Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen

- Schriftverkehr zwischen dem/der Landesbeauftragten und dem/der BStU zum Thema "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen"
- Schriftverkehr zwischen dem/der Landesbeauftragten und Abgeordneten (Land und Bund) zum o.g. Thema
- interne Protokolle von Gesprächen und Sitzungen, in denen das Thema "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen" angesprochen wurde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Juli 2021
  • Frist
    4. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Schriftve…
An Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224213]
Datum
2. Juli 2021 03:36
An
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Schriftverkehr zwischen dem/der Landesbeauftragten und dem/der BStU zum Thema "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen" - Schriftverkehr zwischen dem/der Landesbeauftragten und Abgeordneten (Land und Bund) zum o.g. Thema - interne Protokolle von Gesprächen und Sitzungen, in denen das Thema "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen" angesprochen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224213/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Sehr Antragsteller/in nach summarischer Prüfung betreffen Ihre drei Anfragen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse …
Von
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Betreff
Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224215] sowie Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224213]
Datum
2. Juli 2021 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in nach summarischer Prüfung betreffen Ihre drei Anfragen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des vormaligen Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (jetzt: Bundesarchiv) sowie seiner Vertragspartner, im Sinne des § 6 IzG LSA. Dementsprechend muss der Antrag nach § 7 Absatz 1 Satz 2 IzG LSA begründet werden. Dies ist (bislang) nicht der Fall. Nach der bisherigen Bearbeitungsdauer (21 Minuten) teile ich Ihnen die Rechtslage hinsichtlich der Gebühren wie folgt mit: Gebühren und Auslagen Zeitaufwand Beschäftigte E 13 bis E15Ü je angefangene Viertelstunde: 17,75 € tatsächlicher Zeitaufwand: 21 Minuten errechnete Gebühr: 35,50 € Fertigung von Kopien je Blatt DIN A4: 0,80 € (nicht erfolgt) errechnete Auslagen: 0,00 € Gesamtsumme: 35,50 € Nach § 10 Abs. 3 IzG LSA werden die Gebühren und Auslagen nicht festgesetzt, wenn sie nicht mehr als 50 Euro betragen. Somit muss ich nach der bisherigen Bearbeitungsdauer (noch) keine Gebühren und Auslagen für Sie festsetzen. Bitte sehen Sie nach, dass ich die Antwort auf die beiden wortgleichen Anfragen zusammenfasse. Mit freundlichen Grüßen
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Sehr Antragsteller/in nach summarischer Prüfung betreffen Ihre drei Anfragen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse …
Von
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Betreff
Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224215] sowie Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224213]
Datum
2. Juli 2021 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in nach summarischer Prüfung betreffen Ihre drei Anfragen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des vormaligen Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (jetzt: Bundesarchiv) sowie seiner Vertragspartner, im Sinne des § 6 IzG LSA. Dementsprechend muss der Antrag nach § 7 Absatz 1 Satz 2 IzG LSA begründet werden. Dies ist (bislang) nicht der Fall. Nach der bisherigen Bearbeitungsdauer (21 Minuten) teile ich Ihnen die Rechtslage hinsichtlich der Gebühren wie folgt mit: Gebühren und Auslagen Zeitaufwand Beschäftigte E 13 bis E15Ü je angefangene Viertelstunde: 17,75 € tatsächlicher Zeitaufwand: 21 Minuten errechnete Gebühr: 35,50 € Fertigung von Kopien je Blatt DIN A4: 0,80 € (nicht erfolgt) errechnete Auslagen: 0,00 € Gesamtsumme: 35,50 € Nach § 10 Abs. 3 IzG LSA werden die Gebühren und Auslagen nicht festgesetzt, wenn sie nicht mehr als 50 Euro betragen. Somit muss ich nach der bisherigen Bearbeitungsdauer (noch) keine Gebühren und Auslagen für Sie festsetzen. Bitte sehen Sie nach, dass ich die Antwort auf die beiden wortgleichen Anfragen zusammenfasse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für diese schnelle erste Rückmeldung. Ich habe die Anfrage leider aus Versehe…
An Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224215] sowie Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224213]
