Vier-Stufen-Plan zur aktiven Cyberabwehr

- Konzeptpapier mit Vier-Stufen-Plan zur aktiven Cyberabwehr (vgl. Artikel „Die Hackback-Pläne der Bundesregierung“ auf tagesschau.de vom 29.05.2019, https://www.tagesschau.de/investigativ/seehofer-cyberabwehr-103.html)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Konzeptpapier mit…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vier-Stufen-Plan zur aktiven Cyberabwehr [#150866]
Datum
15. Juni 2019 21:32
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Konzeptpapier mit Vier-Stufen-Plan zur aktiven Cyberabwehr (vgl. Artikel „Die Hackback-Pläne der Bundesregierung“ auf tagesschau.de vom 29.05.2019, https://www.tagesschau.de/investigativ/seehofer-cyberabwehr-103.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitgesetz, hier: Vier-Stufen-Plan zur aktiven Cyberabwehr
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitgesetz, hier: Vier-Stufen-Plan zur aktiven Cyberabwehr
Datum
1. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vier-Stufen-Plan zur aktiven Cyberabwehr“ vom 15…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vier-Stufen-Plan zur aktiven Cyberabwehr [#150866]
Datum
19. Juli 2019 11:57
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vier-Stufen-Plan zur aktiven Cyberabwehr“ vom 15.06.2019 (#150866) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2010 Sehr geehrteAntragsteller/in der Bescheid wurde am 01.07.2019 an die von Ihnen am 03.04.2019 i…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Vier-Stufen-Plan zur aktiven Cyberabwehr [#150866] (#2010)
Datum
22. Juli 2019 12:56
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2010 Sehr geehrteAntragsteller/in der Bescheid wurde am 01.07.2019 an die von Ihnen am 03.04.2019 im Verfahren ZII4-13002/4#1903 angegebene Postanschrift versandt. Sollte diese nicht mehr aktuell sein, bitte ich um Übersendung der gültigen Postanschrift. Zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich Sie, grundsätzlich bereits bei der Antragstellung eine Postanschrift anzugeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich Sie, meiner Bitte gemäß § 1 Abs. 2 I…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vier-Stufen-Plan zur aktiven Cyberabwehr [#150866] (#2010) [#150866]
Datum
22. Juli 2019 12:59
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich Sie, meiner Bitte gemäß § 1 Abs. 2 IFG um einen Bescheid per E-Mail zu entsprechen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2010 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 15.06.2019 wurde ein rechtsmittelfähiger Bes…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Vier-Stufen-Plan zur aktiven Cyberabwehr [#150866] (#2010)
Datum
22. Juli 2019 15:52
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2010 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 15.06.2019 wurde ein rechtsmittelfähiger Bescheid erstellt. Dieser gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 41 VwVfG). Ein Rücklauf des Bescheides ist bisher noch nicht erfolgt. Sollte sich Ihre Postanschrift geändert haben, käme eine nochmalige Versendung des Bescheides daher nur in Schriftform an die aktualisierte Postanschrift in Betracht. Nach der Gesetzesbegründung zum Informationsfreiheitsgesetz muss die Behörde die Identität des Antragstellers feststellen können. Erst nach Mitteilung von Namen und zustellungsfähiger Postadresse eines IFG-Antragstellers besteht daher ein Rechtsanspruch auf Beantwortung. Bestehen bei elektronischen Anfragen Zweifel an der Identität der Person, die Auskunft erbeten hat, so wird der Postweg genutzt. Ich sehe hierin einen "wichtigen Grund" nach § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG. Anfragen, die offensichtlich anonym oder unter einem Pseudonym erfolgen, sind nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung grundsätzlich nicht zu beantworten. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html<https://www.bmi.bund.de/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html%20> auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
ZII4-13002/4#2010 Sehr geehrteAntragsteller/in Sie geben an, dass bei Zweifel an der Identität der Person, die A…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Vier-Stufen-Plan zur aktiven Cyberabwehr [#150866] (#2010) [#150866]
Datum
22. Juli 2019 17:42
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
ZII4-13002/4#2010 Sehr geehrteAntragsteller/in Sie geben an, dass bei Zweifel an der Identität der Person, die Auskunft erbeten hat, der Postweg genutzt wird. Sie sehen darin einen "wichtigen Grund" nach § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG. Leider führen Sie nicht aus, warum Zweifel an der Identität meiner Person bestehen. Sie kennen bereits meinen Vor- und Nachnamen, meine E-Mail-Adresse sowie meine Postadresse. Es ist davon auszugehen, dass Sie zur Feststellung meiner Identität keine weiteren personenbezogenen Daten benötigen. Ich bitte daher noch einmal gemäß § 1 Abs. 2 IFG um Übermittlung des Bescheids an meine E-Mail-Adresse anstatt an meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>