Visumhandbuch-Beitrag „Organisation von Visastellen“, Ziff. VIII.

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- Visumhandbuch-Beitrag „Organisation von Visastellen“, Ziff. VIII.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. September 2016
  • Frist
    18. Oktober 2016
  • Ein:e Follower:in
Aras Abbasi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Visumhandbuch-…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Visumhandbuch-Beitrag „Organisation von Visastellen“, Ziff. VIII. [#17864]
Datum
15. September 2016 18:34
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Visumhandbuch-Beitrag „Organisation von Visastellen“, Ziff. VIII.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Abbasi, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgese…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage, Vg.Nr. 196-2016 Visumhandbuch-Beitrag „Organisation von Visastellen“, Ziff. VIII. [#17864]
Datum
16. September 2016 10:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Abbasi, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Abbasi, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Visumhandbuch-Beitrag „Organisation von Visastellen“, Ziff. VIII. [#17864]
Datum
4. Oktober 2016 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Abbasi, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. In dem Visumhandbuch, das auf der Website des …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: Visumhandbuch-Beitrag „Organisation von Visastellen“, Ziff. VIII. [#17864]
Datum
4. Oktober 2016 18:59
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. In dem Visumhandbuch, das auf der Website des Auswärtigen Amtes bereitgestellt wird, steht auf Seite 38 geschrieben: "Diese Begünstigung ist auch im Rahmen der (seitens der Antragsteller stets freiwilligen) Nutzung von Terminvergabesystemen zu beachten (vgl. auch Beitrag „Organisation von Visastellen“, Ziff. VIII.)." Im Schengener Visumhandbuch "K(2010) 1620 endgültig" finde ich keinen solchen Beitrag. Es gibt aber den Kommissionsbeschluss "K(2010)3667 endgültig" der der das "Handbuch für die Organisation der Visumstellen und die SchengenZusammenarbeit vor Ort " beinhaltet. Vermutung: Vielleicht ist dieser als Anhang zum nationalen Visumhandbuch mit der Ziffer VIII dem Visumhandbuch angehangen? Also: Was sich mit dem Verweis auf Ziffer VIII "Organisation von Visastellen" aus dem nationalen Visumhandbuch verbirgt, lässt sich nicht erschließen. Können Sie bitte den Autor der Seite 38 des nationalen Visumhandbuches fragen, was er mit dem Verweis auf den nicht-existenten Abschnitt meinte? Vielen Dank für Ihre Mühe Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 17864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Abbasi, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Visumhandbuch-Beitrag „Organisation von Visastellen“, Ziff. VIII. [#17864]
Datum
7. Oktober 2016 15:15
Status
Sehr geehrter Herr Abbasi, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen

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Aras Abbasi
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Ich wünsche Ihnen (und Ihren Kollegen) ein ange…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Visumhandbuch-Beitrag „Organisation von Visastellen“, Ziff. VIII. [#17864]
Datum
7. Oktober 2016 15:40
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Ich wünsche Ihnen (und Ihren Kollegen) ein angenehmes Wochenende. :) Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 17864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>