Videoüberwachung bei den Vertragspartner im ÖPNV

bitten senden sie mir die Verträge mit den ÖPNV Dienstleistern zur Videoüberwachung an und in Fahrzeugen des Landes Berlin
Soweit Vorhanden bitte auch die Studien zur Wirksamkeit der Maßnahmen im Verhältnis zum Grundrechtseingriff.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Oktober 2022
  • Frist
    23. November 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung bei den Vertragspartner im ÖPNV [#261438]
Datum
21. Oktober 2022 12:36
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitten senden sie mir die Verträge mit den ÖPNV Dienstleistern zur Videoüberwachung an und in Fahrzeugen des Landes Berlin Soweit Vorhanden bitte auch die Studien zur Wirksamkeit der Maßnahmen im Verhältnis zum Grundrechtseingriff.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/261438/upload/c7551b39647ed1a3c898cb4dbd3cd0e961f3be0f/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr << Antragsteller:in >> für den ÖPNV ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Mobilität, Ve…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Videoüberwachung bei den Vertragspartner im ÖPNV [#261438]
Datum
21. Oktober 2022 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> für den ÖPNV ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zuständig. Nachfolgend finden Sie den Link, der Sie zu den Kontaktdaten dieser Verwaltung führt: https://www.berlin.de/sen/uvk/ Mit freundlichen Grüßen