Datum
2. Juli 2021 15:08
An
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für diese schnelle erste Rückmeldung. Ich habe die Anfrage leider aus Versehen doppelt verschickt. Auf Ihre Antwort möchte ich kurz eingehen: 1. Es handelt sich nicht um drei Anfragen, sondern um eine Anfrage mit drei Anstrichen. 2. Sowohl BStU als auch Sie sind Dienstleister der Öffentlichkeit und werden aus Steuermitteln bezahlt. Weder Sie noch der BStU haben schon deswegen irgendwelche Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die geschützt werden müssten. Sofern irgendwo das Fraunhofer IPK als Dritter vorkommen sollte, kann dieses geschwärzt werden. Ich weiß nicht, wieso interne Protokolle geschützt sein sollten. Eine von Ihnen genannte "Prüfung" kann ich insofern nicht erkennen. 3. Es ist schön, dass Sie für Ihre Mail 21 Minuten benötigt haben. Ihre Kostenrechnung - auch wenn Sie unterhalb der 50-Euro-Grenze ist, kann ich aber nicht akzeptieren. Sie würden tatsächlich Geld dafür verlangen, weil Sie eine Antwort auf eine Anfrage geschrieben haben? Eine Prüfung hat ja - siehe oben - nicht stattgefunden. Für was wollen Sie denn Geld verlangen? Für Ihre Verwaltungstätigkeit "E-Mail verfassen"? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224213/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen“ …
An Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224215] sowie Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224213]
Datum
6. August 2021 00:59
An
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen“ vom 02.07.2021 (#224213) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollte ich bis zum 13.08.2021 keine Antwort erhalten, muss ich die Anfrage leider an Ihren Landesbeauftragten abgeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224213/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Sehr Antragsteller/in bislang ist Ihr Antrag hinsichtlich schriftlicher Mitteilungen des damaligen Bundesbeauftra…
Von
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224215] sowie Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224213]
Datum
6. August 2021 06:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bislang ist Ihr Antrag hinsichtlich schriftlicher Mitteilungen des damaligen Bundesbeauftragten an uns nicht nach § 7 Absatz 1 Satz 2 IzG LSA begründet worden. Ihre Teilfrage hinsichtlich schriftlicher Anfragen unserer Behörde beim damaligen Bundesbeauftragten kann ich Ihnen beantworten: solche existieren nicht. Nach der bisherigen Bearbeitungsdauer (nunmehr 24 Minuten) teile ich Ihnen die Rechtslage hinsichtlich der Gebühren wie folgt mit: Gebühren und Auslagen Zeitaufwand Beschäftigte E 13 bis E15Ü je angefangene Viertelstunde: 17,75 € tatsächlicher Zeitaufwand: 24 Minuten errechnete Gebühr: 35,50 € Fertigung von Kopien je Blatt DIN A4: 0,80 € (nicht erfolgt) errechnete Auslagen: 0,00 € Gesamtsumme: 35,50 € Nach § 10 Abs. 3 IzG LSA werden die Gebühren und Auslagen nicht festgesetzt, wenn sie nicht mehr als 50 Euro betragen. Somit muss ich nach der bisherigen Bearbeitungsdauer (noch) keine Gebühren und Auslagen für Sie festsetzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich glaube, dass meine Anfrage klar formuliert wurde. Der von Ihnen angesprochene …
An Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224215] sowie Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224213]
Datum
7. August 2021 00:32
An
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich glaube, dass meine Anfrage klar formuliert wurde. Der von Ihnen angesprochene Satz lautet: "Im Falle des § 1 Abs. 1 Satz 2 ist der Antrag an die Stelle nach § 1 Abs. 1 Satz 1 zu richten, die sich der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient." (§ 7 Abs. 1 S. 2 IZG LSA). Was soll ich hier begründen müssen? Oder welche Art Begründung erwarten Sie von mir? Es geht auch nicht um "schriftliche[] Anfragen unserer Behörde beim damaligen Bundesbeauftragten". Ich fordere die Herausgabe von: - Schriftverkehr zwischen dem/der Landesbeauftragten und dem/der BStU zum Thema "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen" - Schriftverkehr zwischen dem/der Landesbeauftragten und Abgeordneten (Land und Bund) zum o.g. Thema - interne Protokolle von Gesprächen und Sitzungen, in denen das Thema "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen" angesprochen wurde. Bisher sind Sie in keinem Punkt auf meine eigentliche Anfrage eingegangen und verweisen erneut auf eine angebliche Bearbeitungszeit von insgesamt 24 Minuten. Das nehme ich zur Kenntnis und fordere Sie erneut zu einer ernsthaften Bearbeitung meiner Anfrage auf. Die Frist ist jedoch immer noch abgelaufen, weshalb ich auf meine letzte Mail verweisen möchte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224213/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Sehr Antragsteller/in Sie schreiben „- Schriftverkehr zwischen dem/der Landesbeauftragten und dem/der BStU zum T…
