Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen

Sämtliche in Ihrem Haus vorliegende Schriftstücke zum Thema "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen".

Dies beinhaltet u.a. folgende, möglicherweise vorhandenen Unterlagen:
- Protokolle von Gesprächen mit dem BStU
- Schriftverkehr zwischen BMF und BStU/BRH/BKM/BMBF
- BMF-interne Leitungsvorlagen
- Schriftverkehr/verschriftete Kommunikation zwischen BMF und Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. September 2021
  • Frist
    5. Juli 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche in Ihre…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen [#228513]
Datum
17. September 2021 20:59
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche in Ihrem Haus vorliegende Schriftstücke zum Thema "virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen". Dies beinhaltet u.a. folgende, möglicherweise vorhandenen Unterlagen: - Protokolle von Gesprächen mit dem BStU - Schriftverkehr zwischen BMF und BStU/BRH/BKM/BMBF - BMF-interne Leitungsvorlagen - Schriftverkehr/verschriftete Kommunikation zwischen BMF und Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228513/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
546,6 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513] Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank fü…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513]
Datum
11. November 2021 10:04
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu meiner Anfrage. Ich bin grundsätzlich bereit für Kosten aufzukommen. Jedoch bitte ich vorab um eine realistische Kostenschätzung. Die bloße Angabe, dass allein die Recherche mehr als 30 Minuten dauern wird, reicht hier nicht aus. Als ersten Schritt möchte ich Sie bitten, dass Sie nach Unterlagen recherchieren und nach Auffinden der Unterlagen - anhand des Umfangs der zu schwärzenden Unterlagen - eine Kostenschätzung vornehmen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228513/
Bundesministerium der Finanzen
AW: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513] V B 5 - O 1319/21/10377 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513]
Datum
15. November 2021 13:36
Status
Warte auf Antwort
V B 5 - O 1319/21/10377 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11. November 2021. Über die wahrscheinliche Gebührenfolge Ihres IFG-Antrags wurden Sie bereits mit Schreiben vom 1. Oktober 2021 - V B 5 - O 1319/21/10377 (Dok.-Nr.: 2021/1049629) - benachrichtigt. Nach erneuter Befassung der Fachreferate sind allein für die zunächst erforderlichen Sichtungs- und Recherchearbeiten etliche Arbeitsstunden einzuplanen. Die Bearbeitung wird daher nur mit einem sehr hohen und intensiven Arbeitsaufwand zu bewältigen sein. Eine Bearbeitung innerhalb eines Monats ist damit ausgeschlossen. Konkret müssen mehrere Referate und Registraturen zunächst hier vorhandene Unterlagen sichten und zusätzliche weitere Konvolute aus dem Archiv beschaffen und ebenfalls sichten, prüfen und bewerten. Nach erster Einschätzung sind allein hierfür ca. 100 Arbeitsstunden einzuplanen. Im weiteren Verlauf kann nicht ausgeschlossen werden, dass zusätzlich - z.B. durch eventuelle Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG oder Schwärzungen - weitere aufwändige Bearbeitungsschritte anfallen. In jedem Fall wird für die Bearbeitung - im Falle einer Stattgabe - die Gebührenobergrenze von 500,00 Euro erreicht werden. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie an Ihrem Antrag trotz der Entstehung von Gebühren in Höhe von 500,00 Euro festhalten möchten. Ihre Antwort erbitte ich bis 30. November 2021. Andernfalls gehe ich davon aus, dass die weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist und Sie an Ihrem Antrag nicht länger festhalten. Bis zum Eingang Ihrer Antwort ruht die weitere Bearbeitung Ihres Antrags. Ich bitte, diese Mitteilung ausdrücklich nicht als Zusage dahingehend zu verstehen, dass Ihnen im Laufe der weiteren Bearbeitung tatsächlich Zugang zu amtlichen Informationen gewährt wird. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513] Sehr geehrte Damen und Herren des Referates V B 5, entschuldigen Sie die sp…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513]
Datum
7. Dezember 2021 00:34
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren des Referates V B 5, entschuldigen Sie die späte Antwort. Ich erkenne zwar noch nicht, auf welcher Grundlage Sie bereits für eine interne Recherche 100 Arbeitsstunden einplanen, bin aber bereit, die Kosten zu übernehmen. Ich weise zugleich darauf hin, dass sich mein Antrag auf -alle- in Ihrem Hause verfügbaren Dokumente, die im Zeitraum 03.10.1990 bis 06.12.2021 eingegangen, entstanden oder bearbeitet worden sind, erstreckt. Selbstverständlich ist mir klar, dass Sie diese Anfrage nicht in einem Monat bearbeiten können. Über Teillieferungen - gern jahrweise - würde ich mich freuen. Den Kostenbescheid übermitteln Sie bitte nach Abschluss der Bearbeitung an meine Ihnen bekannte Adresse. Ich danke Ihnen für die Mühe und freue mich auf Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228513/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513] Sehr geehrte Damen und Herren, zu meinem Antrag bitte ich um Mitteilung ein…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513]
