Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen: DAI

In einem Schreiben an den BRH vom 26.10.2017 teilt der BStU mit, dass er bezüglich des o.g. Themas Kontakt zum DAI aufgenommen habe.
Der BStU schrieb zudem: "Das DAI äußerte wegen ähnlicher Fragestellung in eigenen Projekten zwar grundsätzliches Interesse; verwies jedoch klar auf nicht vorhandene Kapazitäten."

Ich bitte Sie um Vorlage des Schriftverkehrs mit dem BStU.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Dezember 2021
  • Frist
    25. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einem Schreibe…
An Deutsches Archäologisches Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen: DAI [#236139]
Datum
23. Dezember 2021 13:21
An
Deutsches Archäologisches Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einem Schreiben an den BRH vom 26.10.2017 teilt der BStU mit, dass er bezüglich des o.g. Themas Kontakt zum DAI aufgenommen habe. Der BStU schrieb zudem: "Das DAI äußerte wegen ähnlicher Fragestellung in eigenen Projekten zwar grundsätzliches Interesse; verwies jedoch klar auf nicht vorhandene Kapazitäten." Ich bitte Sie um Vorlage des Schriftverkehrs mit dem BStU.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236139/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsches Archäologisches Institut
Sehr Antragsteller/in leider verspätet aufgrund der Feiertage bestätigen wir Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antr…
Von
Deutsches Archäologisches Institut
Betreff
Re: Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen: DAI [#236139]
Datum
12. Januar 2022 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in leider verspätet aufgrund der Feiertage bestätigen wir Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrages. Wir werden fristgerecht antworten, bitten aber noch um ein wenig Geduld. Gebühren werden für die Auskunft nicht erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen,
Deutsches Archäologisches Institut
Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 23. Dezember 2021 beantragen Sie beim Deutschen Archäologischen Institut (…
Von
Deutsches Archäologisches Institut
Betreff
Re: Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen: DAI [#236139]
Datum
20. Januar 2022 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 23. Dezember 2021 beantragen Sie beim Deutschen Archäologischen Institut (DAI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Übersendung des Schriftverkehrs des DAI mit der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) zum Thema „virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen“ unter Bezugnahme auf ein Schreiben des BStU an den Bundesrechnungshof (BRH) vom 26.10.2017 („Das DAI äußerte wegen ähnlicher Fragestellung in eigenen Projekten zwar grundsätzliches Interesse; verwies jedoch klar auf nicht vorhandene Kapazitäten.“). Ihre Anfrage wurde mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung weitergeleitet. Antragsgemäß übersende ich Ihnen als Anlage den o.g. Schriftverkehr in Kopie. Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle und umfassende Antwort! Das hilft mir sehr weiter…
An Deutsches Archäologisches Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Virtuelle Rekonstruktion von Stasi-Unterlagen: DAI [#236139]
Datum
20. Januar 2022 08:57
An
Deutsches Archäologisches Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle und umfassende Antwort! Das hilft mir sehr weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236139/