Viruslastgefahr von Reiserückkehreren (Geimpft, Genesen)

Sehr << Antragsteller:in >>

in Ihrer jüngsten Einreiseverordnung abrufbar unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/210729_Coronavirus-Einreiseverordnung_mit_Begruendung.pdf
schreiben Sie auf S. 1 Absatz 3 und 4:
Zudem wurden in verschiedenen Staaten neue Virusvarianten festgestellt, die nach dem
derzeitigen Erkenntnisstand zum Teil besorgniserregende Eigenschaften aufweisen und
auch in anderen Staaten vermehrt auftreten. Zu den besorgniserregenden Eigenschaften
gehören insbesondere eine leichtere Übertragbarkeit sowie eine herabgesetzte Schutzwirkung der Immunantwort von Genesenen und vollständig Geimpften. Die Eigenschaften dieser neuen Varianten werden zurzeit wissenschaftlich (weiter) untersucht.
Bei der Beta- (B.1.351) und der Gamma-Virusvariante (P.1) liegen zurzeit weiterhin Anhaltspunkte für eine mögliche Reduktion der Wirksamkeit neutralisierender Antikörper bei Genesenen bzw. Geimpften vor. Neue Virusvarianten, deren Eigenschaften mit einer reduzierten Neutralisierbarkeit durch Antikörper in Verbindung gebracht werden, könnten somit zu höheren Raten von Reinfektionen und Impfdurchbrüchen führen und eine besondere Gefährdung für weite Teile der Bevölkerung darstellen.