Datum
17. Februar 2022 20:40
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meinem Antrag bitte ich um Mitteilung eines Zwischenstands. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228513/
Bundesministerium der Finanzen
WG: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513] V B 5 - O 1319/21/10377 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachri…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513]
Datum
22. Februar 2022 14:58
Status
Warte auf Antwort
V B 5 - O 1319/21/10377 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17. Februar 2022. Bereits mit Schreiben vom 15. November 2021 wurden Sie sowohl über die wahrscheinliche Gebührenfolge als auch des sehr hohen und intensiven Arbeitsaufwandes Ihres IFG-Antrags benachrichtigt. Eine Bearbeitung innerhalb eines Monats konnte damit ausgeschlossen werden. Aktuell werden die von Ihrem Antrag betroffenen recherchierten Unterlagen gesichtet und daraufhin untersucht, ob sie nach dem IFG herausgegeben werden können oder gar Ausschlussgründe vorliegen. Für den weiteren Verlauf bedeutet das, dass zusätzlich - z. B. durch eventuelle Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG oder Schwärzungen - weitere aufwändige Bearbeitungsschritte anfallen. Die von Ihnen nach dem IFG beantragten Informationen werde ich Ihnen schnellstmöglich nach Prüfung zur Verfügung stellen, soweit keine gesetzlichen Informationsausschlussgründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Nachricht! Ich hatt…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513]
Datum
22. Februar 2022 19:37
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Nachricht! Ich hatte Ihnen ja bereits am 06.12.2021 mitgeteilt, dass die Einhaltung der Monatsfrist von mir selbstverständlich nicht erwartet wird. Mir ging es lediglich um einen aktuellen Sachstand, da inzwischen einige Monate vergangen sind. Zudem möchte ich an dieser Stelle vorsorglich darauf hinweisen, dass ich - falls Sie Schätzungen vornehmen müssen - jeweils um eine Begründung bitte. Weiterhin würde ich mich über Teillieferungen freuen, wenn das für Sie möglich ist. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228513/
Bundesministerium der Finanzen
V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513] V B 5 - O 1319/21/10377 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren o.g.…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513]
Datum
28. April 2022 14:10
Status
Warte auf Antwort
V B 5 - O 1319/21/10377 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren o.g. IFG-Antrag. Die Bearbeitung Ihres IFG-Antrags dauert leider noch an. Es sind zahlreiche Dokumente ermittelt worden, welche sich dem von Ihnen vorgegebenen Antragsgegenstand zuordnen ließen. Die abschließende Prüfung dieser Dokumente, insbesondere zur Klärung etwaiger Drittbeteiligungserfordernisse nach § 8 IFG, dauert aktuell noch an. Sobald abschließend über die Dokumente entschieden wurde, erhalten Sie weitere Nachricht. Bis dahin bitte ich noch um ein wenig Geduld und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Finanzen
V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513] V B 5 - O 1319/21/10377 Sehr << Antragsteller:in >> die Recherche…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513]
Datum
10. Juni 2022 06:21
Status
Warte auf Antwort
V B 5 - O 1319/21/10377 Sehr << Antragsteller:in >> die Recherche und Prüfung zu Ihrem o. g. IFG-Antrag ist weitestgehend abgeschlossen. Für eine Reihe von Dokumenten bestehen im Ergebnis der Prüfung jedoch Drittbeteiligungserfordernisse, weil in diesen personenbezogene Daten (§ 5 Abs. 1 IFG) diverser Dritter enthalten sind. Die Durchführung dieser Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG ist sehr zeit- und im Ergebnis kostenintensiv und würde die abschließende Antragsbearbeitung weiter verzögern. Die letztendliche Entscheidung über die Herausgabe der personenbezogenen Daten liegt bei der Behörde und wird im Rahmen einer behördlichen Interessenabwägungen ermittelt. Für diese Interessenabwägung bitte ich noch um Nachreichung einer Begründung gem. § 7 Abs. 1 IFG für den von Ihnen gewünschten Informationszugang. Sie können die weitere Bearbeitung Ihres IFG-Antrags dadurch verkürzen, indem Sie auf die Preisgabe personenbezogener Daten verzichten. Dies würde sich auch auf die Kostenfolge Ihres Antrags auswirken. Die Bescheidung könnte dann zeitnah stattfinden. Insoweit bitte ich Sie auch um Stellungnahme, ob Sie ggfls. mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513] Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Nachricht. Mit Mail vom 15.11…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513]
Datum
10. Juni 2022 08:20
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Nachricht. Mit Mail vom 15.11.2021 haben Sie ausgeführt, dass "In jedem Fall [] für die Bearbeitung - im Falle einer Stattgabe - die Gebührenobergrenze von 500,00 Euro erreicht werden [wird]." Jetzt stellen Sie in Aussicht, dass durch die Zustimmung zur Schwärzung die Kosten begrenzt werden können. Bevor ich mich entscheide und weitergehend äußere, bitte ich um Mitteilung, welchen Betrag Sie für Ihre bisherige Arbeit in Rechnung stellen würden. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass ich bei einer "Einsparung" von 50 oder 100 Euro mit Schwärzungen nicht einverstanden bin. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
