkehrsverbund Schleswig-Flensburg GmbH

Antrag nach dem IZG-SH/VIG/DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Busse der Verkehrsverbund Schleswig-Flensburg GmbH werden großflächig mittels Dome-Kameras überwacht. Die Videoüberwachung ist also ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen, welchem die Fahrgäste nicht ausweichen können. Die Verkehrsverbund Schleswig-Flensburg GmbH erhebt und verabeitet automatisch somit besonders schützenswerte Daten aller Fahrgäste.

1) Bitte benennen Sie die zuständige Datenschutzbeauftragte für die Videoüberwachung der Fahrgäste in den Bussen der Verkehrsverbund Schleswig-Flensburg GmbH.

Bitte übersenden Sie:

2) Die Vorabkontrolle der betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus 1), vor der Installation der flächendeckenden Videoüberwachung.

2) Die Zweckbestimmung der Videoüberwachung

3) Die Verfahrensübersicht der automatisierten digitalen Verarbeitung der Videodaten mit Nennung der zugriffsberechtigten Personen der Videodaten.

Bitte beantworten Sie folgende Fragen:

4) Weist die Verkehrsverbund Schleswig-Flensburg GmbH auf den Umstand der Videoüberwachung noch vor der Überwachung hin und eröffnet die Verkehrsverbund Schleswig-Flensburg GmbH den Betroffenen somit eine Möglichkeit, der Videoüberwachung auszuweichen?

5) Benennt die Verkehrsverbund Schleswig-Flensburg GmbH die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle für die Videoüberwachung, auf dem Hinweis- oder Piktogramm-Schild der Videoüberwachung, ist also vor der Videoüberwachung feststellbar, wer genau die Videodaten erhebt, verarbeitet oder nutzt und an wen die Betroffenen sich bezüglich der Wahrung ihrer Rechte ggf. wenden können?

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie ein Antrag nach der DSGVO, soweit meine persönlichen Daten betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. März 2021
  • Frist
    21. April 2021
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG/DSGVO Sehr Antragsteller/in Die Busse der Verkehrsverbund Schleswig-Flensburg GmbH we…
An Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg GmbH Details
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Betreff
Videoüberwachung in Bussen der Verkehrsverbund Schleswig-Flensburg GmbH [#215970]
Datum
19. März 2021 07:59
An
Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG/DSGVO Sehr Antragsteller/in Die Busse der Verkehrsverbund Schleswig-Flensburg GmbH werden großflächig mittels Dome-Kameras überwacht. Die Videoüberwachung ist also ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen, welchem die Fahrgäste nicht ausweichen können. Die Verkehrsverbund Schleswig-Flensburg GmbH erhebt und verabeitet automatisch somit besonders schützenswerte Daten aller Fahrgäste. 1) Bitte benennen Sie die zuständige Datenschutzbeauftragte für die Videoüberwachung der Fahrgäste in den Bussen der Verkehrsverbund Schleswig-Flensburg GmbH. Bitte übersenden Sie: 2) Die Vorabkontrolle der betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus 1), vor der Installation der flächendeckenden Videoüberwachung. 2) Die Zweckbestimmung der Videoüberwachung 3) Die Verfahrensübersicht der automatisierten digitalen Verarbeitung der Videodaten mit Nennung der zugriffsberechtigten Personen der Videodaten. Bitte beantworten Sie folgende Fragen: 4) Weist die Verkehrsverbund Schleswig-Flensburg GmbH auf den Umstand der Videoüberwachung noch vor der Überwachung hin und eröffnet die Verkehrsverbund Schleswig-Flensburg GmbH den Betroffenen somit eine Möglichkeit, der Videoüberwachung auszuweichen? 5) Benennt die Verkehrsverbund Schleswig-Flensburg GmbH die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle für die Videoüberwachung, auf dem Hinweis- oder Piktogramm-Schild der Videoüberwachung, ist also vor der Videoüberwachung feststellbar, wer genau die Videodaten erhebt, verarbeitet oder nutzt und an wen die Betroffenen sich bezüglich der Wahrung ihrer Rechte ggf. wenden können? Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie ein Antrag nach der DSGVO, soweit meine persönlichen Daten betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215970 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215970/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung in Bussen der Verkehrsverbund …
An Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg GmbH Details
Von
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Betreff
AW: Videoüberwachung in Bussen der Verkehrsverbund Schleswig-Flensburg GmbH [#215970]
Datum
21. April 2021 12:38
An
Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung in Bussen der Verkehrsverbund Schleswig-Flensburg GmbH“ vom 19.03.2021 (#215970) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215970 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215970/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sc…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung in Bussen der Verkehrsverbund Schleswig-Flensburg GmbH“ [#215970]
Datum
21. April 2021 12:40
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/215970/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich innerhalb der Frist keine Antwort erhalten habe. Sind die angefragten Informationen vielleicht in Ihrer Behörde vorhanden? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 215970.pdf Anfragenr: 215970 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215970/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. April 2021 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen

