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Visaerleichterung wegen Coronakrise

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Informationen ob bereits Erleichterungen geplant, umgesetzt oder diskutiert wurden hinsichtlich einer Erleichterung für Visas zur Familienzusammenführung (Verzicht auf Deutschtest) um ggf. zusammen mit dem Ehepartner einen Flug/Rettungsflug nach Deutschland antreten zu können.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Visaerleichterung wegen Coronakrise [#183428]
Datum
26. März 2020 12:31
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen ob bereits Erleichterungen geplant, umgesetzt oder diskutiert wurden hinsichtlich einer Erleichterung für Visas zur Familienzusammenführung (Verzicht auf Deutschtest) um ggf. zusammen mit dem Ehepartner einen Flug/Rettungsflug nach Deutschland antreten zu können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 183428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183428/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> Eserwallstr. 8, 86159 Augsburg
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfarge nach dem IFG: Visaerleichterung wegen Coronakrise, Vg. Nr. 130-2020
Datum
27. März 2020 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in das Ihnen am 01.04. übersandte Schreiben in Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informat…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Visaerleichterung wegen Coronakrise, Vg. Nr. 130-2020
Datum
17. April 2020 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Ihnen am 01.04. übersandte Schreiben in Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kam mit dem Postvermerk, dass der Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln sei, zurück. Ich habe Ihnen daher nochmal das Schreiben sowie den Postvermerk in der Anlage beigefügt und bitte Sie uns für weitere Anfragen eine zustellungsfähige Anschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Sofern ich Sie richtig verstehe, ist die Vorlage…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Visaerleichterung wegen Coronakrise, Vg. Nr. 130-2020 [#183428]
Datum
14. Mai 2020 07:01
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Sofern ich Sie richtig verstehe, ist die Vorlage eines Deutschtests nicht erfoderlich wenn kein Deutschtest durchgeführt werden kann/konnte und/oder keine Deutschkurse angeboten werden/worden sind. Ich bitte um kurze Bestätigung, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 183428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183428/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.