Videoüberwachung vor Lessingplatz 2

Anträge bzgl. der Videoüberwachung (VÜ)
im Außenbereich, öffentlicher Platz/Straße

Lessingplatz 2, Eck-Gebäude Knooper Wegs 99 in 24116 Kiel

Dem Antragsteller wird mitgeteilt:

(J) Schriftverkehr zur Einführung/Überprüfung dieser VÜ, insbesondere Ermessens-Erwägungen zum Bildbereich, Auflösung, Verpixelung, Zoom, Einbaudatum, Stromverbrauch.

Vorliegende Informationen zu

(K) Straftaten im überwachten Bereich dieser VÜ (vorher/nachher)

(L) der bisherigen Verwendung des Materials dieser VÜ (z.B. hilfreich zur Straftaten-Aufklärung? Wie viele Male wurde Videomaterial als Beweismittel einem Gericht zur Verfügung gestellt?)


bzgl. dieser VÜ und der durch diese VÜ entstehenden Daten:

(M) das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (wer kann/darf die Kameras zoomen, zeichnet die BPol die Daten (anlasslos) auf, wann werden diese gelöscht, wer darf sie aus welchem Grund dauerhaft abspeichern)

(N) die Datenschutz-Folgenabschätzung bzw. die Begründung, warum keine existiert

Ergebnis der Anfrage

J, K - keine Antwort
L - keine Aufzeichnung, daher keine Verwendung
M, N - existiert beides nicht