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Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antrags…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
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Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung in Bussen der Verkehrsverbund Schleswig-Flensburg GmbH“ [#215970]
Datum
21. Mai 2021 17:33
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215970 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215970/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr [geschwärzt], trotzdem keine öffentliche Beleihung vorliegt, habe ich ja ein Recht zu fragen wie meine pri…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung in Bussen der Verkehrsverbund Schleswig-Flensburg GmbH“ [#215970]
Datum
7. Juni 2021 18:41
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], trotzdem keine öffentliche Beleihung vorliegt, habe ich ja ein Recht zu fragen wie meine privaten Daten, nämlich Videoaufnahmen von mir, verarbeitet werden. Ich fahre nämlich öfter mit diesen Bussen. Dazu hatte ich vorsorglich die DSGVO in der Anfrage erwähnt, die mir ja die Möglichkeit geben sollte, zu erfahren wie meine biometrischen Daten (Aufnahme meines Gesichts) von den Systemen dort verarbeitet werden und wer Zugriff auf diese Daten hat. Ebenfalls sollten doch die Hinweispflichten erfüllt sein, wo die zuständige Stelle unter dem Piktogramm für die Videoüberwachung benannt wird. Ebenfalls sollte mir doch eine Zweckbestimmung mitgeteilt werden, welches höherrangige Rechtsgut hier potentiell durch den Eingriff der Videoüberwachung geschützt werden soll. Diese Information habe ich aber bis jetzt nicht erhalten, und sie ist auch sonst für mich nicht herauszubekommen. Um diese Informationen zu erhalten hatte ich ja diese Anfrage eröffnet. Ich weiß nicht wie ich weiter verfahren soll. [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 215970 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in ich stimme Ihnen natürlich zu, dass die Frage der Organisation des Unternehmens nur für di…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung in Bussen der Verkehrsverbund Schleswig-Flensburg GmbH“ [#215970]
Datum
8. Juni 2021 10:17
Status
Sehr Antragsteller/in ich stimme Ihnen natürlich zu, dass die Frage der Organisation des Unternehmens nur für die Anwendbarkeit des IZG-SH relevant ist und Ihre Auskunftsrechte aus der DSGVO unberührt lässt. Das Unternehmen schrieb, dass dort angeblich die Anfrage nicht vorliegen würde. Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens schlage ich daher vor, dass Sie (auch mit Verweis auf das Verfahren des ULD und besonderen Hinweis, dass es sich um eine Anfrage nach Art. 15 DSGVO handelt) noch einmal Ihre Frage an die auf dem Schreiben angegebene E-Mail-Adresse schicken. Sollte dann nicht zeitnah eine Antwort erfolgen, kann das ULD dem nachgehen (dann ein anderes Referat, das für private Unternehmen zuständig ist). Mit freundlichen Grüßen