Vitalbad in der Vahr

in Ihrer Rückmeldung auf meine letzte Anfrage antworteten Sie am 17.06.2022, dass die Sanierungen im Vitalbad in der Vahr im Dezember 2022 abgeschlossen seien und das Bad dann wieder für die Öffentlichkeit geöffnet würde.
Laut Homepage ist es immer noch geschlossen. Wann öffnet es denn wieder für die Öffentlichkeit.
Besten Dank für die Information im Voraus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in Ihrer Rückmeldung auf…
An Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vitalbad in der Vahr [#267003]
Datum
4. Januar 2023 18:35
An
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in Ihrer Rückmeldung auf meine letzte Anfrage antworteten Sie am 17.06.2022, dass die Sanierungen im Vitalbad in der Vahr im Dezember 2022 abgeschlossen seien und das Bad dann wieder für die Öffentlichkeit geöffnet würde. Laut Homepage ist es immer noch geschlossen. Wann öffnet es denn wieder für die Öffentlichkeit. Besten Dank für die Information im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267003/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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