AW: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513] V B 5 - O 1319/21/10377 Sehr << Antragsteller:in >> wie Ihne…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513]
Datum
21. Juni 2022 15:47
Status
Warte auf Antwort
V B 5 - O 1319/21/10377 Sehr << Antragsteller:in >> wie Ihnen bereits mit E-Mail vom 10. Juni 2022 mitgeteilt, müssten eine Reihe von Dokumenten aufgrund personenbezogener Daten (§ 5 Abs. 1 IFG) diverser Dritter einem zeitintensivem Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG durchlaufen. Sie können die weitere Bearbeitung Ihres IFG-Antrags jedoch beschleunigen, indem Sie auf die Preisgabe personenbezogener Daten verzichten. Eine Bescheidung Ihres Antrags könnte dann zeitnah stattfinden. Insoweit bitte ich Sie mitzuteilen, ob Sie mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden sind und somit die Bearbeitung beschleunigen. Andernfalls bitte ich, wie Ihnen bereits mitgeteilt, um Nachreichung einer Begründung gem. § 7 Abs. 1 IFG für den von Ihnen gewünschten Informationszugang. Durch die aufwendige Recherche- und Prüfungsarbeit der beteiligten Arbeitseinheiten ist voraussichtlich bereits die Gebührenobergrenze von 500,00 Euro erreicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513]
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Rückmeldung! Nein, ich stimm…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513]
Datum
21. Juni 2022 17:38
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Rückmeldung! Nein, ich stimme der Schwärzung personenbezogener Daten n i c h t zu und bitte Sie um Durchführung aller notwendigen Drittbeteiligungsverfahren. Meinen Antrag möchte ich wie folgt begründen: Die virtuelle Rekonstruktion pausiert inzwischen seit sechs Jahren, ohne dass der alte Vertrag mit dem Fraunhofer IPK beendet oder ein neuer Vertrag abgeschlossen worden wäre. BStU (alt) und Fraunhofer verhandeln seit 2016 (!). Die virtuelle Rekonstruktion wird nicht mehr, wie ursprünglich geplant, stattfinden. Fraunhofer schob die Schuld auf die fehlende Technik und hat deshalb drei Varianten einer Scanstraße konzipiert. Die Finanzierung der "großen" Scanstraße ist BRH und BStU zu teuer; zusätzlich möchte der BStU den alten Vertrag erfüllt wissen. Angeblich reiche auch das Geld für das Projekt nicht aus und alle bisher vorgelegten Konzepte des BStU zur Weiterführung der Rekonstruktion waren unzureichend. Keine der in den Tätigkeitsberichten des BStU genannten Studien, Konzepte, oder Verträge ist öffentlich einsehbar. Aufgrund dieser fehlenden Transparenz und nicht nachvollziehbarer Angaben des BStU ist eine abschließende Bewertung des Projektverlaufs bis heute nicht möglich. Das Interesse der Allgemeinheit an der Aufklärung etwaiger Missstände überwiegt in diesem Fall. Der Allgemeinheit soll ermöglicht werden, sich selbst einen Eindruck von den technischen, finanziellen und politischen Problemen zu machen. Wenn es für Sie notwendig sein sollte, kann ich Ihnen auch noch eine viel umfassendere Ausarbeitung zum Thema zukommen lassen. Bitte teilen Sie mir das gern mit, dann schreibe ich Ihnen einen detaillierteren Text zusammen und erkläre auch, weshalb vor allem die Unterlagen des BMF von Bedeutung sind. Spoiler: Sowohl Ihr ehemaliger BM Wolfgang Schäuble als auch sein Staatssekretär Jens Spahn waren von der Notwendigkeit einer virtuellen Rekonstruktion nach meinem aktuellen Wissensstand "nicht so richtig überzeugt". Auch wenn diese Anfrage Sie noch lang beschäftigen wird und ich mich damit bei Ihnen sicherlich nicht gerade beliebt mache, danke ich Ihnen ganz herzlich für Ihre Mühe! Mir ist bewusst, wie viel Zeit und Aufwand für die Erledigung notwendig ist! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513] Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe gesehen, dass Sie in jüngerer Zeit …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513]
Datum
1. Juli 2022 05:49
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe gesehen, dass Sie in jüngerer Zeit mehrere umfangreiche Anfragen nach IFG erhalten haben, die scheinbar vergleichsweise schnell und parallel zu meiner Anfrage bearbeitet werden. Da Sie ja inzwischen wissen sollten, wie viele Seiten oder Dokumenten Sie zu meinem Thema recherchiert haben, bitte ich um Angabe der Anzahl sowie um Mitteilung, wieviele Drittbeteiligungsverfahren Sie einleiten werden. Ich gehe zudem davon aus, dass Sie Anträge nach Eingangsdatum bearbeiten und mein Antrag bei Ihnen allein deshalb prioritär bearbeitet wird. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 228513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228513/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513] Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe meine Anfrage zurück. Es ist eine …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: V B 5 - O 1319/21/10377 [#228513]
Datum
2. November 2022 14:40
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe meine Anfrage zurück. Es ist eine absolute Frechheit, dass nach mehr als einem Jahr nichts bearbeitet wurde. Behalten Sie Ihre Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>