Videoüberwachung des Weihnachtsmarkts 2022 in Kempten

Hallo, ich habe gestern festgestellt, dass Sie mehrere Videokameras (2 Masten mit je 3 und 2 im Überdachten Bereich des Rathauses) aufgestellt haben. Dies scheint dafür zu sein, den anstehenden Weihnachtsmarkt zu überwachen. Können Sie mir die Gesetzliche Grundlage nennen warum Sie diese Überwachung eines öffentlichen Raumes durchführen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
moechte- ich-wissen
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, ich hab…
An Stadt Kempten (Allgäu) Details
Von
moechte- ich-wissen
Betreff
Videoüberwachung des Weihnachtsmarkts 2022 in Kempten [#263445]
Datum
17. November 2022 12:17
An
Stadt Kempten (Allgäu)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, ich habe gestern festgestellt, dass Sie mehrere Videokameras (2 Masten mit je 3 und 2 im Überdachten Bereich des Rathauses) aufgestellt haben. Dies scheint dafür zu sein, den anstehenden Weihnachtsmarkt zu überwachen. Können Sie mir die Gesetzliche Grundlage nennen warum Sie diese Überwachung eines öffentlichen Raumes durchführen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen moechte- ich-wissen Anfragenr: 263445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263445/
Mit freundlichen Grüßen moechte- ich-wissen
moechte- ich-wissen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte Sie nur Informieren, das ich folgende Anfrage an den Bayrischen Datensc…
An Stadt Kempten (Allgäu) Details
Von
moechte- ich-wissen
Betreff
AW: Videoüberwachung des Weihnachtsmarkts 2022 in Kempten [#263445]
Datum
1. Dezember 2022 07:33
An
Stadt Kempten (Allgäu)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte Sie nur Informieren, das ich folgende Anfrage an den Bayrischen Datenschutz gesendet habe. Mir ist bewusst das die Frist für eine Antwort von Ihnen noch läuft, aber ich sehe hier eine gewisse Dringlichkeit für eine Beantwortung da der Markt ja Zeitlich begrenzt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 17.11.22 festgestellt, dass der Weihnachtsmarkt in Kempten im Allgäu mit mehreren Videokameras (2 Masten mit je 3 und 2 im Überdachten Bereich des Rathauses) Überwacht wird. Dies scheint dafür zu sein, den anstehenden Markt zu überwachen. Ich habe am 17.11.22 dies auch die Stadt Kempten gefragt und noch keine Antwort erhalten. Besteht hier denn eine Gesetzliche Grundlage dies mit 24/7 durchzuführen. Auf dem Schild, das im Bereich des Weihnachtsmarktes steht, ist die Firma MMS-Memminger Sicherheitsdienst GmbH verantwortlich. Kann denn eine Private Firma verantwortlich sein? Dort steht auch das die Speicherdauer 14 Tage beträgt. Anfragenr: 263445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263445/
moechte- ich-wissen
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung des Weihnachtsmarkts 2022 in Kempten“ vom 17.11.2…
An Stadt Kempten (Allgäu) Details
Von
moechte- ich-wissen
Betreff
AW: Videoüberwachung des Weihnachtsmarkts 2022 in Kempten [#263445]
Datum
16. Januar 2023 17:53
An
Stadt Kempten (Allgäu)
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung des Weihnachtsmarkts 2022 in Kempten“ vom 17.11.2022 (#263445) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ebenfalls habe ich den Landesdatenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayDSG gegenüber Ihnen gebeten hier tätig zu werden Mit freundlichen Grüßen moechte- ich-wissen

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Stadt Kempten (Allgäu)
Sehr geehrte/r E-Mail Schreiber/in, vielen Dank für Ihre Anfrage und entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwo…
Von
Stadt Kempten (Allgäu)
Betreff
WG: Videoüberwachung des Weihnachtsmarkts 2022 in Kempten [#263445]
Datum
30. Januar 2023 12:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r E-Mail Schreiber/in, vielen Dank für Ihre Anfrage und entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort. Wir der Kempten Messe- und Veranstaltungs-Betrieb der Stadt Kempten sind die Veranstalter des Weihnachtsmarkts und somit der Auftraggeber für die Bewachung des Marktes. Wir haben die Firma MMS in Memmingen mit der Überwachung des Marktes beauftragt. Diese Überwachung erfolgt nach Artikel 24 nach dem bayerischen Datenschutzgesetz. Wir als Veranstalter haben aus diversen, insbesondere jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen, keinerlei Zugriff auf die Bilder der Kameras. Die Daten werden bei Anforderungen von behördlichen Institutionen wie Polizei, Staatsanwaltschaft, usw. für Ermittlungszwecke bei berechtigtem Interesse zur Verfügung gestellt. Ziel der Überwachung ist während den Öffnungszeigen des Weihnachtsmarktes Schutz von Eigentum und der Schutz von Gesundheit von Besuchern und Personal in den Hütten. Weiterhin sollen Sachschäden, Vandalismus, Diebstahl oder sonstige strafbare Handlungen verhindert, bzw. dokumentiert werden. Leider haben wir in den letzten Jahren immer wieder die Erfahrung gemacht, dass eingesetztes Personal auf dem Marktgelände nicht ausreicht. Das Löschkonzept der erstellten Aufnahmen im definierten Überwachungszeitraum sieht vor, dass die Dateien unmittelbar nach Erreichen des verfolgten Zweckes gelöscht werden. Eine Zuordnung der Aufnahmen auf eine bestimmte Person ist nicht vorgesehen. Wir hoffen, dass wir Ihre Frage damit beantwortet haben, bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne direkt mit uns in Verdingdung setzten. Mit freundlichen Grüßen