Videoüberwachung der HU

Ein Verzeichnis der videoüberwachten Bereiche in den folgenden Gebäuden:
Hauptgebäude der HU (Unter den Linden 6, 10117 Berlin)
Johann von Neumann Haus (Rudower Chausse 25, 12489 Berlin)
Juristische Fakultät (Bebelplatz 2, 10117 Berlin)
Erwin Schrödinger Zentrum ( Rudower Chausse 26, 12489 Berlin)
Lise Meitner Haus ((Newtonstraße 15, 12489 Berlin)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    120,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Heinrich Lindemann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein Ve…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Heinrich Lindemann
Betreff
Videoüberwachung der HU [#265657]
Datum
14. Dezember 2022 17:47
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein Verzeichnis der videoüberwachten Bereiche in den folgenden Gebäuden: Hauptgebäude der HU (Unter den Linden 6, 10117 Berlin) Johann von Neumann Haus (Rudower Chausse 25, 12489 Berlin) Juristische Fakultät (Bebelplatz 2, 10117 Berlin) Erwin Schrödinger Zentrum ( Rudower Chausse 26, 12489 Berlin) Lise Meitner Haus ((Newtonstraße 15, 12489 Berlin)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heinrich Lindemann Anfragenr: 265657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265657/
Mit freundlichen Grüßen Heinrich Lindemann
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Lindemann, wir haben Ihre Anfrage erhalten und zur Bearbeitung weitergeleitet. Viele Grüße
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Videoüberwachung der HU [#265657]
Datum
20. Dezember 2022 16:25
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Lindemann, wir haben Ihre Anfrage erhalten und zur Bearbeitung weitergeleitet. Viele Grüße
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Lindemann, mit Ihrer E-Mail vom 14.12.2022 baten Sie im Rahmen Ihrer IFG-Anfrage "Videoü…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Videoüberwachung der HU [#265657]
Datum
11. Januar 2023 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Lindemann, mit Ihrer E-Mail vom 14.12.2022 baten Sie im Rahmen Ihrer IFG-Anfrage "Videoüberwachung der HU [#265657]" um die vorherige Mitteilung über anfallende Kosten. Dem kommen wir gern nach. Ich interpretiere Ihre Anfrage so, dass sie eine Auflistung der konkreten videoüberwachten Bereiche in den benannten Gebäuden wünschen. Dies würde anhand der bestehenden Teilakten und Informationen so für Sie aufbereitet werden. Die Akteneinsicht bzw. -auskunft ist nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist in Ihrem Fall nicht ersichtlich. Diese Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. In Ihrem Fall halten wir aufgrund des Aufwands bei der Zusammenstellung der Daten die Tarifstelle 1004 Buchst. a Ziff. 3 - eine umfangreiche schriftliche Auskunft - für einschlägig. Die für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann dabei jedoch erst ermessen werden, wenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen wurden. Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten kann mit einem Arbeitsaufwand von 1,5 Stunden gerechnet werden. Demzufolge ist davon auszugehen, dass Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 120 € für Sie anfallen werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Aktenauskunft weiter aufrecht erhalten möchten. Ich bitte Sie zudem um die Angabe Ihrer Adresse, um den Gebührenbescheid zustellen zu können. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Begehren erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen

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Heinrich Lindemann
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#265657] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Videoüb…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Heinrich Lindemann
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#265657]
Datum
13. Januar 2023 13:06
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Videoüberwachung der HU“ (14.12.2022, #265657) zurück. Mit freundlichen Grüßen Heinrich Lindemann