Frage:
1) Auf welcher wissenschaftlichen Basis diskriminieren Sie bei der Einreise zwischen "Genesenen", "Geimpften" und "Genesenen", wenn doch die Viruslast annähenrd gleich ist/sein kann - siehe auch jüngste Daten der CDC oder der englsichen Gesundheitsbehörden, mit denen Sie sicher im regen Austausch stehen?
2) Von Ihnen selbst stammt die Aussage, dass je nach Infektionsgeschehen 50% der positiven PCR-Tests falsch-positiv sind/sein können? Wie stellen Sie sicher, dass es sich bei Genesenen wirklich um Genesene nach einer COVID-19-Erkrankung handelt, wenn doch viele positiv gesteste gar keine Symptome aufgewiesen haben und somit auch keine COVID-19-Erkrankung durchlaufen haben? Die geringe Anzahl an wirklichen COVID-19-Erkrankungen werden auch durch die RKI-Wocheberichte der Arbeitsgemeinscjaft Influenza widergegeben.
Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2021
  • Frist
    4. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrter Herr Spahn, …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Viruslastgefahr von Reiserückkehreren (Geimpft, Genesen) [#225975]
Datum
2. August 2021 07:55
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrter Herr Spahn, in Ihrer jüngsten Einreiseverordnung abrufbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/210729_Coronavirus-Einreiseverordnung_mit_Begruendung.pdf schreiben Sie auf S. 1 Absatz 3 und 4: Zudem wurden in verschiedenen Staaten neue Virusvarianten festgestellt, die nach dem derzeitigen Erkenntnisstand zum Teil besorgniserregende Eigenschaften aufweisen und auch in anderen Staaten vermehrt auftreten. Zu den besorgniserregenden Eigenschaften gehören insbesondere eine leichtere Übertragbarkeit sowie eine herabgesetzte Schutzwirkung der Immunantwort von Genesenen und vollständig Geimpften. Die Eigenschaften dieser neuen Varianten werden zurzeit wissenschaftlich (weiter) untersucht. Bei der Beta- (B.1.351) und der Gamma-Virusvariante (P.1) liegen zurzeit weiterhin Anhaltspunkte für eine mögliche Reduktion der Wirksamkeit neutralisierender Antikörper bei Genesenen bzw. Geimpften vor. Neue Virusvarianten, deren Eigenschaften mit einer reduzierten Neutralisierbarkeit durch Antikörper in Verbindung gebracht werden, könnten somit zu höheren Raten von Reinfektionen und Impfdurchbrüchen führen und eine besondere Gefährdung für weite Teile der Bevölkerung darstellen. Frage: 1) Auf welcher wissenschaftlichen Basis diskriminieren Sie bei der Einreise zwischen "Genesenen", "Geimpften" und "Genesenen", wenn doch die Viruslast annähenrd gleich ist/sein kann - siehe auch jüngste Daten der CDC oder der englsichen Gesundheitsbehörden, mit denen Sie sicher im regen Austausch stehen? 2) Von Ihnen selbst stammt die Aussage, dass je nach Infektionsgeschehen 50% der positiven PCR-Tests falsch-positiv sind/sein können? Wie stellen Sie sicher, dass es sich bei Genesenen wirklich um Genesene nach einer COVID-19-Erkrankung handelt, wenn doch viele positiv gesteste gar keine Symptome aufgewiesen haben und somit auch keine COVID-19-Erkrankung durchlaufen haben? Die geringe Anzahl an wirklichen COVID-19-Erkrankungen werden auch durch die RKI-Wocheberichte der Arbeitsgemeinscjaft Influenza widergegeben. Vielen Dank Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225975/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Abgabenachricht, Viruslastgefahr von Reiserückkehreren (Geimpft Genesen) [#225975] Sehr Antragsteller/in zu Ihr…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Viruslastgefahr von Reiserückkehreren (Geimpft Genesen) [#225975]
Datum
6. August 2021 08:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Viruslastgefahr von Reiserückkehreren (Geimpft Genesen) [#225975] Sehr Antragsteller/in im Auftrag von Bundesm…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Viruslastgefahr von Reiserückkehreren (Geimpft Genesen) [#225975]
Datum
1. September 2021 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr Antragsteller/in im Auftrag von Bundesminister Jens Spahn danke ich Ihnen für Ihre E-Mail vom 2. August 2021. Nach gegenwärtigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand ist das Risiko einer Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis deutlich vermindert. Daten aus Zulassungsstudien wie auch aus Untersuchungen im Rahmen der breiten Anwendung (sog. Beobachtungsstudien) belegen, dass die in Deutschland zur Anwendung kommenden COVID-19-Impfstoffe SARS-CoV-2-Infektionen (symptomatisch und asymptomatisch) in einem erheblichen Maße verhindern. Da die Impfeffektivität nicht bei 100 % liegt, kann sich ein Teil der geimpften Personen trotz vollständiger Impfung infizieren. Auf Basis der bisher vorliegenden Daten ist jedoch davon auszugehen, dass die Viruslast bei Personen, die trotz Impfung mit SARS-CoV-2 infiziert werden, stark reduziert und die Virusausscheidung verkürzt ist. In der Summe ist daher das Risiko einer Virusübertragung stark vermindert. Die Situation stellt sich für genesene Personen für einen Zeitraum von sechs bis zehn Monaten nach einer überstandenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vergleichbar dar. Wobei hier die Qualität und Haltbarkeit der Schutzwirkung stark vom Verlauf der Infektion abhängig ist und stark zwischen verschiedenen Individuen variiert. Bei immungesunden Personen ist daher eine einzelne Impfstoffdosis, in der Regel 6 Monate nach der Infektion, ausreichend. Vor diesem Hintergrund sind in der Einreiseverordnung Getestete nicht mit Genesenen und Geimpften gleichgestellt worden. Für eine labordiagnostische Untersuchung zur Klärung des Verdachts auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus wurden Nukleinsäurenachweistechniken entwickelt und validiert. National und international kommen hierbei vorwiegend die sog. Reverse-Transkriptase-Polymerase-Kettenreaktion-Nachweissysteme (PCR-Test) zum Einsatz. Der PCR-Test ist ein hoch-sensitives Testsystem, welches das Vorliegen des Virusgenoms in einer dafür entnommenen menschlichen Probe nachweist - dabei werden spezifische Abschnitte des Genoms der Krankheitserreger (Zielsequenz der PCR) durch millionenfache Vermehrung (Amplifikation) sichtbar gemacht. Dieses Testverfahren stellt die verlässlichste Methode - den sog. Goldstandard - dar, um eine Infektion mit SARS-CoV-2 festzustellen. Die PCR-Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 haben eine sehr hohe Spezifität (das nachzuweisende Virus wird richtig erkannt) und Sensitivität (vorhandene Infektionen werden erkannt). Aufgrund des Funktionsprinzips von PCR-Tests und den hohen Qualitätsanforderungen liegt die Spezifität bei korrekter Durchführung der Tests und korrekter Bewertung der Testergebnisse bei nahezu 100%. Das heißt: So gut wie alle nicht-infizierte Personen, Gesunde, werden mit dem Test auch als gesund erkannt. Ihre Aussage von 50% falsch positiven PCR-Tests ist damit nicht nachvollziehbar. Mit freundlichen Grüßen