Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen

- Schriftverkehr zwischen dem/der Landesbeauftragten und dem/der BStU zum Thema "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen"
- Schriftverkehr zwischen dem/der Landesbeauftragten und Abgeordneten (Land und Bund) zum o.g. Thema
- interne Protokolle von Gesprächen und Sitzungen, in denen das Thema "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen" angesprochen wurde.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    2. Juli 2021
  • Frist
    4. August 2021
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Schriftve…
An Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224215]
Datum
2. Juli 2021 03:36
An
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Schriftverkehr zwischen dem/der Landesbeauftragten und dem/der BStU zum Thema "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen" - Schriftverkehr zwischen dem/der Landesbeauftragten und Abgeordneten (Land und Bund) zum o.g. Thema - interne Protokolle von Gesprächen und Sitzungen, in denen das Thema "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen" angesprochen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224215/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Sehr Antragsteller/in nach summarischer Prüfung betreffen Ihre drei Anfragen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse …
Von
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Betreff
Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224215] sowie Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224213]
Datum
2. Juli 2021 11:07
Status
Sehr Antragsteller/in nach summarischer Prüfung betreffen Ihre drei Anfragen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des vormaligen Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (jetzt: Bundesarchiv) sowie seiner Vertragspartner, im Sinne des § 6 IzG LSA. Dementsprechend muss der Antrag nach § 7 Absatz 1 Satz 2 IzG LSA begründet werden. Dies ist (bislang) nicht der Fall. Nach der bisherigen Bearbeitungsdauer (21 Minuten) teile ich Ihnen die Rechtslage hinsichtlich der Gebühren wie folgt mit: Gebühren und Auslagen Zeitaufwand Beschäftigte E 13 bis E15Ü je angefangene Viertelstunde: 17,75 € tatsächlicher Zeitaufwand: 21 Minuten errechnete Gebühr: 35,50 € Fertigung von Kopien je Blatt DIN A4: 0,80 € (nicht erfolgt) errechnete Auslagen: 0,00 € Gesamtsumme: 35,50 € Nach § 10 Abs. 3 IzG LSA werden die Gebühren und Auslagen nicht festgesetzt, wenn sie nicht mehr als 50 Euro betragen. Somit muss ich nach der bisherigen Bearbeitungsdauer (noch) keine Gebühren und Auslagen für Sie festsetzen. Bitte sehen Sie nach, dass ich die Antwort auf die beiden wortgleichen Anfragen zusammenfasse. Mit freundlichen Grüßen

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Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Sehr Antragsteller/in nach summarischer Prüfung betreffen Ihre drei Anfragen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse …
Von
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Betreff
Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224215] sowie Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#224213]
Datum
2. Juli 2021 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nach summarischer Prüfung betreffen Ihre drei Anfragen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des vormaligen Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (jetzt: Bundesarchiv) sowie seiner Vertragspartner, im Sinne des § 6 IzG LSA. Dementsprechend muss der Antrag nach § 7 Absatz 1 Satz 2 IzG LSA begründet werden. Dies ist (bislang) nicht der Fall. Nach der bisherigen Bearbeitungsdauer (21 Minuten) teile ich Ihnen die Rechtslage hinsichtlich der Gebühren wie folgt mit: Gebühren und Auslagen Zeitaufwand Beschäftigte E 13 bis E15Ü je angefangene Viertelstunde: 17,75 € tatsächlicher Zeitaufwand: 21 Minuten errechnete Gebühr: 35,50 € Fertigung von Kopien je Blatt DIN A4: 0,80 € (nicht erfolgt) errechnete Auslagen: 0,00 € Gesamtsumme: 35,50 € Nach § 10 Abs. 3 IzG LSA werden die Gebühren und Auslagen nicht festgesetzt, wenn sie nicht mehr als 50 Euro betragen. Somit muss ich nach der bisherigen Bearbeitungsdauer (noch) keine Gebühren und Auslagen für Sie festsetzen. Bitte sehen Sie nach, dass ich die Antwort auf die beiden wortgleichen Anfragen zusammenfasse. Mit freundlichen Grüßen