Visaanträge

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Bitte stellen Sie Daten zu Visanträgen für alle Herlunftsländer, Visarten und alle verfügbaren Jahre (idealerweise auf Monatsebene) zur Verfügung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
Jasper Tjaden
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte stellen Sie Daten zu Visanträge…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Jasper Tjaden
Betreff
Visaanträge [#265115]
Datum
10. Dezember 2022 11:51
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte stellen Sie Daten zu Visanträgen für alle Herlunftsländer, Visarten und alle verfügbaren Jahre (idealerweise auf Monatsebene) zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jasper Tjaden Anfragenr: 265115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265115/ Postanschrift Jasper Tjaden << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jasper Tjaden
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Tjaden, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.12.2022 (Statistik zu Visaanträgen); Vg. 501-2022
Datum
13. Dezember 2022 09:34
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Tjaden, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Jasper Tjaden
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Visaanträge“ vom 10.12.2022 (#265115) wurde von Ihnen nicht in der…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Jasper Tjaden
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.12.2022 (Statistik zu Visaanträgen); Vg. 501-2022 [#265115]
Datum
16. Januar 2023 10:19
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Visaanträge“ vom 10.12.2022 (#265115) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jasper Tjaden
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Tjaden, vielen Dank für Ihre E-Mail. Nachdem ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage mit E-Mail v…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.12.2022 (Statistik zu Visaanträgen); Vg. 501-2022
Datum
16. Januar 2023 17:25
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrter Herr Tjaden, vielen Dank für Ihre E-Mail. Nachdem ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage mit E-Mail vom 13.12.2022 bestätigt hatte, habe ich Sie mit Schreiben vom 20.12.2022 unter der von Ihnen angegebenen Anschrift in Potsdam (allerdings ohne den Zusatz „<< Adresse entfernt >>“) angeschrieben. Mit diesem Schreiben habe ich Sie darüber informiert, dass Visastatistiken für die Jahre 2019, 2020 und 2021 auf der Website des Auswärtigen Amtes unter folgendem Link abrufbar sind: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/-/2231558 Sie wünschen jedoch „Daten zu Visanträgen für alle Herlunftsländer, Visarten und alle verfügbaren Jahre (idealerweise auf Monatsebene)“. Die unter dem o. g. Link abrufbaren Listen stellen diese Informationen jedoch nicht in dieser Tiefe bereit. Nach Rücksprache mit dem Fachreferat kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Liste nach diesen Kriterien erstellt werden könnte. Es handelt sich dabei aber um ein aufwändiges Verfahren. Es würde sich daher bei Ihrer Anfrage nicht mehr um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft handeln. Falls Sie unter diesen Umständen an der weiterführenden Auskunft Interesse haben, teilen Sie mir dies bitte kurz mit. Ich würde Sie dann erneut auf dem Postwege, ggf. unter einer von Ihnen alternativ benannten Anschrift, kontaktieren, um Sie über das weitere Verfahren zu informieren. Dies dient auch der Verifizierung Ihrer Postanschrift, damit sichergestellt ist, dass ein ggf. gebührenpflichtiger Bescheid, der ausschließlich per Post versendet werden kann, Sie letztlich auch erreicht. Sollte mir bis zum 26. Januar 2023 keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass eine weitergehende Bearbeitung nicht erwünscht ist. Ich würde das Verfahren dann gebührenfrei einstellen. Mit freundlichen Grüßen

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Jasper Tjaden
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich wäre weiterhin an einer gebührenpflichtigen…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Jasper Tjaden
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.12.2022 (Statistik zu Visaanträgen); Vg. 501-2022 [#265115]
Datum
17. Januar 2023 08:30
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich wäre weiterhin an einer gebührenpflichtigen Lösung interessiert. Das hängt von der Höhe der Gebühren und der Detailtiefe der Daten ab. Ich bräuchte für jedes Land die Anträge, Ablehnungen, pro Visatyp und Monat, idealerweise schon vor 2019, falls für einige Länder verfügbar. Meine Anschrift ist: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Jasper Tjaden Anfragenr: 265115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265115/