Visum abgelehnt Botschaft Pjöngyang

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Gründe für die Ablehnung von Visa-Anträgen durch die Deutsche Botschaft in Pjöngyang im Jahr 2019 für insgesamt 13 Personen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. September 2023
  • Frist
    13. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gründe für die Ablehnung von Visa-Ant…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Visum abgelehnt Botschaft Pjöngyang [#288046]
Datum
10. September 2023 22:52
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gründe für die Ablehnung von Visa-Anträgen durch die Deutsche Botschaft in Pjöngyang im Jahr 2019 für insgesamt 13 Personen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288046/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage 359-2023 | "Visum abgelehnt Botschaft Pjöngyang"
Datum
11. September 2023 09:22
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, deren Eingang ich hiermit bestätige. Wenn Sie Akteneinsicht in einen Visumantrag wünschen, benötigt das Auswärtige Amt hierzu die Vollmacht der Betroffenen Antragsteller/Einlader, da der deren personenbezogene Daten nicht ohne Zustimmung der Betroffenen herausgegeben werden dürfen. Bitte legen Sie uns daher entsprechende Vollmachten vor und nennen Sie uns bitte das Geschäftszeichen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer 359-2023 an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Vollmachten der Antragsteller liegen nicht vor. Falls ohne Vollmachten keine Auskunft gewährt werd…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage 359-2023 | "Visum abgelehnt Botschaft Pjöngyang" [#288046]
Datum
12. September 2023 02:31
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Vollmachten der Antragsteller liegen nicht vor. Falls ohne Vollmachten keine Auskunft gewährt werden kann, wird erfragt, nach welchen Kriterien die Deutsche Botschaft in Pjöngyang im Allgemeinen entscheidet, ob Antragstellern Visa zur Einreise nach Deutschland ausgestellt werden, beziehungsweise dies im Jahr 2019 entschied. Weiters wird angefragt zu welchen Zwecken 117 Personen im Jahr 2019 von der Demokratischen Volksrepublik Korea nach Deutschland eingereist sind, wie lange sie sich dort aufhielten, und ob jeweils ein nationales Visum oder ein Schengenvisum erteilt wurde. Es werden weiters Details zum Einreiseprozess angefragt, da nordkoreanische Reisepässe in Deutschland nicht als gültige Ausweisdokumente anerkannt sind. Wird nordkoreanischen Staatsangehörigen zusätzlich zu einem Visum auch ein Ausweisdokument von der Deutschen Botschaft ausgestellt, damit die Einreise nach Deutschland möglich ist? Welche Gebühren werden für derartige Ausweisdokumente erhoben? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288046/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
505-511.03 E IFG 359-2023 Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für die Antwort und er…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage 359-2023 | "Visum abgelehnt Botschaft Pjöngyang" [#288046]
Datum
12. September 2023 09:44
Status
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505-511.03 E IFG 359-2023 Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für die Antwort und erweiterte Frage, womit Sie Ihre Anfrage allerdings stark modifiziert haben. Die allgemeinen Kriterien der Visumerteilung und der Einblick in konkrete Einzelfallakten sind zwei unterschiedliche Dinge. Für den Einblick in allgemeine Kriterien der Visumerteilung ist keine IFG-Anfrage erforderlich. Alle wesentlichen Vorschriften sind und werden online durch das Bundesministerium des Innern sowie das Auswärtige Amt veröffentlicht, z.B. das Visumhandbuch, das Sie auf verschiedenen Plattformen ebenso wie auf der Website des AA finden. Zur den erwünschten Einzelfallrecherchen in bis zu 117 Fällen, in die Sie Einblick nehmen möchten, geht Ihnen in den nächsten Tagen ein Schreiben zu. Auch hier wäre hilfreich, wenn Sie uns den Hintergrund Ihrer Frage näher erläutern könnten. Mit freundlichem Gruß