Videoüberwachung Keuning-Park

Den Evaluationsbericht der Videobeobachtung im Dietrich-Keuning-Park seit dem Beginn der Maßnahme im Sommer 2023, die zur Verlängerung der Maßnahme geführt haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. September 2023
  • Frist
    17. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: De…
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung Keuning-Park [#288211]
Datum
13. September 2023 13:01
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Evaluationsbericht der Videobeobachtung im Dietrich-Keuning-Park seit dem Beginn der Maßnahme im Sommer 2023, die zur Verlängerung der Maßnahme geführt haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288211/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Dortmund
Antrag auf Übersendung des Evaluationsberichts der Videobeobachtung im Dietrich-Keuning-Park Sehr << Antrags…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
Antrag auf Übersendung des Evaluationsberichts der Videobeobachtung im Dietrich-Keuning-Park
Datum
19. September 2023 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 13.09.2023. Ihr Anliegen wird geprüft, das Ergebnis der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, sobald mir die benötigten Informationen vorliegen. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Dortmund
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen meine Antwort zu Ihrer untenstehenden Anfrage n…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
AW: Videoüberwachung Keuning-Park [#288211]
Datum
12. Oktober 2023 15:29
Status
geschwärzt
896,8 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen meine Antwort zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen. Mit freundlichen Grüßen

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