Von
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224215] sowie Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224213]
Datum
12. August 2021 09:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie schreiben „- Schriftverkehr zwischen dem/der Landesbeauftragten und dem/der BStU zum Thema "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen" - Schriftverkehr zwischen dem/der Landesbeauftragten und Abgeordneten (Land und Bund) zum o.g. Thema - interne Protokolle von Gesprächen und Sitzungen, in denen das Thema "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen" angesprochen wurde“. „Schriftverkehr“ impliziert zwei Schreibpartner. Von unserer Seite wurde nichts verfasst, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte. Damit ist dieser Teil der Frage beantwortet. Wenn etwas bei uns eingegangen ist, enthält es die erwähnten Betriebsgeheimnisse. Nach § 8 ist in diesem Fall der Inhaber des Betriebsgeheimnisses zu beteiligen. Dazu ist jedoch nach § 7 Absatz 1 Satz 3 der Antrag zu begründen. Diese Begründung wird dem Inhaber des Betriebsgeheimnisses zugänglich gemacht. Wenn Sie keine Begründung liefern, muss ich ablehnen. Da ich nicht weiß, was Sie wissen wollen, kann ich Sie auch nicht bei der Formulierung der Begründung unterstützen. In Anlehnung an § 9 Absatz 2 stelle ich anheim, sich der Einfachheit halber aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Ansatzpunkt könnte, wie ich inzwischen gesehen habe, der Internetaufritt des Bundesrechnungshofes sein. Nach der bisherigen Bearbeitungsdauer (nunmehr 29 Minuten) teile ich Ihnen die Rechtslage hinsichtlich der Gebühren wie folgt mit: Gebühren und Auslagen Zeitaufwand Beschäftigte E 13 bis E15Ü je angefangene Viertelstunde: 17,75 € tatsächlicher Zeitaufwand: 29 Minuten errechnete Gebühr: 35,50 € Fertigung von Kopien je Blatt DIN A4: 0,80 € (nicht erfolgt) errechnete Auslagen: 0,00 € Gesamtsumme: 35,50 € Nach § 10 Abs. 3 IzG LSA werden die Gebühren und Auslagen nicht festgesetzt, wenn sie nicht mehr als 50 Euro betragen. Somit muss ich nach der bisherigen Bearbeitungsdauer (noch) keine Gebühren und Auslagen für Sie festsetzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mit Verlaub: Wenn Sie eine Begründung nach einem bestimmten Paragraphen haben möcht…
An Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224215] sowie Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224213]
Datum
13. August 2021 11:47
An
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit Verlaub: Wenn Sie eine Begründung nach einem bestimmten Paragraphen haben möchten, wäre es ganz gut, wenn der genannte Satz auch richtig wäre (Satz 3 statt 2). Ihre Arbeitszeit von angeblich 29 Minuten reduziert sich deshalb zurück auf 21 Minuten, da wir uns aufgrund des Fehlers noch immer im Kreis drehen. Kommen wir noch einmal zum Punkt "Betriebsgeheimnisse". Sie schreiben "Wenn etwas bei uns eingegangen ist, enthält es die erwähnten Betriebsgeheimnisse. [...] Da ich nicht weiß, was Sie wissen wollen, kann ich Sie auch nicht bei der Formulierung der Begründung unterstützen." Nein! Ein Schreiben einer anderen staatlichen Einrichtung/Behörde etc., das bei Ihnen eingeht, enthält nicht automatisch Betriebsgeheimnisse! Dies wäre nur der Fall, wenn hier das Fraunhofer IPK etc. genannt wäre. Meine Anfrage ist klar formuliert: Ich möchte keine Schreiben eines Betriebes, sondern anderer Behörden und/oder Abgeordneter. Sie scheinen auch mit Nennung des § 9 Absatz 2 nicht einzusehen, dass Sie eine informationspflichtige Stelle sind. Ich kann die von mir begehrten Informationen nicht aus öffentlich zugänglichen Quellen beschaffen. Deshalb frage ich ja auch Sie direkt an. Was der Verweis auf den BRH mir sagen soll, erschließt sich mir insofern nicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224213/

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Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
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Von
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. August 2021
Status
Anfrage abgeschlossen