11.03.2024 Klage eingereicht

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. November 2023
  • Frist
    8. Dezember 2023
  • Kosten dieser Information:
    513,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anträge bzgl. der Videoüberwachung (V…
An Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung vor Lessingplatz 2 [#291762]
Datum
6. November 2023 18:47
An
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anträge bzgl. der Videoüberwachung (VÜ) im Außenbereich, öffentlicher Platz/Straße
 Lessingplatz 2, Eck-Gebäude Knooper Wegs 99 in 24116 Kiel Dem Antragsteller wird mitgeteilt: (J) Schriftverkehr zur Einführung/Überprüfung dieser VÜ, insbesondere Ermessens-Erwägungen zum Bildbereich, Auflösung, Verpixelung, Zoom, Einbaudatum, Stromverbrauch. Vorliegende Informationen zu (K) Straftaten im überwachten Bereich dieser VÜ (vorher/nachher) (L) der bisherigen Verwendung des Materials dieser VÜ (z.B. hilfreich zur Straftaten-Aufklärung? Wie viele Male wurde Videomaterial als Beweismittel einem Gericht zur Verfügung gestellt?) 
bzgl. dieser VÜ und der durch diese VÜ entstehenden Daten: (M) das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (wer kann/darf die Kameras zoomen, zeichnet die BPol die Daten (anlasslos) auf, wann werden diese gelöscht, wer darf sie aus welchem Grund dauerhaft abspeichern) (N) die Datenschutz-Folgenabschätzung bzw. die Begründung, warum keine existiert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291762/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, anbei das vollständige in PDF-Form formulierte Antragsschreiben, das Ihnen soeben auch per Fax zugegan…
An Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videoüberwachung vor Lessingplatz 2 in Kiel [#291762]
Datum
6. November 2023 19:09
An
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, anbei das vollständige in PDF-Form formulierte Antragsschreiben, das Ihnen soeben auch per Fax zugegangen ist, inklusive Fax-Versand-Bericht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 20231106-2-o-pdf-mit-fax-versand-bestatigung.pdf Anfragenr: 291762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291762/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer o.g. Anfrage. Die Anfrage befindet sich zurzeit in der Bearbeitung. …
Von
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. November 2023
Status
Warte auf Antwort
hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer o.g. Anfrage. Die Anfrage befindet sich zurzeit in der Bearbeitung. Ich komme unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück.
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
BPolD an Petent am 29.11.2023 Zitat: "... In das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. das informationelle Sel…
Von
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Via
Briefpost
Betreff
BPolD an Petent am 29.11.2023
Datum
29. November 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
880,5 KB
Zitat: "... In das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Passanten oder Demonstranten, die sich in der Nähe des Einganges der Bundespolizeiinspektion Kiel aufhalten und keinen Zutritt zum Dienstgebäude erbeten, wird nicht eingegriffen, da sich die Türkamera erst nach Betätigen der Klingel einschaltet und der Kamerafokus lediglich auf den unmittelbaren Türbereich bzw. die Stellplätze für die Dienstkraftfahrzeuge gerichtet ist. Weitere Sichtbereiche sind verpixelt. ... Kameras ausschließlich Livebilder übertragen"
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen SB31-100011-6/23 - Mein Zeichen 291762 - Erinnerung / Widerspruch [#291762] Guten Tag, im Anhang mein…
An Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Zeichen SB31-100011-6/23 - Mein Zeichen 291762 - Erinnerung / Widerspruch [#291762]
Datum
3. Dezember 2023 19:44
An
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, im Anhang meinen Ihnen soeben per Fax form- und fristgerecht zugesandten Widerspruch bzw. meine Erinnerung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 20231203-1-o-erinnerung-widerspruch.pdf Anfragenr: 291762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291762/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Direktion leitet Widerspruch weiter an Bundespolizeipräsidium (BPOLP)
Von
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Dezember 2023
Status
Warte auf Antwort
Direktion leitet Widerspruch weiter an Bundespolizeipräsidium (BPOLP)
<< Anfragesteller:in >>
BPOLD Bad Bramstedt SB31-100011-6/23 [#291762] Guten Tag, mein Antrag gegenüber der BPOLD Bad Bramstedt zum Akten…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BPOLD Bad Bramstedt SB31-100011-6/23 [#291762]
Datum
25. Januar 2024 10:13
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mein Antrag gegenüber der BPOLD Bad Bramstedt zum Aktenzeichen SB31-100011-6/23 habe ich am 6.11.2023 gestellt, gegen den Teil-Bescheid vom 29.11.2023 habe ich am 6.12.2023 Widerspruch eingelegt, dieser liegt Ihnen spätestens seit 21.12.2023 vor. Seit über einem Monat habe ich nun nichts von Ihnen diesbezüglich gehört. Am 6.2.2023 endet die 3-Monats-Frist für eine Untätigkeitsklage, weil über einen Großteil der ursprünglichen Anträge bisher überhaupt nicht entschieden wurde. Womöglich gibt es Ihrerseits ja einen guten Grund, zu warten. Bitte informieren Sie mich daher umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: BPOLD Bad Bramstedt SB31-100011-6/23 [#291762] Guten Tag, mein Antrag gegenüber der BPOLD Bad Bramstedt zum A…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BPOLD Bad Bramstedt SB31-100011-6/23 [#291762]
Datum
25. Februar 2024 21:42
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mein Antrag gegenüber der BPOLD Bad Bramstedt zum Aktenzeichen SB31-100011-6/23 habe ich am 6.11.2023 gestellt, gegen den Teil-Bescheid vom 29.11.2023 habe ich am 6.12.2023 Widerspruch eingelegt, dieser liegt Ihnen spätestens seit 21.12.2023 vor. Seit über zwei Monaten habe ich nun nichts von Ihnen diesbezüglich gehört. Am 6.3.2023 endet die 3-Monats-Frist für eine Untätigkeitsklage, weil sowohl über einen Großteil der ursprünglichen Anträge bisher überhaupt nicht als auch über den Widerspruch bisher nicht entschieden wurde. Womöglich gibt es Ihrerseits ja einen guten Grund, zu warten. Bitte informieren Sie mich daher umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291762/
Bundespolizeipräsidium
... Der Widerspruch wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Widerspruchsführer. 3. Für diesen …
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. März 2024
Status
Warte auf Antwort
... Der Widerspruch wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Widerspruchsführer. 3. Für diesen Bescheid wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR erhoben. Ihr Widerspruch ist zulässig, aber unbegründet. Nach eingehender erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage unter besonderer Berücksichtigung der von Ihnen vorgebrachten Argumente verbleibt es bei der ursprünglichen Entscheidung der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt vom 29. November 2023. ...
<< Anfragesteller:in >>
Klage eingereicht
An Verwaltungsgericht Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. März 2024
An
Verwaltungsgericht Potsdam
Status
Klage eingereicht
<< Anfragesteller:in >>
Antrag Gebührenbefreiung, Gebührensenkung, Vollstreckungsaufschub
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. März 2024
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Antrag Gebührenbefreiung, Gebührensenkung, Vollstreckungsaufschub

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Verwaltungsgericht Potsdam
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass davon ausgegangen wird, dass die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland…
Von
Verwaltungsgericht Potsdam
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. März 2024
Status
Warte auf Antwort
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass davon ausgegangen wird, dass die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, gerichtet ist; der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt wird die Klage daher zugestellt. (2) Zugleich wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, den Rechtsstreit gemäß § 17a Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) an das nach § 52 Nr. 1, Nr. 2 Sätze 1 und 2 und Nr. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) örtlich zuständige Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht zu verweisen. Soweit die Klage gegen die Videoüberwachung in Kiel bzw. auf flankierende Maßnahmen hierzu gerichtet ist, dürfte sie sich auf ein ortsgebundenes Rechtsverhältnis im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts im Sinne von § 52 Nr. 1 VwGO beziehen. ...