Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen

- Schriftverkehr zwischen dem Landesbeauftragten und dem/der BStU zum Thema "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen"
- Schriftverkehr zwischen dem Landesbeauftragten und Abgeordneten (Land und Bund) zum o.g. Thema
- interne Protokolle von Gesprächen und Sitzungen, in denen das Thema "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen" angesprochen wurde
- Schriftverkehr zwischen dem Landesbeauftragten und weiteren Bundes- und Landesbehörden bzw. Landesbeauftragten, der im Vorfeld der gemeinsamen Pressemitteilung vom 10. Januar 2018 (https://www.landesbeauftragter.de/index.php?id=79&L=0Silke&tx_ttnews%5Btt_news%5D=507&cHash=ad5e89070e9fe4c805a8714de9d2a93d) beim Landesbeauftragten zu diesem Thema entstanden ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. August 2021
  • Frist
    8. September 2021
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Schriftverkehr zw…
An Landesbeauftragter des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#226265]
Datum
6. August 2021 01:18
An
Landesbeauftragter des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Schriftverkehr zwischen dem Landesbeauftragten und dem/der BStU zum Thema "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen" - Schriftverkehr zwischen dem Landesbeauftragten und Abgeordneten (Land und Bund) zum o.g. Thema - interne Protokolle von Gesprächen und Sitzungen, in denen das Thema "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen" angesprochen wurde - Schriftverkehr zwischen dem Landesbeauftragten und weiteren Bundes- und Landesbehörden bzw. Landesbeauftragten, der im Vorfeld der gemeinsamen Pressemitteilung vom 10. Januar 2018 (https://www.landesbeauftragter.de/index.php?id=79&L=0Silke&tx_ttnews%5Btt_news%5D=507&cHash=ad5e89070e9fe4c805a8714de9d2a93d) beim Landesbeauftragten zu diesem Thema entstanden ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226265/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen“…
An Landesbeauftragter des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#226265]
Datum
17. September 2021 18:55
An
Landesbeauftragter des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen“ vom 06.08.2021 (#226265) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226265/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesbeauftragter des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Sehr Antragsteller/in aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit konnte die bereits für den Versand am 08.09.2021 e…
Von
Landesbeauftragter des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Betreff
AW: Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#226265]
Datum
21. September 2021 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit konnte die bereits für den Versand am 08.09.2021 erstellte Antwort-Mail nicht versendet werden. Ich bitte dies zu entschuldigen. Am 08. August 2021 haben Sie sich per Mail mit einer Anfrage bezüglich der virtuellen Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen an unsere Behörde gewandt. Die Aufgaben des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen sind im Gesetz über den Beauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetz - ThürAufarbBG vom 03. Juli 2013) geregelt. Der Auftrag unserer kleinen Behörde besteht insbesondere in der Beratung von Menschen, die in der DDR und in der früheren Sowjetischen Besatzungszone verfolgt wurden, Leid und Unrecht erfahren haben bzw. ihr Schicksal oder das von Angehörigen klären möchten. Dabei unterstützen wir auch Betroffene bei der Beantragung von Stasi-Unterlagen u.a. als Nachweis für Entschädigungsverfahren. Die virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen obliegt nicht dem Zuständigkeitsbereich des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und es wurde hinsichtlich dieses Sachverhaltes weder mit dem BStU, noch mit Abgeordneten in Bund und Land korrespondiert oder Absprachen getroffen. Entsprechende Dokumente sind daher nicht vorhanden und können somit auch nicht zur Verfügung gestellt werden. Für die Stasi-Unterlagen, die vormals vom Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) verwaltet wurden, ist seit 17. Juni 2021 das Bundesarchiv zuständig. Bei Interesse an diesem Thema können wir Ihnen nur empfehlen, sich für Auskünfte zur virtuellen Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen direkt an das Bundesarchiv zu wenden. Mit freundlichen Grüßen